Jobcenter ARGE wird Körperschaft des öffentlichen Rechts

Die Jobcenter sollen neu organisiert werden. Sie sind für etwa sieben Millionen Hartz IV Bezieher zuständig.

Nach den Plänen für einen Gesetzentwurf sollen die bisherigen 350 regionalen Arbeitgemeinschaften (ARGE), in denen Kommune und Bundesagentur für Arbeit (BA) jeweils kooperieren, in der Zukunft als Körperschaften des öffentlichen Rechts geführt werden. Die Reglung soll im Grundgesetz verankert werden. Dadurch soll auch eine bessere Leistungsfähigkeit der Jobcenter erreicht werden. Die von der Verfassung an sich vorgesehene Aufgabentrennung zwischen Bund und Kommunen soll durch eine neue Ausnahmeregel im Grundgesetz speziell für diesen Bereich durchbrochen werden.
Hintergrund für diese Neuregelung war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2007. Es hatte die bisherige Mischverwaltung von Arbeitsgemeinschaft (Arge) für verfassungswidrig erklärt und eine Änderung bis 2010 verlangt.

Das Modell der ARGE hat sich deshalb etabliert, weil in den Jobcentern zwei verschiedene Aufgabenfelder aufeinander treffen: Die Arbeitsvermittlung, eine Kernkompetenz der Bundesagentur für Arbeit, und soziale Betreuungsleistungen wie Schuldnerberatung und Suchthilfe, die traditionell stets in kommunaler Verwaltung erbracht wurden. (h.d.)

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