
Viele Menschen sind in diesem, aber auch schon in den letzten Jahren als Flüchtlinge nach Deutschland gekommen. Sie haben es bei der Jobsuche schwer. Oft finden sie keine Arbeit. Dann müssen sie sich in die Reihe derer einfinden, die einen Anspruch auf Hartz IV Grundsicherung haben. Ihre Zahlen wachsen rapide: Gemäß einer aktuelle Auswertung der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat sich die Zahl der erwerbslosen Hartz-IV-Empfänger aus den Asylzugangsstaaten bis September 2015 binnen eines Jahres um rund 20 Prozent erhöht: auf gut 160.000 Menschen.
Zahl der Hartz IV Bezieher wird steigen
Besonders schwer bei der Jobsuche haben es Menschen aus afrikanischen und arabischen Ländern. Die Zahl der Arbeitslosen aus den nicht europäischen Asylzugangsstaaten ist viel stärker gewachsen als die der registrierten Jobsuchenden vom Balkan. Die Zahl der registrierten Jobsuchenden aus Syrien habe sich mehr als verdoppelt. Bei Menschen aus Eritrea betrage das Plus gut 60 Prozent, bei Irakern mehr als 17 Prozent.
Entsprechend diesen Zahlen steigen auch die in Anspruch genommenen Hartz-IV-Leistungen.
Die Zahl aller Hartz-IV-Empfänger aus den Fluchtländern, einschließlich Familienangehörigen, stieg innerhalb der letzten 12 Monate bis Juni 2015 um 83.000 oder 23,4 Prozent auf fast 436.000 Menschen.
Einen Anspruch auf Hartz IV haben Flüchtlinge, wenn ihr Asylantrag anerkannt ist und sie keine Arbeit finden.
(Noch) nicht anerkannte Flüchtlinge haben Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Qualifikation notwendig
Was folgt aus den stigenden Zahlen? Deutschland muss dringend und schnell in die Qualifikation von Flüchtlingen investieren, um ihre Chancen zu erhöhen, eine Arbeit zu finden. An erster Stelle sind Sprachbarrieren zu beseitigen.
Hartz IV Regelsatz steigt
Der Bundesrat hat der von der Bundesregierung geplanten Erhöhung der Hartz IV Regelsätze ab dem 1. Januar 2016 zugestimmt. Für Alleinstehende werden 5 Euro pro Monat mehr gezahlt. Der Regelsatz steigt von 399 auf 404 Euro. Bei Paaren steigt der Regelsatz um 4 Euro auf 364 Euro.
Jugendliche zwischen dem 15. Und 18. Lebensjahr erhalten ab dem 1. Januar 2016 306 Euro, für Sieben- bis 14-Jährige werden künftig 270 Euro gezahlt. Kinder bis zum sechsten Lebensjahr erhalten 237 Euro.
Leistungen für Asylbewerber
Die Leistungen für Asylbewerber steigen aufgrund der Verordnung von 359 auf 364 Euro.
Also, das mit dem Asylbewerberleistungsgesetz und Regelsatz würde dann Stimmen, ist erstens nicht richtig, und zweitens unschöne Stimmungsmache. Das eine (Hartz 4) hat mit dem anderen (Flüchtlinge) nichts zu tun. Ohne die Flüchtlinge würdest du auch nicht mehr bekommen. Und: wie du aus den aktuellen Meldungen entnehmen kannst, bekommen nur die Flüchtlinge Hilfe, die sie auch benötigen.
Aber, und jetzt werde ich mal komisch, du kannst ja mal versuchen, dir vorzustellen, dass Bomben vor deiner Haustür explodieren oder die IS davor steht. Vielleicht hättest du dann ein wenig mehr Mitgefühl.
stimmt-hartz4 ist ja bloß der treibstoff für flüchtlinge um her zu pilgern-quasi das andere ende vom regenbogen erreichen. hier gibts keine flüchtlinge. denn man flüchtet nur vor einer gefahr oder bedrohung und das auch nur bis man in sicherheit ist, logisch oder. aber anscheinend ist ja überall krieg nur hier in dem drecksland nicht. hier gibts dafür schön geld für umme und schöne unterkünfte zum hausen.
Ich verstehe die Welt nicht mehr,ich habe leider das Pech 3 Jahre vor der Rente von Harz IIV zu leben,aber nicht genug,meine Miete ist zu hoch für eine 2 ZW,mit Mühe bekam ich ein halbes Jahr Unterstützung. Seit drei Monaten muss ich mich entscheiden zwischen Leben oder Miete.mir bleiben seit der Kürzung 150.- übrig,davon gehen noch Strom und Telefon ab,was ich wiederum brauche um im Notfall einen Arzt rufen zu können(ich leide an einer Art Epilepsie)und natürlich nicht ganz ins soziale aus zu kommen.Ich hatte mir immer etwas zu tun gesucht,so wie ehrenamtlich fürs Rote Kreuz, im Tierschutz und für Nachbar ein offenes Ohr und nun ist alles vorbei.Ich sitze und warte bis die Zeit vergeht,muss böse Post vom Amt ertragen und wieder alles zu machen und warten.Würde ich doch nur unters Asylbewerberleistungsgesetz fallen dan würde mein Regelsatz stimmen. Danke