Kein Kindergeld bei bezahltem Praktikum

Wenn ein Student für ein berufsbezogenes Praktikum eine Vergütung erhält, so verliert er unter Umständen den Anspruch auf Kindergeld. Das ist der Tenor eines aktuellen Urteils des Bundesfinanzhofs, der in letzter Instanz alle Rechtsfragen zum Kindergeld entscheidet. Im aktuellen Urteil von Juli 2011 unter dem Az Bundesfinanzhof III R 28/09 hatte ein Student ab Oktober 2005 ein halbjährliches Praktikum in den USA gemacht und dafür eine Vergütung von 1120 Euro im Monat erhalten. Die Gesamteinkünfte des Studenten lagen im Jahr 2005 über dem damals geltenden Jahres-Freibetrag von 7680 Euro. Es wurde das gesamte Kindergeld für das volle Jahr gestrichen. Zu Recht, so der Bundesfinanzhof.

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