Kurzarbeit – Risiko für das Elterngeld

Die Kurzarbeit wird von vielen Arbeitgebern als Mittel angewandt, um trotz der Wirtschaftskrise in Deutschland Entlassungen von Arbeitnehmern zu vermeiden. Das Kurzarbeitergeld wird von der Agentur für Arbeit aufgebracht.
Für werdende Eltern kann Kurzarbeit aber teuer werden, dann, wenn sie Elterngeld beantragen. Der Grund: der Anspruch auf Elterngeld beträgt 67 Prozent des Durchschnitts-Nettoeinkommens der letzten zwölf Monate. Sind werdende Mütter oder Väter in dieser Zeit von Kurzarbeit betroffen, so verringert sich ihr Anspruch auf Elterngeld. Daher sollten Schwangere und werdende Väter von der Kurzarbeit ausgenommen werden.
Die Kurzarbeit hat allerdings nicht nur negative Auswirkungen auf das Elterngeld, sonder auch auf die spätere Rente. Mit der Absenkung des Gehalts sinkt auch der spätere Rentenanspruch. Dies hält sich aber in überschaubaren Grenzen, denn es werden zwar die Rentenbeiträge auf der Grundlage des reduzierten Verdiensts berechnet, der Arbeitgeber zahlt aber zusätzliche Beiträge auf der Grundlage von 80 Prozent des wegen der Kurzarbeit ausgefallenen Verdienstes.

Schreibe einen Kommentar