Das Bundessozialgericht hat unter dem Az. B 4 AS 154/11 R am 16.5.12 entschieden, dass es hinsichtlich der Angemessenheit bei den Unterkunftskosten auf die WNG – Richtlinien ankommt.
Wohnungsgröße: 50 qm sind angemessen
Das heißt, zur Bestimmung der abstrakten Angemessenheit der Wohnungsgröße für einen Hartz IV Bezieher in NRW sind von 50 qm für eine und von weiteren 15 qm für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft auszugehen. Das folgt – so das BSG – aus den landesrechtlichen Bestimmungen zum Wohnraumförderungsgesetz (WNG). Insofern hat das BSG seine ständige Rechtsprechung bestätigt. Bereits am 22.9.2009 (B 4 AS 70/08 R) hatte das BSG hinsichtlich der Rechtslage in NRW eine entsprechende Grundsatzentscheidung gefällt. Die jetzige Entscheidung des BSG ist also keine neue Rechtsprechung. Damit sind rückwirkende Überprüfungsanträge bei den Jobcentern möglich. Bei einer neuen Rechtsprechung wäre dies aufgrund des § 40 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 SGB II i. V. m. § 330 Abs. 1 SGB III nicht zulässig.
Angemessene Wohnung
Das WNG NRW wurde am 1. Januar 2010 wirksam. Folglich gelten für alle Widersprüche und Klagen, die sich gegen zu gering berücksichtigte Unterkunftskosten, Betriebskosten und Heizkosten seit diesem Datum richten die vom BSG festgestellten Angemessenheitssätze.
Bestandskräftige Bescheide, die von einer Angemessenheit von 45 qm ausgehen und deshalb die KdU begrenzt haben, können durch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X angefochten werden. Allerdings ist eine Abhilfe-Entscheidung lediglich bis zum 1. Januar 2011 möglich, da das Gesetz im letzen Jahr geändert wurde.
Abgelehnte Umzugs- und Renovierungskosten, zu Unrecht gekürzte Mieten, Betriebskosten und Heizkosten müssen vom Jobcenter nachgezahlt werden.
Grundsicherung
Das Urteil des BSG hat nicht nur Konsequenzen im Bereich des SGB II, also im Hartz IV Bereich, sondern ist entsprechend auf das Feld des SGB XII, auf die Grundsicherung bei Erwerbsminderung und im Alter anzuwenden.
Ich bewohne mit meiner Tochter ein Haus zur Miete 160 qm und bezahle 498,- kalt.
Zeitnah bekomme ich Harz V, muss ich ausziehen oder können wir wohnen bleiben, da die Miete nicht hoch und teuer ist? Eine kleine Wohnung wäre genauso teuer.
Gruß
S. R.
P.s sorry für repost aber in der angeblichen 45m² zahle ich auch 420 warm. Und bevor ich meine audbildung angefangen habe. Hatte ich ein Hauptschulabschluss. Bin Diabetiker also chronisch krank. Mich hat man jahre lang verarscht bei der arge. Warum kann ich euch schreiben, ich bekam dauerhaft 380 und musste mir damit Medikamente kaufen und dann noch zusätzlich 80 Euro zahlen. Vom harz4 satz. das ist eine masche um harz4 auszubeuten. Ich habe auch jede menge beweise das die arge gerne vetternwirtschaft betreibt mit vielen firmen seit dem fürchten sie mich, dass ich das öffentlich mache. Ist eine lange Geschichte alles will das nicht alles schreiben. Aber Ihr solltet anfangen Eure Augen zu öffnen!
je mehr man liest über m² und miete fällt mir immer mehr auf das immer mehr vermieter ob 40-50 oder sogar weniger m² die meisten immer mehr selber dazu zahlen müssen. Habt ihr euch mal selber schon die frage gestellt ob es vielleicht eine masche ist? um harz4 empfänger aus zubeuten.. oder warum die Arge keinen realschulabschluss fördert.. ich habe eine abgeschlossene ausbildung und so damit ein realschulabschluss doch die arge will mir weiss machen ich hätte keinen. Und all so pirlefanz ich habe eine 60 m² gehabt und zahlte 420 warm nun bin ich umgezogen. in eine kleinere 50 m² angeblich. Der vermieter füllte den antrag aus und es stand auf dem vormular aber 45m² leute ihr werdet alle verarscht weil ihr harz4 empfänger seit und keiner merkt es! Rescherchiert ihr eigetlich oder protokoliert alles ? Das kann ich nur jedem empfehlen. Sorry wegen Tippfehler aber ich hasse es mit dem handy zu schreiben
Hallo…Es hat sich jetzt wohl einiges geändert..Die Kaltmiete wurde ja gesenkt…Komme aus Menden,Sauerland u wollte zum 1.6.umziehen…Da die Miete durch die Neue Reglung teurer ist, wollte ich wissen, ob ich trozdem umziehen kann, wenn ich die Differenz aus eigener Tasche zahle.. lg
Ganz vergessen, versucht mal heutzutage eine 45-50m² Wohnung für 235€ Kalt (Einzelperson, 290€ 2 Personen) zu bekommen….
Fast unmöglich, hab schon 38m² 1 Zi-Kü/Bad Bude für 300€ kalt (kaum größere für deutlich mehr) gesehen und das auf dem Land, im Kleinkaff Oo.
Und nun?
Manche JC wäre dann wohl noch so behämmert und würden dann sicher eine Höllenkaltmiete zahlen, Hauptsache nicht über 45m² und das nur aus lauter Angst, der Hartz IV Empf. könnte ja billiger in einer Riesenwohnung wohnen *GG*
Das ist Deutschland…. noch fragen?
BTW:
Bei manchen Leuten (wenn auch schon recht alte Beiträge) ist wohl die Entertaste kaputt, es liest sich ja super toll, wenn alles auf einen Haufen geschrieben wird :/
ABSÄTZE LEUTE, ABSÄTZE!!!! ;)
Na zum Glück ist es hier im Saarland in verschiedenen JC so, das, wenn man will 150m² oder mehr mieten könnte, solange die Kaltmiete passt…
Klar, die Heizkosten werden dann allerdings NUR bis zur Höchstgrenze (derzeit 84€/mon bei Einzelperson) erstattet, bei angemessenen großen Wohnungen, kann man dann auch übernahme der Nachzahlung beantragen (wenn Diese nicht gerade zig 100e von Euro zu hoch ist), denn Heizkosten und Nebenkosten (Wasser, Abwasser, Müll ect…) sind in tatsächlicher Höhe in der KDU zu übernehmen (das ist GESETZ!!).
Allerdings tun so manche JC so, als wäre das nicht der Fall und wälzen das gerne an die Unwissenden unter uns, als Darlehen auf uns ab ;).
Deshalb AUGEN AUF ;)
ich habe 2 schwerbehinderte kinder beide mit merkzeichen und trotzdem wurde der erhähte wohnraumbedarf abgelehnt mir der begründung es mus ein rollstuhl vorhanden sein ( na supper) bei unserm jc ist jedes gestzt egal es wird sich nicht drann gehalten und aus eigenem ermessen je nach laune bewilligt und abgelhnt ich wohne mit meiner familie in einem einfamilienhaus mit 100 qm wohnfläche 90 wurden anerkannt laut dem gesetzt stünden uns 120 qm zu .jetzt hacken die auch noch an denn heizkosten rum wir sollen sparen und wirtschaftlich heizen haben aber keine richtwerte vom letzten jahr da wir erst mitten im winter hier eingezogen sind sie haben an brennstoffhilfe 900 euro bewilligt für das komplette jahr das reicht nicht da bei uns der tank schon fast leer ist habe ich neues beantragt dies wurde natürlich abgelehnt mit der begründung brennstoffhilfe fürs komplette jahr erhalten na supper ich bin in denn wirderspruch gegangen der teile mir mit das es bis zu 3 monate dauern kann bis das durch ist na bis dahin ist der tank leer und wir haben kalt .
wer ne billige bude hat,auch wenn die gesundheit zerstört wird,zum beispiel viel zu beeengend oder 4 treppen ohne fahrstuhl,der darf nie mehr umziehen,quasi soll die billig bude auch das grab werden,wohne selber seit 16 jahren auf 26 qm ohne fahrstuhl im dritten stock und bin gehbehindert,aber türken bekommen die pattere wohnungen oder die mit fahrstuhl,was hatb der deutsche überhaupt noch für rechte bei wohnungswechsel,gar keine,entweder kohle aufn tisch oder kaputtgehen an der aussichtslosen knastsituation,auch ne wohnung kann zum strafvollzug gemacht werden,insbesondere wenn der mieter gesundheitlich kaputt geht auf einen finsteren hinterhof,ohne aussicht und mit schön viel treppen zu steigen mit über 60 jahren,ne dancke deutschland,umziehen unmöglich wenns ne günstige knastzelle ist,furchtbar was der jobcenter treibt,auf der anderen seite werden zig ladenwohnungen über jahre leerstehengelassen,anstatt das die einer bewohnen darf?????
Hallo ich bin fast 40 % behindret und meine ist jetzt zu teuer kann bitte jemand mir sagen ob ich anspruch von sozial habe das sie für mich die ganze <miete zahlen wir sind zu 4 frau und 2 kinder danke merhi
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage… undzwar würde mich sehr interessieren wie hoch die Miete in Bremerhaven für 1-2 Personen höchstens sein darf…weil überall wird immer nur geschrieben „der Wohnung angemessen“ ich hätte aber ganz gerne mal die klaren Zahlen.
Würde mich sehr über eine Antwort freuen :)
Gruß Kenny
Hallo,
ich wohne derzeit in einer 2 zimmer wohnung mit 3 personen und bin schwanger im 5 monat deshalb haben wir die wohnung gekündickt da die wohnung zu klein ist mit 4 Personen wir haben ja bevor wir die wohnung gekündigt haben eine wohnung gefunden bei unserer hausverwaltung sie meinte die ist für uns sicher aber dann wo wir von jobcenter die mietbestätigung abgeben wollten da meinten die denn die wohnung schon weiter vermietet dann haben wir uns weiter bemüht eine wohnung zu finden aber wir haben noch nix gefunden.
und das problem ist jetzt das wir zum 31.märz raus und wir können sie auch nicht verlängern da schon ein mieter gefunden würde und der mietvertrag unterschrieben würde.
Daher wollte ich fragen ob ich 10% mehr anschpruch habe oder nicht. das jobcenter meinte nein aber ich bin ja wohnungslosigkeit bedroht und schwanger was meind ihr da zu.
bin nach Trennung in eine 50m² Whg gezogen,Warmmiete 282,€
jetzt zieht das Jobcent 10% der Kaltmiete 19€ ab,mit der Begründung, die Whg ist teilmöbliert weil eine Küche eingebaut ist. ich hab aus diesem Grund meine Küche verschenkt und jetzt muß ich über 200€ im Jahr aus eigener Tasche zu zahlen.
kann das rechtens sein?
bin 24 und lebe in einer 2er wg 60qm kalt 305 plus 100 nebenkosten,das problem ist ich bin alg 2 empfänger und mein mitbewohner will ausziehen bisher bekomm ich genau die hälfte also 200 ca .ich lebe in Nrw , meine frage wenn er auszieht muss ich die wohnung verlassen oder bekomm ich mehr als die 200 und muss evtl.50-100 euro aus eigener tasche zahlen
Hallo an Alle,
ich habe jetzt schon so viel gelesen und anscheinend bin ich die einzige die in Baden Württemberg arbeitslos ist :-D (((
Ich bin Alleinerziehend mit einem Sohn 13 und habe eine Wohnung Baujahr 1957 für die ich 500 Euro kalt und 580 inkl. Nebenkosten plus 35 Heizung bezahle. Das Jobcenter zahlt mir jedoch nur 410 Euro Kaltmiete. Eine vergleichbare Wohnung ist nur zu finden wenn ich mit meinem Sohn in eine 40-50 qm Wohnung ziehen würde (gibt es aber so gut wie keine). Zudem werden Schufaauskunft etc. verlangt und ich bin seit 2 Jahren mit der Insolvenz fertig aber die steht ja noch in der Schufa drin. Kurz gesagt: ich habe keine Chance eine andere Wohnung zu bekommen. Nun muss ich 90 Euro meinem Regelsatz selbst zahlen ist das korrekt? Der Mietspiegel in meiner Stadt liegt derzeit bei 8,67 pro qm. ich bekomme jedoch nur 6,83 :-((((
Ich habe zudem 72 qm (zu groß ich weiß) aber eben für 500 kalt und eine Mieterhöhung ist nicht zu erwarten. Die Schule liegt in der Nähe, mein Kind hat hier seine Freunde etc.
Kann mir jemand weiterhelfen ob ich Chancen auf die volle Übernahme der Miete zu haben?
Liebe Grüße
Gabriele aus Böblingen
Hallo
Mein Mann hat Pflegestufe 2 und ist auf Rollator angewiesen.
Wir wohnen seid 2006 hier und sollen jetzt ausziehen weil die Wohung 160 euro zu teuer ist.Habe wiederspruch eingelegt der würde abgelehnt.Begründung Altfälle und Härtefälle gibt es nicht mehr.
Hallo, an Alle,
ich möchte hier weder Werbung, noch irgendwelche Anspielungen machen. In den Fällen sozialer Probleme in Verbindung mit ALG II eignet sich für Euch am Besten das Forum. Dort bekommt Ihr in fast jedem Fall wirklich gute Hilfe und Urteile zur Hand, die Euch in allen möglichen Lebenslagen weiterhelfen können. Viel Glück.
Lieben Gruß, Micha aus Berlin.
Hallo Anita V.
lasse Dich von einer caritativen Einrichtung oder vom Sozialamt/Rentenversicherung beraten. In Deinem Fall setzen die sich oft für die Betroffenen ein und nehmen Kontakt mit dem JC auf. Mit 80% Schwerbehinderung kann man auch zukunftsweisend argumentieren, weil davon auszugehen ist, dass sich der Zustand Deines Sohnes noch weiter negativ verändern kann oder wird. Hier gibt es sogenannte Härtefall-Regelungen, erst recht, wenn es sich hier um eine bedarfsgerechte behinderten-Wohnung handelt.Diese sind erwartungsgemäß kaum vorhanden und die JC wären später verpflichtet, die Umbaukosten bei nachgewiesener negativer Wohnungssuche dafür zu tragen. Mit der richtigen Hilfe und diesen Argumenten kann man manchmal Berge versetzen. Probier es mal. Und dann aber bitte hier drüber auch berichten!
Hallo und Hilfe!
habe mich vor einem knappen jahr auf eine wohnung beworben. mit wbs von 94qm, da mein sohn einen schwerbehindertenausweis von 80% hat. jetzt beziehen wir ab diesem monat hartz iv und ich habe einen zuschlag für die wohnung erhalten. die arge sagt mir jetzt aber ich darf nicht mehr als 80qm und kalt miete von 352€ haben. stimmt das?
die wohnung wäre 83,09qm und kalt ca 390€, ist mit öffentlich mitteln gefördert worden und ist sogar behindertengerecht.
können die bei der arge mir da einen strich durch die rechnung machen?
danke vorab für eure antworten!
hallo ich wohnen 4 persone in ein wohnung 4 zimer mitte kosted warm 635 euro meine frau arbeitet und verdienen venich geld 800 euro netto haz4 bezahlen 289 euro monatlich istdaskorekt oder nicht danke für ihr antwort
ich habe da mal ne frage ich habe bisher 30 stunden woche gearbeitet und bin nun auf drang meines arbeitgebers in die ausbildung gegangen.
Versprochen wurde mir berufsbegleitende ausbildung pustekuchen
habe ein normalen ausbildungsvetrag bekommen.
Zu all der misere ist auch noch meine tochter 17 plötzlich aus unserer 3 zimmer wohnung 550,00 warmmiete ausgezogen.
Bisher habe ich noch keine passende wohnung gefunden wie lange
muss das jobcenter mir die miete zahlen ?
Hallo,
Berlin scheint ja da richtig zu stressen, was die Wohnungsgröße angeht :(.
Wird wohl auch mit der Wohnungsknappheit in Berlin zu tun haben, denke ich.
Nun, wohne im Saarland in St. Wendel und dort ist es der kommunalen Arbeitsförderung (die wollen bewusst nicht „Jobcenter“ genannt werden)egal, wie groß die Bude ist, Hauptsache, der Höchstsatz (derzeit um 420€ warm, Meine Miete Kalt 235€, 84€ Heizung, 86€ Nebenkosten) der KDU wird nicht überschritten.
Habe als Einzelperson ein Haus gemietet (nicht weil ich unbedingt eins wollte, war einfach purer Zufall und durch Bekannte) mit 110m² und das geht auch, der Witz ist sogar dabei, das ich bei der monatelangen Wohnungssuche teils nur Buden mit ca. 38m² und kleiner mit Wuchermieten von 300€ kalt(wie gesagt für Einzelperson max. 235€) gefunden habe, wie sollte man da eine finden, die mit 45m² angemessen sein soll? Oo
Jedenfalls ist es für mich Stress pur gewesen, weil ich umziehen musste (wegen Trennung)und dann wieder den ganzen Hickhack mit dem Amt durch machen musste, schon mies, wenn es dem Amt scheißegal ist, das man (nachweislich) schwer krank ist, aber einen behandeln, als wäre man ein Schmarotzer :(..
Ich drücke allen Leidgenossen die Daumen, das Ihr mit Euren Wohnungen Glück habt und noch eins, Klagen, Klagen, Klagen…. ganz wichtig!!!, aber nur, wenn es auch berechtigt ist, dann habt Ihr auch gute Chancen. :)
MFG
hallo, ich muss korigieren, meine gesamtmiete liegt bei 270,00 euro die betriebskosten müßten da abgerechnet werden.
danke
hallo,
ich hab da doch nch eine frage. es ist die rede das in nrw die arge jetzt hörere mieten übernehmen.
ich bewohne seit september 2009 meine wohnung, als ich sie angemietet hab war es so das ich von der arge als kaltmiete bis 270,00 euro und nebenkosten bis 65,00 euro übernommen wurden doch hab ich das problem das ich immer an betriebskosten zu zahlen muss. es wären jetzt für 2011 ca. 30,00 mehr auf den betriebskosten. letztes jahr mußte ich auch nach zahlen für 4 monate 154,00 euro im schreiben teilte mir die arge mit das sie dies diesmal übernehmen würden und ich sollte besser wirtschaften, dies würde ich gern doch ist in dem mietshaus nur eine einzige wasseruhr vorhanden und da kann ich wirtschaften wie ich will wenn andere mit dem teuren wasser unwirtschaftlich um gehen. darf die arge mir diese kosten für 2011 von den betriebskosten verweigern? wie verhält sich das neue mietverhältnis was die arge jetzt übernimmt an mit betriebskosten, kaltmiete und heizkosten? da ich noch mit kohle heizen muss und die arge mir als heizkosten nur 74,00 euro gewährt und das auchnur von oktober bis april. für eine antwort wäre ich sehr dankbar.
lieben dank Dagmar
Ich seh beim Amt überhaupt nicht mehr durch.Wir wohnen im Kreis Bautzen in einer 114qm-Wohnung zu dritt,da meine Tochter im September ausgezogen ist.
Jetzt habe ich ein Wohnungsangebot abgegeben für eine Wohnung von 58qm, da unsere jetzige zu groß für uns ist.
Diese neue Wohnung wurde uns vom Amt abgelehnt,da unsere jetzige mietmäßig angemessen ist. Ich versteh die Welt nicht mehr.Da sucht man sich ohne Aufforderung eine kleinere , günstigere Wohnung und bekommt diese abgelehnt.
Wo kann ich mich denn noch hin wenden? Beim Teamchef war ich schon,leider vergebens.
@Karin M., oder andere User die es wissen.
Unsere Tochter ist für ihr FSJ in eine andere Stadt gegangen uns wurde daraufhin ihr Mietanteil in unseren Leistungen gekürzt, somit kann ich das Haus nicht halten und ihr auch kein Zimmer mehr zur Verfügung stellen, obwohl sie oft am Wochenende nach Hause kommt und nach dem FSJ auch in unsere Familie zurückkommt.
Gibt es irgendwo schon ein Urteil in einem solchen Fall und/oder kann ich irgendwo nachlesen wie in einem solchen Fall die Rechtsgrundlage ist ???
Da wir auch leider umziehen müssen, welche Kosten ausser einem Miet-LKW kann ich noch beim Amt geltend machen und gibt es eine Obergrenze für Heizkosten?
Lieben Dank für eure Antworten
hallo auch ich zahle jeden Monat eine nicht unerhebliche Summe aus meinem Regelsatz um irgendwie menschlich wohnen zu können schließlich habe ich über30 Jahre gearbeitet und bin jetzt mit gerade mal 50 – die Kinder groß und ausgezogen – auf dem Abstellgleis unserer „schönen“ Gesellschaft gelandet – Millionen für unsere Freunde in Griechenland und Spanien – und die eigenen Menschen im Land fallen durchs soziale Netz – aber bald bekommen wir eine Mindestrente von 850 Euro – schönen Abend noch Katzemia
Hallo ihr Lieben Hartz IV Empfänger :)
Ich sitze hier vor dem Comuter und bin völlig überfordert.
Ich weiß hier werde ich verstanden und kann meinen Gedanken freien Lauf lassen!Um hier einmal die Karten auf den Tisch zu legen diese Seite ist unverständlich und überfüllt.Ich blicke nicht mehr durch!
Ich wäre sehr dankbar wenn sie mir in einem kurzen Text die wesentlichen dinge die ich zu beachten habe um einen Hartz IV Antrag zu stellen zusammen fassen könnten.
LG Annegret! Ich hoffe auf eine schnelle Antwort.
Hallölli meine Lieben,
also als erstes in NRW für 1 Person 50qm bis 55qm. Zweitens nicht die Größe zählt sondern wie teuer ist die Wohnung. Beisp.: Ich habe 61qm, 2ZiKB für und das ist das wirklich Wichtigste 360 € Warmmiete. Heißt: Ihr müßt nur zuzahlen, wenn die Grundmiete zu hoch ist ( mit Energieausweis höhere Grundmiete)oder die Heizkosten zu hoch sind.
Meine Wohnung kostet 240 Grundmiete plus 50 € Nebenkosten (Müll,Abwasser usw.) und 70 € Heizkosten.
Ach ja, und
Nebenkosten= Müll, Straßenreinigung, Abwasser, Gartenpflege usw.
Betriebskosten= Heizungkosten
Bei Zentralheizung werden meistens dann Nebenkosten und Betriebskosten zusammen berechnet.
Aber denkt dran REGEL NUMMER 1:
LAßT EUCH BLOß NIX GEFALLEN UND ES GIBT IMMER EINEN VORGESETZTEN!!
LG SUSI
Hallo :)
Ich komme aus NRW und bekomme harz4.
Ich möchte zum Dezember hin gerne mit meinen Verlobten nach Sachsen ziehen.
Ich habe jetzt eine Wohnung 45qm ca 357 warm miete.
Kann mir jemand sagen wie hoch meine Kaltmiete und die qm sein dürfen in Sachsen.
Hallo,
weiss jemand von euch wieviel miete das amt im LK Celle für eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind übernimmt???
wie groß und wie teuer darf die Wohnung sein
bin auch bedient,57 qm mit 2 leute 485 euro warm und darf noch zuzahlen….knapp 30 euro.vorher 64 qm 40 euro zuzahlung bei 440 kalt.
ich bin mir immer noch nicht sicher, wie das alles mit hartz IV ablaeuft. wie gross darf denn nun eine wohnung sein und gibt es eine grenze fuer die hoehe der miete? ich meine, erst lese ich, dass ich 50 qm fuer eine person haben kann plus 15 qm fuer jede weitere. aber die frage ist, wird das amt dafuer bezahlen auch wenn es ueber 600 euro sind?
Was ich noch vergessen habe ich bin über 25 Jahre alt.
Unter 25 sieht das ganze ja noch wieder anders aus.
Hallo zusammen.
Da hier doch der ein oder andere reinschaut, vll kann mir jemand mit ein paar Infos weiterhelfen.
Kurzfassung:
Wenn die Miete zu teuer ist, kann man generell selber die Differenz zuzahlen oder gibt es da schon Probleme?
Laaaange Fassung:
Und zwar werde ich demnächst auch Krankheitgründen eine Umschulung machen, um zu gewährleisten was ich trotz dieser Behinderung (Nachtblindheit, daher zwingend kurze Arbeitswege in der dunklen Jahreszeit von etwa mitte Okt bis Anfang März)
zur Arbeit bzw Umschulung komme brauche ich eben eine Wohnung nah am Arbeitgeber.
Nun zum eigentlich Problem ich habe 2 Wohnungen die von der Entfernung in Frage kämen aber natürlich, wie sollte es anders sein, zu groß und wichtiger noch zu teuer sind.
Laut Arge dürfte die Wohnung 311€ + „kalten“ Nebenkosten kosten (was kalte Nebenkosten sind weiß ich allerdings auch nicht genau)und 50m² groß sein, wobei die Kosten wohl wichtiger sind als die Größe laut Arge Männchen. :P
Da ich aber eine Umschulung mache bekomme ich ja auch eine Ausbildungvergütung und wahrscheinlich noch etwas obendrauf weil ich noch eine Freibetrag habe, wie auch immer der berechnet wird.
Wenn die Wohnung jetzt zu teuer ist, eine z.B. gute 100€ und die andere etwa 150€, kann ich die kann vom Ausbildunggehalt selbst bezahlen oder wird die Arge da trotzdem nicht zustimmen?
Danke an alle die bis hierher gelesen haben. :)
Gruß Herr Janssen
wenn der jobcenter fur eine 4kopfige familie miete mit den nebenkosten ohne heizkosten 546 euro gibt kann mann eine wohnung mieten die 590 kostet und 44 euro selbst zahlen???
Hallo,
ich bewohne derzeit eine 57qm Wohnung in Berlin.
Die Warmmiete beträgt derzeit ca. 468 Euro
Auf Grund defekter Fenster und Türen habe ich seit Jahren eine Mietminderung von 10 Prozent, zahle also ca. 422 Miete
Da ich chronisch Krank bin und starkes Rheuma habe ist es einfach im Winter zu kalt. Es zieht und ich bekomme die Wohnung nicht warm.
Ich bin Schwerbehindert und bekomme EU-Rente und begleitende Sozialhilfe. Das heißt, 500 Euro Rente und ca. 300 Euro vom Amt dazu.
Das Sozialamt zieht natürlich die Minderung von meinen tatsächlichen Kosten ab.
In meiner jetzigen Wohnung gibt es zudem auch noch jedes Jahr eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung und eine hohe Nachzahlung welche bisher vom Amt übernommen wurden.
Nun habe ich in meinem Kiez eine kleinere ca. 48qm große Wohnung für ca. 442 Euro Miete gefunden. Diese ist saniert und dort sind Fenster und alles in super Zustand.
Das Amt verweigert mir nun aber den Umzug aus gesundheitlichen Gründen trotzdem die neue Wohnung letztendlich günstiger und kleiner ist.
Stimmt es, das man als Schwerbehinderter Anspruch auf höhere Unterkunftskosten hat. Ich habe da etwas von 10 Prozent gehört, bzw. auf Anerkennung der Unterkunftskosten bis zum nächsthöheren Grenzwert.
Wohnraum ist mittlerweile in Berlin knapp und nicht mehr bezahlbar, höchstens noch in den Außenbezirken.
Ich wohne seit 30 Jahren in meinen Kiez und habe hier auch mein soziales Umfeld, daher möchte ich natürlich auch im Bezirk bleiben.
Gibt es hier irgendwelche möglichkeiten?
Vielen Dank
Hallo Michael.d aus Berlin
Ich möchte mich ganz Herzlich auf deine Antwort bedanken.
Werde an das Hartz 4 Amt ein Schreiben verfassen, und einen
Überprüfungsantrag stellen. Es heißt ja nicht umsonst Regelsatz der zum Leben gedacht ist. Finde es schon dreist von den Ämtern wie die mit uns umgehen. Für alles gibt es Formulare und Vordrucke was ein Hartz 4 Empfänger zu tun und zu lassen hat. Nur wer kennt schon den Paragrphendschungel der Ämter. Die wissen doch oft selbst nicht bescheid. Wer nicht Kämpft hat schon verloren. Ich habe gekämpft wie ein Löwe um alles durchzusetzen was mir in Sachen Umzug zusteht. Habe jeden Cent rausgeholt. Ich Empfehle jeden Hartz 4 Empfänger
Hat mir die Augen geöffnet was mir zusteht. Euch Allen Leitgeplagten wünsche ich viel Glück.
Die Hoffnung stirbt bekanntlich immer zuletzt. Nach 4 Widersprüchen und Gespräch mit dem Chef des Hauses, hat es gefruchtet. Nächster Schritt wäre Anwalt gewesen.
Gruß K. Dähne
Seit Juli 2011 zahle ich 16,40 € zu meiner Miete dazu. Das Jobcenter übernimmt nur 303,60 €. Ist ja nicht richtig! Ab welchem Monat muss mir die Differenz erstattet werden???
so ich habe mal eine frage meine tochter ist 11 jahre alt und lebt bei mir so und ich habe noch zwei kinder die eine ist 10 jahre und mein junge ist6 jahre wie groß dar meine wohnung sein
95 quadratmeter
Ich habe auch Ärger sowie Frau Dähne. Bei mir in Tessin ist für 60 qm 387.00 Euro der Satz.Man hat mich auf gefordert wie ich die Kosten senken möchte,da ich ja jetzt 395.00 zahlen muss.Habe ich mich entschieden zu zuzahlen.Nun habe ich ein Guthaben von 135.00 EUR.Dieses Geld habe ich von mein geschützten Vermögen bezahlt. Das werden die mir wohl wegnehmen weil laut SGB 22 Guthaben ein gezogen wird.Ich finde es zu Unrecht. Ich habe habe von mein Regelsatz zugezahlt der mir zusteht.Ich mußte ja auch verzichten.Wenn das Guthaben ein gezogen wird ist es für mich Diebstahl.Es steht nirgendwo geschrieben wie es sich verhält mit der eignen Zuzahlung über den 387.00 Euro. Wer kann was dazu sagen?
Antwort auf Frau Dähne
Also bei mir ist es so, das meine Tochter sich auch wegen ihres Studiums ein Zimmer in einer anderen Stadt suchen musste. Die Leistung wurde aber so berechnet, dass die Mietkosten weiterhin voll getragen werden und ich nicht umziehen muss, da meine Tochter ja auch immer wieder zu Besuch kommt und hier ihr Zimmer auch weiterhin behält.
Antwort auf Frau Dähne.
Die Aussage Ihres Jobcenters ist eindeutig falsch. Wenn sie umziehen, darf nur der Maximalsatz angewendet werden, der für Ihre Stadt für max. 50 qm für 1 Person festgelegt wurde. Einer Zustimmung für Ihre neue Wohnung, (wenn sie dann auch erfolgt ist, was ich hier nicht erkennen kann), bedarf dann auch der vollen Mietübernahme vom JC. „Angebote“ zur Zuzahlung aus dem RS (Regelsatz) sind rechtswidrig. Stellen Sie einen Überprüfungsantrag, dem per Bescheid entsprochen werden muss und reichen Sie dann anschließend eine Klage beim SG ein. Ihre Chancen stehen sehr gut!
Die neue Masche des Jobcenters.
Nachdem ich nun seit Juni 2011 mittlerweile mit 3 Klagen wegen meiner vollständigen Mietübernahme kämpfe, kam das Jobcenter auf Befragen des Sozialgerichts auf eine kuriose Idee. Das Jobcenter stellte fest, dass eine willkürliche Abfrage bei Immo-Scout 4 Wohnungen für meine Verhältnisse anmietbar wären. (max 50 qm, alleinstehend)
Dabei handelt es sich bei der 1. Wohnung um ein Maklerangebot mit einer Größe von 22 qm. Das 2. “Angebot” war eine 26 qm Wohnung ohne Innentoilette (muss lt. BSG nicht mehr angemietet werden) Das 3. Angebot von 32 qm war ausdrücklich mit Arbeits- und Verdienstbescheinigung ausgewiesen, welche ich aber nicht besitze, weil arbeitslos. Das 4. Angebot von 35 qm erforderte ebenso eine Maklercourtage von 2,5 Monatsmieten plus Abstand für eine Einbauküche. Alle Wohnungen waren eindeutig gemessen an dem Preis der Kaltmiete pro qm viel zu teuer, allerdings unter dem Strich noch unterhalb der max. Preisgrenze für Warmmieten in Berlin von 378,-€.
Hier wird einfach übergangen, dass dem ALG II- Empfänger immer noch eine ca. 50 qm Wohnung zugestanden werden muss. Ok, auf ein paar qm nach unten kann ich verzichten, ich will ja nur “wohnen”, wie ich es all die Jahre meines Arbeitslebens auch getan habe. Würde ich so eine winzige Wohnung anmieten, wäre meine Zukunft vorprogrammiert. Dort käme ich nie wieder raus, weil ich schon 62 bin und keine Arbeit mehr finde. Im Rentenalter werde ich dann wegen ein paar Euro noch auf Zuzahlung nach SGB XII angewiesen sein. Somit steht einem späteren Umzug auf eine “angemessene” Wohnung alles im Wege. Ich kann nur hoffen, dass die Richter dieses Spielchen des Jobcenters durchschauen und mir Recht geben. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung habe ich ebenfalls nie bekommen. Diese dürfte auch keiner Berechnung standhalten. Meinen 10% igen Alterszuschlag ab 60 hat man abgelehnt, weil immer noch ein “Rest” von 32,-€ von mir zu zahlen wäre und mir das aus dem Regelsatz nicht möglich wäre. (So ein Quatsch, ich bezahle schon seit 01.05.2011 jeden Monat unter viel Entbehrung knapp 70,-€ aus meinem Regelsatz dazu.) Wenn das Schule macht, dann sitzen wir bald alle in 15-20 qm Wohnungen, weil größere nach den Vorstellungen der Jobcenter nicht mehr zur Verfügung stehen und auch zu teuer wären.
Vielen Dank dafür, dass Sie Ihre Lebenssituation öffentlich machen.
So kleine Wohnungen ( wie Hotelzimmer ) entsprechen nicht den tatsächlichen Ansprüchen an einen angemessenen Lebensstand und sollten als Dauerwohnsitz verboten werden.
Jeder 5. Deutsche Bürger ist bereits in Armut verbracht worden.
Vermutlich wird es ab 2016 jeder 4. Deutsche Bürger sein.
Die amtierende Bundesregierung hat auf veränderte wirtschaftliche und soziale Umstände zu reagieren.
In welchem Paragraphen steht das die Arge von dem Geld zum Lebensunterhalt, nicht Miete, einbehalten darf für die mietnebenkosten. Dies ist geschehen bei meiner Lebensgefährtin. Vom Regelsatz 364€ werden 100€ einbehalten um die Mietnebenkosten zu Zahlen inwieweit ist das Rechtens.
Durch den Auszug meiner Tochter wegen einer Lehre außerhalb des Wohnorts, bin ich vom Jobcenter genötigt wurden meine alte Wohnung 57qm 378 warm Miete inherhalb 6 Monate zu verkleinern auf 50qm und angemessenen Mietspiegel für Brandenburg (Wittstock). Ich habe mir echt ein Bein ausgerissen um eine preiswerte Wohnung im Umkreis zu bekommen. Aber entweder waren sie zu groß oder zu teuer. Als ich dann im März 2012 in Wittstock eine Wohnung 47 qm 330 kalt und 120 Betriebskosten gefunden habe, war es dem Jobcenter noch immer zu teuer. Auch die übernahme für semtlich Kosten was mit dem Umzug zu tun hatte gestaltete sich sehr schwierig. Ich hatte 4 Widersprüche eingereicht und mit dem Anwalt schon einen Termin vereinbart. Zum schluss hatte ich um ein Gespräch mit dem Chef des Jobcenters Wittstock gebeten. Dieser ist dann endlich auf fruchtbaren Boden gelandet. Der Satz, nach nochmaliger überprüfung sind wir zu dem entschluss gekommen dass sie umziehen dürfen, hat mir sauer aufgestoßen. Es hat mich Zeit und Nerven gekostet. Nun sagte das Jobcenter aber, die Kaltmiete liegt bei 330 Euro warm Mietspiegel BRB und ich müßte 20 Euro aus eigener Tasche zahlen, was ich seit April 2012 auch tue. Meine FRAGE: War es berechtigt, dass ich 20 Euro von meinem Hartz IV Satz zur Miete selber beitragen muß ?
Auf eine Antwort würde ich mich per Mail freuen.
Gruß Frau Dähne
wir sind 8 personen im haushalt und haben eine 4 raum wohnung und ist teuer und wenn wir nach einer anderen schauen ist das über all das gleich mit denn miten alles zu teuer ich finde es nicht so gut was mann da mit uns macht..mann ist gezwungen aus berlin weg zu zihen ob woll es unsere heimat ist..
Nehme eine Wohnung wo man getrete Mietvertrage machen kann als Wohngemeinschaft heißt klar das ihr euch eigentlich nicht kennt aber eigentlich nicht heißt mehr Geld und mehr Miete wird mir gezahlt bei uns in NRW rheine pro Person 350warm vom Amt gezahlt
wo bekomme ich die auskunft
mich interessiert, wieviel miete für ein HARZ IV empfänger in bremerhaven gezahlt wird bsp. 45qm
Hallo. Da ich in bhv wohne kann ich ihnen das sagen.. Es wird 285 € inkl. Nebenkosten für eine person gezahlt. Für 2 personen 341€.Lg
man kann sich wundgooglen… hat nicht auch das BSG die Mietkosten im gleichen zug erhöht? ich habe da was gelesen?
Die Entscheidung des BSG gilt zunächst einmal nur NRW. Was ist aber mit den anderen Bundesländern? Sind dort andere Wohnungsgrößen angemessen für Hartz IV Empfänger?