Die Arge, das Jobcenter oder auch das Zentrum für Arbeit, das alles sind unterschiedliche Namen für die Zusammenarbeit zwischen Bundesagentur für Arbeit und Kommunen. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen bis Ende 2010 alle Jobcenter bzw. Argen neu organisiert werden. Eine Mischverwaltung wie bisher ist nicht mehr möglich, denn diese verstößt gegen das Grundgesetz.
Angedacht ist aber weiterhin eine Kooperation zwischen Bundesagentur, als den Arbeitsagenturen vor Ort und den Gemeinden in der Betreuung der sogenannten Hartz IV Empfänger. Es würde sich dann um eine freiwillige Kooperation handeln. Betroffen von dieser Neuorganisation sind allein in NRW 1,63 Millionen Arbeitslosengeld II Bezieher und 14.500 Beschäftigte in den Jobcentern.
Das Bundesarbeitsministerium hat ein Eckpunktepapier entwickelt, dass die neue Art der Kooperation zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen umreist. Diese Zusammenarbeit kann allerdings nur auf freiwilliger, d.h. Vertragsebene, erfolgen. Gemeinden und Arbeitsagenturen müssen die Zusammenarbeit also in jedem Einzelfall vereinbaren.
@Saviour1981
Dies, mit der gewünschten Kontrolle, ist vorgesehen?
Ich habe diese Frage in Bezug auf Rauchwarnmelder für Wohnungen im Bundesland MeckPomm bei Bauministerium auch gestellt und die Antwort bekommen, dass eine Überprüfung überhaupt nicht vorgesehen ist. So kam ich auf die Idee mein Projekt weiter zu entwickeln. Nicht etwa wegen einer Statistik, sondern um Arbeitsgelegenheiten zu schaffen und Verbündete zu finden. Da, „..die neue Art der Kooperation zwischen Kommunen und Arbeitsagenturen … nur auf freiwilliger, d.h. Vertragsebene, erfolgen“ kann und “ Gemeinden und Arbeitsagenturen … die Zusammenarbeit also in jedem Einzelfall vereinbaren.“ müssen, werde ich dies für mein Initiativprojekt in Berlin Treptow-Köpenick angehen. Dieses Projekt ist aber nicht auf Berlin beschränkt.
Wenn also ALG2-Geld auf 250 Euro monatlich gesenkt werden soll, dann muss (!) es auch die Möglichkeit geben nicht nur den gesenkten Betrag, sondern auch ein sog. Anspornbetrag zu erzielen, um auf 400 bis 500 Euro pro Monat zu kommen. Dies hat auch mit der Würde des Menschen zu tun, meine ich als Arbeitsloser o h n e Leistungsbezug. Vergesst nicht, dass es auch diese Menschen in Deutschland gibt, die auch arbeiten wollen und dies auch können. Wer ist dafür das Projekt zu unterstützen wie z.B. von den Wirtschaftsweisen ZWE-Chef Wolfgang Franz oder?
und das fällt denen jetzt erst ein? Aber ich bin dafür, dass diese Mischverwaltung endet – keiner fühlt sich dort für irgendwas verantwortlich. Und wer kontrolliert die Einhaltung des Urteiles?