Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Zukunft der Jobcenter hat einen Kompromiss gefunden. Danach soll der größte Teil der Jobcenter auch in Zukunft durch die Kommunen und Arbeitsagenturen, also durch die ARGE , weiter geführt werden. Es bekommen aber mehr Kommunen die Möglichkeit, die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in eigener Verantwortung als Optionskommune zu übernehmen. Derzeit gibt es 69 Optionskommunen, es sollen 110 werden. Die Bereitschaft, in den Kommunen zu optieren ist nach den derzeitigen Einschätzungen groß. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit soll durch die neuen alten Argen besser werden. Für die Vermittlung der Arbeitssuchenden soll ein Personalschlüsssel festgeschrieben werden. Ein Fallmanager soll 75 Erwerbslose unter 25 Jahren betreuen, ein Fallmanager 130 Erwerbslose über 25 Jahre.
Kernpunkt des Kompromisses ist eine Änderung des Grundgesetzes, damit Arbeitsagenturen und Kommunen auch in Zukunft gemeinsam Hartz IV Empfänger betreuen können. Das Bundesverfassungsgericht hatte die Betreuung von Langzeitarbeitslosen in den 346 Jobcentern gemeinsam durch Kommunen und Arbeitsagentur als unzulässige Mischverwaltung beanstandet, die mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sei. Für eine Änderung räumte das Gericht eine Frist bis Ende 2010 ein.
Wetten, dass die Entscheidung ein großer fehler war?
Unbefriedigend! Sehr unkompetent, sie scheinen dort ihre eigenen Gesetze zu „machen“ Beschwerdenn über diese ARGE werden einfach „abgelehnt“. Liebe Politiker tun sie etwas gegen diese Art von Wilkür