Jurastudenten beim BAföG benachteiligt

BAföG ist eine Sozialleistung des Staates an Studenten, die nicht in der Lage sind, ihr Studium aus eigenen Mitteln oder den der unterhaltsverpflichteten Eltern zu finanzieren.

Nun hat der Petitionsausschus des Deutschen Bundestages eine Regellungslücke festgestellt. Jura-Studenten, die während ihres Studiums einen einen Bachelor-Abschluss (bac. jur.) erwerben, verlieren mit diesem Abschluss ihren BAföG-Anspruch für den Rest des Staatsexamensstudiengangs. Hierdurch ergibt sich eine Benachteiligung der Jurastudenten gegenüber Studenten anderer Studiengänge. Der Petitionsausschuss fordert, diesen „Fehler“ zu beseitigen. Es soll die zugrundeliegende Petition den Fraktionen des Deutschen Bundestages „zur Kenntnis“ gegeben werden und das Bundesministerium für Bildung und Forschung soll die Petiton in Erwägung ziehen. Der Gesetzgeber sowie die Bundesregierung sollen also in eine Prüfung eintreten und für eine Abhilfe sorgen.

Hintergrund: Die Mehrzahl der Jurastudenten möchten das erste und zweite Staatsexamen absolvieren. Der zusätzliche bac. jur.-Abschluss ist deshalb für diese Studenten nicht der Abschluss der Ausbildung, sondern eine Rückfallabsicherung für den Fall des Nichtbestehens der Staatsexamen. Außerdem werde durch den bac. jur.-Abschluss das Auslandsstudium im angloamerikanischen Raum erleichtert. Werden nun Jurastudenten im Rahmen ihres restlichen Staatsexamensstudiengangs nicht weiter nach dem BAföG gefördert, so sind sie gegenüber anderen Masterstudiengängen benachteiligt. Es existiert zudem eine  Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom Oktober 2006. Das Gericht konnte, so der Ausschuss, keinen Anhaltspunkt feststellen, dass der Gesetzgeber die BAföG-Förderung eines Staatsexamensstudiengangs mit gleichzeitigem Erwerb des Bachelor-Grades hätte verhindern wollen.

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