Ab dem 1. Januar 2012 müssen Familien keine Einschränkungen beim Kindergeld hinnehmen, wenn ihre volljährigen Kinder Geld verdienen. Es müssen jetzt keine Erklärungen und Belege zum Einkommen der volljährigen Kinder bei den Familienkassen eingereicht werden. Bisher galt eine Einkommensgrenze von 8004 Euro pro Kind und Jahr.
Jetzt muss erst nach Abschluss der ersten Berufsausbildung belegt werden, dass das Kind neben der Ausbildung nicht mehr als 20 Wochenstunden erwerbstätig ist.
Kindergeld gibt es auch Kindergeld für Eltern, deren Kindern den Bundesfreiwilligendienst oder den Internationalen Jugendfreiwilligendienst absolvieren (und zwar rückwirkend zum 1. Juli 2011).
Hintergrund: Es soll eine Grundversorgung für jedes Kind gewährleistet werden. Das Kindergeld ist eine steuerliche Ausgleichszahlung, keine Sozialleistung.
Antrag auf Kindergeld
Der Antrag auf Kindergeld muss von einer anspruchsberechtigten Person mit Vorlage der Geburtsurkunde schriftlich einigereicht werden. Die Berechtigten beantragen das Kindergeld bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dort gibt es Antragsvordrucke.
Hat das Kind, für das Kindergeld beantragt werden soll, das 18. Lebensjahr erreicht, so sind weitere Nachweise vorzuweisen.
Das Kindergeld wird von der Familienkasse im Laufe des jeweiligen Monats ausgezahlt, für den der Anspruch auf Kindergeld besteht. Der Zeitpunkt der Zahlung hängt von der Kindergeldnummer ab.
Antrag auf Abzweigung
Die Auszahlung des Kindergeldes muss nicht immer an die Eltern erfolgen. Wenn Kinder im Studium oder in der Ausbildung selbst auf das Geld angewiesen sind, kann ein Antrag auf Abzweigung gestellt werden. Das Kindergeld kann dann direkt auf das Konto des Kindes überwiesen werden.
Kinderfreibetrag
Eine Alternative zum Kindergeld ist der Kinderfreibetrag
Wer ihn beansprucht, verzichtet auf die monatliche Kindergeldzahlung und bekommt dafür steuerliche Entlastungen. Das ist für Eltern sinnvoll, die über ein hohes Einkommen verfügen. Die steuerliche Entlastung ist in diesen Fällen häufig höher als die Zahlung des Kindergeldes.
Höhe Kindergeld
Das Kindergeld beträgt für das erste und zweite Kind 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro. Ab dem vierten Kind werden 215 Euro pro Monat gezahlt. Die Höhe des Kindergeldes ist also unterschiedlich hoch.
Kinderzuschlag
Familien mit geringem Einkommen können einen Kinderzuschlag beantragen. Er ist eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld und soll Familien mit Kindern davor schützen, in den Hartz 4 Bezug zu fallen. Wenn die Eltern mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Unterhalt, nicht aber den der Kinder bestreiten können, besteht die Möglichkeit, den Kinderzuschlag bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Er beträgt maximal 140 Euro pro Kind.
ich sehe die Rechtschreibfehler selbst ;-)–war wohl wieder zu schnell auf der Tastatur…
Hallo, ab da mal eine Frage:
Meine Tochter (20 Jahre) studiert im 4. Semester.
Nun muss sie mit dem Studieum aufhören, sie schafft den Nachweis über eine 2. Fremdsprache nicht. Ab September möchte Sie nun eine Ausbildung beginnen.
Bekomme ich dann noch Kindergeld?
Die erste Ausbildung wurde ja nicht beendet.