Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld helfen in der Wirtschaftskrise

Die Bundesregierung hat beschlossen, das Kurzarbeitergeld von 18 auf 24 Monate zu verlängern. Dies erklärte eine Sprecherin des Arbeitsministeriums. Dies geschieht durch eine Rechtsverordnung. Diese Verordnung sieht außerdem vor, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Arbeitgebern die Sozialversicherungsbeiträge für ihre Kurzarbeiter ab dem siebten Monat voll erstattet.  Die Verlängerung können auch Betriebe beanspruchen, die ihrer Belegschaft wegen der Wirtschaftskrise bereits Kurzarbeit verordnet haben.

Hintergrund und Erklärungen:

Was ist Kurzarbeit? Kurzarbeit ist eine Möglichkeit für die Unternehmen, ihre Produktion zu mindern, ohne Entlassungen vornehmen zu müssen. Der Arbeitgeber muss bei der örtlichen Arbeitsagentur Kurzarbeit beantragen. Wird diese genehmigt, so zahlt die Bundesagentur für Arbeit den Beschäftigten als Ausgleich eine Kurzarbeitergeld (Kug).

Welches  Gehalt erhalten Kurzarbeiter? Kurzarbeiter erhalben vom Arbeitgeber weiterhin Lohn und Gehalt, jedoch nur für die tatsächlich geleistete Arbeit und Arbeitszeit. Der Teil des Nettoentgelts, der duch das Weniger an Arbeit entfällt, wird durch das Kurzarbeitergeld zum Teil ausgeglichen. Kinderlose Arbeitnehmer erhalten 60 Prozent des Nettolohns, Arbeitnehmer mit Kindern 67 Prozent.

Ist das Kurzarbeitergeld zu versteuern? Das Kurarbeitergeld ist eine Lohnersatzleistung ist deshalb nicht zu versteuern. Allerdings wird es in die Berechnung der Steuerprogression einbezogen, genau wie das Elterngeld. So ist es möglich, dass nach der Steuererklärung eine Nachforderung des Finanzamts entsteht. Möglich sind auch geringfügige Steuererstattungen. Mit einer Nachzahlung von mehreren Hundert Euro muss ein Kurzarbeiter durchaus rechnen.

Welchen Hintergrund hat die Neuregelung zum Kurzarbeitergeld? Zu Anfang des Jahres wurde die Bezugszeit für Kurzarbeitergeld auf 18 Monate erhöht. Nun wird sie noch einmal auf 24 Monate ausgedehnt im Jahr 2010.  Die Arbeitgeber sollen dadurch mehr Planungssicherheit erhalten, wenn sie die Hoffnung auf eine Besserung der wirtschaftlichen Entwicklung hegen und von Kündigungen absehen.

Warum ist die Kurzarbeit für Arbeitgeber sinnvoll? Um das Instrument der Kurzarbeit für Arbeitgeber noch reizvoller zu machen, können sie sich Sozialabgaben für Kurzarbeiter ab Juli 2009 von der Bundesagentur für Arbeit, BA, erstatten lassen, wenn die Kurzarbeit länger als sechs Monate dauert. Eine volle Erstattung ist nach der bisherigen Rechtslage nur möglich, wenn die Arbeitgeber die Kurzarbeit zur zusätzlichen Qualifikation der Mitarbeiter nutzen.

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