
Das kommt häufig vor: ein Arbeitnehmer wird krank. Er meldet das dem Arbeitgeber und ergreift die notwendigen Maßnahmen, um bald wieder gesund und am Arbeitsplatz zu sein.
Doch was ist gesetzlich hinsichtlich der Krankmeldung vorgeschrieben? Was muss man als Arbeitnehmer beachten?
Wann krankmelden?
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, seinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer „unverzüglich“ mitteilen. Unverzüglich heißt dabei so früh wie möglich, um dem Arbeitgeber eine Planungsmöglichkeit zu geben. Spätestens vor dem üblichen Dienstantritt muss dem Arbeitgeber die Mitteilung zugehen, dass eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt.
Muss die Art der Krankheit angegeben werden?
Nein. Man muss nicht angeben, welche Krankheit man hat. Man muss nur mitteilen, dass man aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig ist.
Wie melden?
Der Betrieb entscheidet, wie eine Meldung der Arbeitsunfähigkeit zu erfolgen hat. Meistens wird die erste Meldung des Arbeitnehmers formlos sein, etwa per Telefon erfolgen. Die AU-Bescheinigung des Arztes muss dem Arbeitgeber hingegen im Original vorgelegt werden.
Frist für AU-Bescheinigung des Arztes
Die AU-Bescheinigung des Arztes muss dem Arbeitgeber nach dem dritten Tag der Arbeitsunfähigkeit vorgelegt werden. Am Tag vier der Erkrankung muss die ärztliche Bescheinigung also beim Arbeitgeber sein – so das Gesetz. Dabei zählt auch das Wochenende mit. Wer also am Freitag das erste Mal nicht zur Arbeit gehen kann, muss die AU-Bescheinigung am Montag vorlegen.
Der Arbeitgeber darf allerdings von der gesetzlichen Regelung abweichen und eine ärztliche Bescheinigung schon ab dem ersten Tag des Fernbleibens von der Arbeit verlangen. Entscheidend ist also der Arbeitsvertrag.
Folgen einer zu späten Vorlage der AU-Bescheinigung
Geht die AU-Bescheinigung nicht rechtzeitig beim Arbeitgeber ein, darf dieser in dieser Zeit die Fortzahlung des Lohns verweigern. Wer die AU-Bescheinigung nicht selbst mit der Post versenden kann, muss sich um einen Boten bemühen. Der Arbeitnehmer muss im Streitfall beweisen, dass er die AU-Bescheinigung des Arztes rechtzeitig und überhaupt vorgelegt hat.
Verhaltensobliegenheiten während der Erkrankung
Der Arbeitnehmer muss alles tun, um möglichst bald wieder gesund zu werden. Er muss sich der Krankheit angemessen verhalten. Wenn dies der Genesung nicht zuwiderläuft, darf der kranke Arbeitnehmer auch das Haus verlassen; es kommt dabei immer auf die Art der Erkrankung an.
Kann man auch schon vor Ablauf der Frist der AU zur Arbeit gehen?
Ja, man kann auch schon wieder zur Arbeit gehen, wenn man noch krankgeschrieben ist. Die Frist in der AU-Bescheinigung dokumentiert nur die vom Arzt erwartete Maximaldauer der Erkrankung.
Kann eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit zu einer Kündigung führen?
Ja, es kann wegen einer Erkrankung gekündigt werden. Allerdings müssen hierfür strenge Voraussetzungen vorliegen. Es darf für den Arbeitgeber nicht mehr zumutbar sein, den Arbeitnehmer aufgrund der Erkrankung weiter zu beschäftigen. Diese Grenze der Zumutbarkeit wird meist erst dann überschritten sein, so die breite Rechtsprechung, wenn der Arbeitnehmer drei Jahre in Folge mehr als sechs Wochen im Jahr arbeitsunfähig erkrankt war. Es kommt dabei auf die Prognose für die Zukunft an. Ist die Erkrankung auskuriert, kann nicht mehr gekündigt werden.