Landessozialgericht: Hartz-IV-Empfänger bekommt höheren Zuschuss zum Wohngeld

Ein-Hartz IV-Empfänger bekommt einen höheren Zuschuss vom Staat. Er hat in einem Gerichtsverfahren um Mietzahlungen einen Teilerfolg erzielt vor dem Landessozialgericht Celle erzielt (Az: L 7 AS 332/07).

Das Gericht in Celle hob das Urteil der ersten Instanz auf und erhöhte die vom Landkreis Celle zu übernehmenden Wohnkosten einer dreiköpfigen Familie um zehn Prozent auf 451 Euro.

Das Landessozialgericht begründete sein Urteil wie folgt: Die zugrunde gelegte Wohngeldtabelle stamme aus dem Jahr 2001 und sei somit veraltet. Zudem rechneten die Sozial-Richter die erheblich gestiegenen Nebenkosten mit ein.
Die Familie des Hartz IV Empfängers muss für ihre 94 Quadratmeter große Drei-Zimmer-Wohnung rund 500 Euro zahlen. Der Landkreis Celle hatte Unterkunftskosten in Höhe von 270,85 Euro bewilligt. Dagegen hatte die Hartz IV Familie im April 2007 vor dem Sozialgericht Lüneburg geklagt und eine Festsetzung auf 410 Euro erwirken können. Weil dies nicht genug war, legte der Familienvater Berufung ein, die nun von Erfolg gekrönt wurde.

„Der Landkreis hat keinerlei Daten vorgelegt, die gerichtlich verwertbar sind“, erklärte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung. Er erläuterte, dass nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts Behörden in Orten ohne Mietspiegel aussagekräftige Daten vorlegen müssen, aus denen sich die Miete berechnen lässt. Es genüge nicht zu erwähnen, dass es günstigere Wohnungen gebe und die Betroffenen zum Umzug aufzufordern. Dies sei unzumutbar. Die Mieter müssten sonst befürchten, ständig umziehen zu müssen, sobald die Behörde eine günstigere Wohnung finde, so das Gericht.

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