Kein Unterhalt: Kindergeldanspruch für das volljährige Kind

Kindergeld wird üblicherweise an die Eltern des Kindes bzw. den kindergeldberechtigten Elternteil gezahlt. Es gibt jedoch auch Ausnahmen. Eine solche hat das Finanzgericht Sachsen nun in einem jetzt bekannt gewordenen  aus Dezember 2008  stammenden urteil unter dem AZ: 8 K 1772/07 festgestellt. Nach diesem Urteil muss das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt werden, wenn der kindergeldberechtigte und gleichzeitig unterhaltspflichtige Elternteil seine gegebene Unterhaltspflicht nicht erfüllt.

Folgender Sachverhalt lag der Entscheidung des Finanzgerichts Sachsen zugrunde: Der Sohn des für ihn unterhaltspflichtigen Vaters war nach einem Streit aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen und hat sich eine eigene Wohnung gesucht, die er dann bezog.

In den Entscheidungsgründen wurde ausgeführt: Für den Anspruch des Kindes auf eine direkte Auszahlung des Kindergeldes  ist es unerheblich, so das Gericht, ob dieser im unterhaltsrechtlichen Sinne leistungsfähig ist oder nicht.  Gleichfalls kommt es nicht darauf an, ob der unterhaltsverpflichtete Elternteil dem Sohn freie Kost und Logis als Naturalunterhalt anbietet.  Grund: das volljährigen Kind hat ein Wahlrecht zwischen Barunterhalt und Unterhalt in Naturalien. Es hat bezüglich der Art des Unterhalts ein Unterhaltsbestimmungsrecht.

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