Kind krank – Recht auf Freistellung

Für viele berufstätige Eltern stellt sich bei einer Erkrankung ihres Kindes die Frage, ob sie zu Hause bleiben dürfen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Freistellung gegenüber dem Arbeitgeber, wenn das Kind des Arbeitnehmers krank ist. Dieser Freistellungsanspruch ist jedoch an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Zunächst muss das Kind von einem Arzt eine Bescheinigung erhalten, dass er auf Pflege angewiesen ist. Dies ist die sog. Pflegebedarfsbescheinigung. Anschließend muss der Arbeitgeber informiert werden, dass der Arbeitnehmer von seinem Recht auf die unbezahlte Freistellung Gebrauch machen möchte. Einen Lohn- oder Gehaltsanspruch während der Zeit der Freistellung hat der Arbeitnehmer nicht. Ein Anspruch auf Freistellung bei einer Erkrankung des Kindes besteht für jeden Elternteil 10 Tage pro Jahr, wenn beide Elternteile berufstätig sind. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 20 Freistellungstage pro Jahr.
Obwohl es sich um eine unbezahlte Freistellung handelt, erleidet der in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Arbeitnehmer keinen großen finanziellen Nachteil, denn er hat einen Anspruch auf Krankengeld. Ein entsprechender Antrag muss bei der Krankenkasse gestellt werden. Dieser Anspruch besteht allerdings nur, wenn es im Haushalt keine Angehörige gibt, etwa Großeltern, die sich um das kranke Kind kümmern können.

1 Gedanke zu „Kind krank – Recht auf Freistellung“

  1. Hallo!! Eine bescheidene Frage: Wie ist denn wenn die Eltern getrennt leben?? Darf ich dann als Vater noch Kindkrank machen?? zum Beispiel wenn meine (noch)Frau dienstlich unabkömmlich ist?? Dank im Voraus für Aufklärung!

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