Wenn ein Elternteil seinen minderjährigen Kindern gegenüber zum Unterhalt verpflichtet ist, aber seine bisherige Arbeitsstelle nicht mehr hat, kann ein fiktives Gehalt zur Unterhaltsberechnung herangezogen werden. Das hat das OLG Hamm unter dem Az. II-2 UF 53/12 entschieden.
Dem Urteil lag der Fall eines Kraftfahrers zugrunde, der nun bei der Berechnung seiner Unterhaltsschuld ein fiktives Einkommen als Berechnungsgrundlage hinnehmen muss.
In dem Rechtsstreit ging es um den Unterhalt für den 14 Jahre alten Sohn und die 13 Jahre alte Tochter. Bis zur Trennung von seiner Ehefrau arbeitete der Mann als Berufskraftfahrer. Dann wanderte er ins außereuropäische Ausland aus. Und verweigerte die Zahlung, weil er nur ein geringes Einkommen habe. Einen Nachweis darüber, dass er sich um eine Arbeitsstelle bemüht hatte, die seinen Fähigkeiten entspricht, konnte der Vater nicht erbringen. Ebenso hatte er nicht nachgewiesen, dass Krankheitsgründe einer Tätigkeit als Kraftfahrer entgegenstehen.
Das OLG Hamm verurteilte den Vater, seinen Kindern ab dem Zeitpunkt der Auswanderung anteiligen Mindestunterhalt in Höhe von 100 Euro monatlich zu zahlen.
Das Gericht sah für den Vater eine Verpflichtung, sich vier Monate nach der Trennung eine Arbeit zu suchen, die den Mindestunterhalt seiner Kinder gesichert hätte. Für die Zeit davor räumten die Richter dem Vater eine Zeit der beruflichen Neuorientierung von drei Monaten ein. In dieser Zeit sei der tatsächliche Verdienst für die Berechnung des Kindesunterhalts maßgebend gewesen. Das gelte nicht für die Folgezeit, für die ein fiktives Gehalt heranzuziehen sei.
Der Vater meiner Tochter (15)zahlt auch keinen Unterhalt.Er ist verheiratet jetzt angeblich Arbeitslos und hat Hartz4 , seine Frau arbeitet im 3-Shichtsystem,zählt ihr Lohn mit so das meine Tochter Unterhalt bekommen kann oder nicht?
Ich würde mich sehr freuen eine Auskunft zu bekommen.
Mein Ex geht schwar arbeiten um keinen Unterhält zu zahlen. Er hat dem Jobcenter mitgeteilt, dass er keinen Unterhalt zahlt. Mein Sohn ist 18 Jahre alt und im ersten Lehrjahr. Was kann ich tun?
Unterhalt kann nur von dem Einkommen berechnet werden, was er hat. Nicht was er hatte!
im schlimmsten Fall muss/kann er nichts mehr zahlen.
Immerhin arbeitet er!!! Das sollte man schon schätzen.
Oder wie hast du dir das gedacht? Unterhalt auf Lebenszeit?
Ich habe einmal eine Frage. Mein Ex Mann hat
Wegen schwerer persönl.verfehlungen sein job als Polizeibeamter
Verloren. Er arbeitet nun als erntehelfer. Muss ich mich mit
Den aus seinem jetzigen verdienst errechneten unterhalt für meine Tochter (15 JAHRE)
zu frieden geben.