Automatischer Datenabgleich soll Leistungsmissbrauch verhindern

Die Fraktion „Die Linke“ im Deutschen Bundestag hat in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung Fragen zum automatischen Datenabgleich von Jobcentern mit anderen staatlichen oder privaten Stellen zum Thema gemacht. Die Bundesregierung hat diese Anfrage beantwortet. Fragen und Antworten sind in der Bundestagsdrucksache 18/1628 niedergelegt. Sie werden im folgenden wiedergegeben. (Quelle Bt-Ds 18/1628)
Frage der Linksfraktion:
„Welche Rechtsgrundlagen regeln den automatischen Datenabgleich von Jobcentern mit welchen anderen Institutionen?“
Antwort der Bundesregierung:
„Der automatisierte Datenabgleich ist in § 52 SGB II und in der Verordnung über
den automatisierten Datenabgleich bei Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (GrSiDAV) geregelt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Institutionen, mit denen der Bezug von möglichen
anderen Einkünften abgeglichen wird.
Tabelle 8: Automatisierter Datenabgleich“
Institution/Auskunftsstelle | Einkünfte/Abgleich |
Deutsche Post AG | ● Laufende und einmalige Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung ● Laufende und einmalige Rentenzahlung der Unfallversicherung |
Bundesagentur für Arbeit | ● Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III |
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See |
● Laufende und einmalige Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung |
Deutsche Rentenversicherung | ● Einkommen aus geringfügiger und sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung ● Weitere Leistungen nach dem SGB II● Leistungen der Träger der Sozialhilfe |
Bundeszentralamt für Steuern | ● Daten nach § 45d Absatz 1 EStG (Kapitalerträge) |
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen nach § 81 EStG |
● Wegfall der Förderung von Altersvorsorgevermögen (Riester-Rente) |
Frage der Linksfraktion:
„Welches sind die Ziele des automatischen Datenabgleichs, und in welchem Umfang wurden diese Ziele bislang durch den automatischen Datenabgleich erreicht?“
Antwort der Bundesregierung:
„Ziel des automatisierten Datenabgleichs ist die Überprüfung von Anspruchsvoraussetzungen und die Vermeidung von Leistungsmissbrauch.
Für die Jahre 2005 bis 2013 wurden Überzahlungsbeträge in Höhe von insgesamt rund 619,5 Mio. Euro festgestellt. Die Ergebnisse der zugelassenen kommunalen Träger liegen der Bundesregierung nicht vor und sind daher in dieser Zahl nicht enthalten.“
Fragen der Linksfraktion:
„In welchem Umfang werden automatische Datenabgleiche pro Jahr durchgeführt und ausgewertet?
In welchem Umfang werden für die Durchführung und Auswertung der Datenabgleiche Verwaltungskapazitäten in Anspruch genommen?
Welcher Finanzaufwand entsteht durch die Durchführung und Auswertung der automatischen Datenabgleiche?“
Antworten der Bundesregierung:
„Der automatisierte Datenabgleich nach § 52 SGB II wird viermal jährlich durchgeführt. Die Ergebnisse der Abgleiche werden laufend von den Jobcentern ausgewertet.
Über den Umfang der für die Durchführung und Auswertung der Datenabgleiche in Anspruch genommenen Verwaltungskapazitäten kann keine Aussage getroffen werden, weil nicht bekannt ist, wie viele der in den Leistungsbereichen der Jobcenter tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit dieser Aufgabe betraut sind. Aus dem gleichen Grund sind auch keine Aussagen über den Finanzaufwand möglich. Eine verlässliche Angabe ist lediglich zu den Kosten möglich, die die Bundesagentur für Arbeit der Deutschen Rentenversicherung nach § 5 der Verordnung über den GrSiDAV für die Vermittlung des Datenabgleichs jährlich zu erstatten hat. Für das Jahr 2014 betrug die Aufwandsentschädigung 107 903,39 Euro.“
Frage der Linksfraktion:
„Inwieweit ist es zutreffend, dass nach gängiger Verwaltungspraxis im SGB II auch Personen regelmäßig im Wege des automatischen Datenabgleichs überprüft werden, die mit Leistungsbeziehenden in einer Bedarfsgemeinschaft leben, und auf welche Rechtsgrundlagen stützt sich ggf. diese Praxis?“
Antwort der Bundesregierung:
„Die Bundesagentur für Arbeit bezieht in den automatisierten Datenabgleich auch Personen ein, die selbst keine Leistungen nach dem SGB II beziehen, jedoch Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft sind, in der mindestens eine weitere Person im Leistungsbezug steht. Gestützt wird diese Verwaltungspraxis auf § 52 SGB II. § 52 SGB II bezweckt im Allgemeinen, die missbräuchliche Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II zu verhindern. Die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger werden deshalb ermächtigt, personenbezogene Daten über die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse der Leistungsempfänger auf ihre Richtigkeit im Wege des automatisierten Datenabgleichs zu überprüfen, so dass ein Missbrauch von Sozialleistungen aufgedeckt werden kann.
Die Bundesagentur für Arbeit bezieht im Rahmen einer sachgerechten teleologischen Auslegung der Vorschrift auch Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft, die keine Leistungen beziehen, in den Datenabgleich ein (z. B. Bezieher von Altersrente). Denn das Einkommen und Vermögen dieser Personen sind unter bestimmten Voraussetzungen beim Leistungsbezieher zu berücksichtigen und von diesem im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten bei der Antragstellung anzugeben oder bei Änderungen nach der Antragstellung dem Jobcenter unverzüglich mitzuteilen. Schließlich hat nach der Gesetzesbegründung zu § 52 SGB II der Datenabgleich den Zweck, das beim Arbeitslosengeld II zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen zu überprüfen (Bundestagsdrucksache 15/1516, S. 64).“
Frage der Linksfraktion:
„Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Bedarf, automatische Datenabgleiche zu erweitern, und welcher zusätzliche Verwaltungsaufwand geht mit möglichen Erweiterungen – etwa Erweiterung auf Erfassung und Auswertung des Internethandels von SGB-II-Leistungsberechtigten, monatliche statt vierteljährliche Datenabgleiche, Erweiterung auf Antragstellerinnen und Antragsteller statt ausschließlich Leistungsberechtigte, Erweiterungen auf Vermögensanlagen bei Versicherungsunternehmen – jeweils einher?“
Antwort der Bundesregierung:
„Die Bundesregierung sieht zurzeit keinen Bedarf zur Ausweitung des Datenabgleichs.“
Frage der Linksfraktion:
„Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach zur Kontenabfrage durch Sozialbehörden nach § 93 Absatz 8 der Abgabenordnung (AO) „routinemäßige oder anlasslose Ermittlungen […] im Sozialrecht verfassungsrechtlich ebenso wenig zu rechtfertigen [sind] wie im Bereich des Sozialrechts“ (BVerfG vom 13. Juni 2007 – 1 BvR 1550/03 u. a. Rn. 144) in Bezug auf die verfassungsrechtliche Zulässigkeit von automatischen Datenabgleichen, wie sie in § 52 SGB II normiert sind?“
Antwort der Bundesregierung:
„Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 20. Juli 2006 wurde der automatisierte Datenabgleich verpflichtend geregelt. Ziel ist die Überprüfung von Anspruchsvoraussetzungen und die Vermeidung von Leistungsmissbrauch, die das Bundesverfassungsgericht als Gemeinwohlbelang von erheblicher Bedeutung anerkannt hat (vgl. BVerfG v. 13. Juni 2007 – 1 BvR 1550/03 u. a. – BVerfGE 118, 168, 196). Nach seiner Rechtsprechung kann das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf normenklarer und bestimmter gesetzlicher Grundlage eingeschränkt werden, soweit damit ein legitimer Zweck verfolgt wird und die Beschränkung verhältnismäßig ist. Diesen Anforderungen wird § 52 SGB II nach Auffassung der Bundesregierung gerecht.“
Anm. d. Redaktion: Diese Anfrage liegt schon etwas zurück und ist während der „Hartz IV Zeit“ ergangen, aber immer noch aktuell!
Ich wiederhole den Kommentar, da er absolut zutrifft: Ich arbeit noch bis September in der „Flüchtlings“hilfe und bin froh, wenn ich da weg bin – da erhalten die Flüchtlinge und die „Flüchtlinge“ mehr Geld, als die einfachen Betreuer!
So und jetzt noch einmal, weil ich das voll und ganz bestätigen kann, das gilt auch für Ausländer, die nach dme Asylbewerberleistungsgesetz unterstützt bzw. finanziert werden:
„Stimme absolut zu, habe gerade heute einen DIN-A Umschlag vom Jobcenter mit 12 Seiten zum Datenabgleich nach § 52 SGB II erhalten.
Mir wird vorgehalten, dass ich 28 Euro aus angeblichen Kapitalerträgen im Jahr 2014 meines Antrags nicht angegeben habe.
Wahrscheinlich wird mir meine SGB II Bezuschussung von 150 Euro zu meinem Mindestlohngehalt, was unterhalb der Armutsgrenze liegt, gestrichen oder vermindert.
Eine benachbarte Migrantenfamilie aus Herzegowina mit 2 Erwachsenen und 5 Kindern hat mir ihren Bescheid zum Übersetzen gezeigt => 2.315,34 Euro Netto plus Erstausstattung der Wohnung und monatlich Wohn- und Nebenkostengeld…
Ein benachbarter „geduldeter“ moslemischer Sudanese (sind die verfolgt? – ich dachte nur die Christen im Sudan) bekommt seinen gesamten Lebensunterhalt von der Gemeinde bezahlt. Letztens hat er ein Superbike, ein TV mit Satellitenausrüstung und einen Backofen erhalten.
Super, ein deutschgeborener Nachbar hat weder TV nach Kochplatten – so sieht es jetzt schon in Germanien aus.
Warten wir mal was noch kommt.
Habe über 15 Jahre in moslemisch dominierten Ländern gearbeitet, spreche einigermaßen Turkisch und Arabisch. Ich war während dieser Zeit immer Ausländer und wurde nicht ännähernd so gut behandelt wie die in Deutschland lebenden Migranten…“
Stimme absolut zu, habe gerade heute einen DIN-A Umschlag vom Jobcenter mit 12 Seiten zum Datenabgleich nach § 52 SGB II erhalten.
Mir wird vorgehalten, dass ich 28 Euro aus angeblichen Kapitalerträgen im Jahr 2014 meines Antrags nicht angegeben habe.
Wahrscheinlich wird mir meine SGB II Bezuschussung von 150 Euro zu meinem Mindestlohngehalt, was unterhalb der Armutsgrenze liegt, gestrichen oder vermindert.
Eine benachbarte Migrantenfamilie aus Herzegowina mit 2 Erwachsenen und 5 Kindern hat mir ihren Bescheid zum Übersetzen gezeigt => 2.315,34 Euro Netto plus Erstausstattung der Wohnung und monatlich Wohn- und Nebenkostengeld…
Ein benachbarter „geduldeter“ moslemischer Sudanese (sind die verfolgt? – ich dachte nur die Christen im Sudan) bekommt seinen gesamten Lebensunterhalt von der Gemeinde bezahlt. Letztens hat er ein Superbike, ein TV mit Satellitenausrüstung und einen Backofen erhalten.
Super, ein deutschgeborener Nachbar hat weder TV nach Kochplatten – so sieht es jetzt schon in Germanien aus.
Warten wir mal was noch kommt.
Habe über 15 Jahre in moslemisch dominierten Ländern gearbeitet, spreche einigermaßen Turkisch und Arabisch. Ich war während dieser Zeit immer Ausländer und wurde nicht ännähernd so gut behandelt wie die in Deutschland lebenden Migranten…
Für diesen rassistischen Kommentar sollten Sie sich schämen. Steht einer siebenköpfigen Familie weniger zu, weil Sie Migrationshintergrund hat? Sollen „Ausländer“ hier schlechter behandelt werden, weil es Ihnen in „moslimisch dominierten Lämdern“ so ergangen ist?
Sorry, aber diese Ansichtsweise, bei aller Toleranz, geht gar nicht!
Was ist daran rassistisch wenn millionen Bittsteller ins Land strömen und die eigenen (dummen) Steuerzahler schön malochen gehen dürfen dafür?Ich seh unsere dringend benötigten Fachkräfte täglich von oben bis unten in Markenklamotten gepellt herrumlungern.Ich kann mir trotz Arbeit keine Designerklamotten leisten, weil der Staat,Vermieter,Energieversorger mich ausnimmt wie eine Weihnachtsgans.
Ich halte den kritisierten Kommentar nicht für rassistisch. Mit Schmährufen wie „Rassist“ werden Kritiker mundtot gemacht, dabei ist sachliche Kritik angebracht und wichtig. Der Kommentar des Schreibers war gut. Sie selbst sollten in den Spiegel schauen und sich dafür schämen, dass Sie ganz offenbar die Ängste und Sorgen der vielen Deutschen nicht ernst nehmen, die einfach Angst vor Gewalt, Kriminalität und Terror haben. Das sind nämlich mehr als nur die ehrlichen und offenen Kritiker, da gibt’s zusätzlich sehr viele, die Angst vor Kritik haben, da sie nicht „Rassist“ oder „Nazi“ genannt werden möchten. Schuld sind Schreiberlinge wie Sie!!!
Die Ämter werden jetzt Bundesbürger unter Druck setzen und bescheißen um die Asylbewerber reichlich füttern.
Und von den 619,5 Mio hat der Staat wieviel wiedergesehen?
Was wird damit gemacht?
Verteilung von unten nach oben?
Hallo Leute,
das ist doch alles noch harmlos.
Ihr müßt mal nach Rheinland Pfalz, ins Jobcenter nach Altenkirchen gehen, was da abgeht ist an frechheit nicht mehr zu überbieten.
Die verschlampen Unterlagen reihenweise, in meinem fall, hatte ich die Unterlagen fünfmal ( 5x ) eingereicht. Die schnüffeln in Scherlock Holmes Manier Tage und Nächte hinter einem her, der Empfang öffnet Post die mit “ Eigenhändig “ für den Betreuer gekennzeichnet ist, man wird per Festnetz und Handy von morgens bis Abends terrorisiert, und zum guten Schluß sind die Berechnungen auch noch fehlerhaft.
Ein Harz4 Empfänger darf ja sogar 100,- € im Monat dazuverdienen, toll. Alles was bis 1000,- € darüber ist, werden dann allerdings 80% angerechnet.
Trägt z.B. jemand Pizzas aus für 5,- € die Stunde und er arbeitet 20 Stunden im Monat, wird ihm jedoch das Trinkgeld angerechnet, was er anzugeben hat.
In meinem Bekanntenkreist sagte mir jemand (er kennt angeblich jemanden, dem es so ergangen sein soll), kommen der ARGE die angegebenen Trinkgelder zu wenig vor, sollen die dem echt nachfahren sein um Erkundigungen einzuziehen was der gerade an Trinkgeld bekommen hat, was dann wiederum hochgerechnet wird.
Dem Mann soll angeblich sein Harz4 gestrichen worden sein und es hatte zur Folge, dass er eine Betrugsanzeige bekommen hat, womit er dann als Betrüger vorbestraft wäre.
Der muss sich also einen Anwalt nehemen, den dann der Staat zahlt um sich zu verteidigen, was wiederum sehr kostenaufwendig ist und die Gerichtskosten werden ebenfalls übernommen.
Mit anderen Worten, wenn jemand einem Pizzaboten zu Weihnachten mal 10,- € Trinkgeld gibt, kassiert die ARGE 8,- €.
Also ganz ehrlich, ich kann mir das nicht vorstellen, kann das wirklich so sein?
Schlimm finde ich auch die Talkshows (früher mehr verbreitet), wo sich Leute hinsezten und arbeitende Menschen verhönen, weil sie ja so toll von Harz4 leben können. Das stachelt die zusehende Bevölkerung natürlich an sauer zu werden und man ist schnell der Meinung, man müsste den Bedürftigen die Bezüge kürzen, was die Regierung wiederum gern sieht.
Da kann man nur froh sein Arbeit zu haben, dann steht man als Autofahrer wenigstens nur mit einem Bein im Knast.
Noch ein Kommentar:
Seit der Einführung des Euro ist alles mittlerweile in Euro teurer geworden als zu DM Zeiten in DM, die Löhne sind aber immer noch halbiert, was die Kaufkraft um 50% schwächt und dadurch natürlich auch weniger produziert werden muss, was wiederum zur Folge hat, dass man nicht mehr so viele Arbeiter braucht die nun arbeitslos sind.
Andersherum wird ein Schuh draus, haben die Menschen mehr Geld zum ausgeben, weid auch mehr produziert, also müssen wieder mehr Menschen eingestellt werden und wer gestern noch die Hand aufgehalten hat, zahlt morgen Steuern, aber das will man ja nicht, warum auch immer?
Arbeitslose sollen sich von dem Geld übrigens auch keine Fernseher, Hanys, Computer, Kameras usw. kaufen, aber es wird mit in die Inflationsrate eingerechnet, wenn die mal nur die Verteuerungen einrechnen würden, für was dann eigentlich das Arbeitslosengeld da sein soll, also Strom, Fahrgelder, Gesundheit, Lebensmittel usw., müssten die wesentlich höher und jedes Jahr angehoben werden.
Auch wer sich nicht für Politik interessiert, sollte mal gelegenlich Debatten im Bundestag ansehen, sie werden gelegentlich live übertragen, denn der Wähler ist sehr mächtig, wenn er es nutzen würde.
Super Kommentar! Das mit den Inflationsraten und deren Berechnung unter Berücksichtigung von (meist sehr ins Gewicht fallenden) Verbilligungen im Technik-Bereich, für den man als Hartz IVler aber ja gar kein Geld zugeteilt bekommt, war mir noch gar nicht so bewusst gewesen!
Generell ist das aber ja ein Problem, auch bei Geringverdienern. Ich selbst empfange kein ALG II, verdiene aber wenig, und da geht auch das gesamte Geld für Essen und Wohnung und Strom drauf, und dort ist die Inflation bekanntlich viel höher als im ominösen „Warenkorb“, den Gott wer weiß nach welchen Kriterien auch immer (meiner Meinung nach mit manipulativen Hintergedanken) zusammenstellen darf.
99,x-Prozent entrüsten sich gegen diese Menschenrechtsverletzungen. Schön – und was macht Ihr dagegen? Schreibt Euch die Entrüstung in schön zu lesenden Kommentaren vom Leib und fertig. Was soll das ändern?
Also, ich weiß nicht, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Es ist doch nur ein verschwindend geringer Teil der Hartz 4 Empfänger, der mit unsauberen Mitteln spielt. Die Mehrzahl der Langzeitarbeitslosen sind unverschuldet in diese Situation geraten. Man kann doch nicht eine ganze Gruppe unter Generalverdacht stellen
Schützt Deutschland vor den betrügerischen Hartz-4-Beziehern! Datenkontrolle und Datenabgleich durch die Jobcenter ist in Ordnung. Wer weiß, was diese Hartzis sonst alles erzählen würden bzw. nicht erzählen würden
oh mann ich hoffe du bist bald selber AlG II Kunde, selten so einen blöden Kommentar gelesen.
Datenschutz in Deutschland ist doch nur ein Witz. Wir beschweren und alle über die Amis und die NSA, aber was läuft hier. Deutschland und die deutschen Behörden sind doch nicht anders. Ich möchte nicht wissen, was der BND alles so macht. (Nun, gut, er hat nicht die technischen Möglichkeiten, wie die Amis). Aber er macht, was er technisch kann. Und genau das tun die Jobcenter auch. Alles was machbar ist, wird auch durchgezogen, egal, ob Grundrechte im Weg stehen oder nicht. So etwas darf nicht sein!
Vor allem wird hier routinemäßig und ohne konkreten Anlaß geschnüffelt. Das ist doch wirklich so, als wären alle Leistungsbezieher potentielle Verbrecher!
Ich finde es unzulässig, dass die Jobcenter überall rumfragen dürfen und unbescholtene Bürger ausspionieren und quasi alle Hartz 4 Empfänger unter einen Generalverdacht stellen dürfen. Diese Regelung muss weg!
Warum man die Möglichkeit der Kontrolle nicht nutzen sollte? Es gibt auch noch so was wie Menschenwürde. Nicht jeder, der Hartz 4 bezieht, ist sofort ein Betrüger!
Also ich find es gut. Wenn man schon die Möglichkeiten einer einfachen Kontrolle hat, warum sollte man sie nicht nutzen. Würd ich bei meinem Geld auch machen. Und im weitesten Sinn ist es ja mein Geld. Ich bin Steuerzahler! Wenn durch einfache Mittel Millionen gespart werden können, ist das in Ordnung. Wie sagte Lenin schon: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Hm. Nur mal als Beispiel:
Wie würde sich ihre Frau „wohl“ fühlen wenn Sie diese auf Schritt und tritt verfolgen und überwachen würden?
Na, gut, das ich nicht mehr im Bezug bin. Aber man fühlt sich schon wie im Überwachungsstaat. Alles wird kontrolliert. Vertrauen gibt es in Deutschland nicht mehr. Schon gar nicht mehr durch den Staat. Dabei sind wir doch das Volk. Also, alle Hartz 4 Bezieher schein von Grund auf böse zu sein, sonst müssten nicht automatisch alle ihre Daten abgeglichen werden. Da sollte man das SGB II mal dringend überarbeiten. Nicht in Ordnung so was.
Also, ich finde es gut, das die Linksfraktion mal den Finger auf die Datenüberwachung und Dantensammelwut der Jobcenter legt. Jedenfalls wissen wir nun Bescheid. Das wird ja sonst nie an die große Glocke gehängt.
Also, wir beschweren und über die NSA und dabei sind wir keinen Deut besser. Alles wird ausspioniert so gut es eben die Technik hergibt. Das ist schon ein starkes Stück Deutschland.
Also ich finde diese „Schnüffelei“ der Jobcenter nicht in Ordnung. Wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Betrug vorliegen, o.k., dann seh ich das ein. Aber man doch 6 Millionen Hartz-4-Bezieher nicht unter Generalverdacht stellen!!
Da muss das Gesetz dringend geändert werden.
Da „spioniert“ das Jobcenter also allen Hartz 4 Beziehern nach. Stehen wohl alle unter Generalverdacht, oder wie soll ich das verstehen?? Das ist ja wohl eine große S….!