Kindergeld für Ausländer

Die Zahl der Kindergeldanträge aus Osteuropa ist in jüngster Zeit stark angestiegen. Derzeit liegen bei den Familienkassen der Arbeitsagenturen, die für die Bewilligung von Kindergeld zuständig sind, 30.000 unbearbeitete Kindergeldanträge.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2012. Danach hat derjenige einen Anspruch auf Kindergeld, der in Deutschland wohnt und hier uneingeschränkt steuerpflichtig ist – selbst dann, wenn die Kinder im Ausland leben.  Dies gilt auch für Leiharbeiter und Saisonarbeiter. Der Anspruch kann vier Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
So ist beispielsweise die zuständige Familienkasse in Bautzen von Anträgen polnischer Werksvertragsarbeiter und Saisonarbeiter überschwemmt.
Die Zahl der Anträge auf Kindergeld ist zwischen dem Urteil und Ende 2013 um 30 Prozent angestiegen.

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