Hat Bundesregierung Hartz IV Regelsatz falsch berechnet?

Die Bundesregierung hat den Hartz IV Regelsatz offensichtlich falsch berechnet.  Das Bundesverfassungsgericht prüft bekanntlich zur Zeit, ob die Hartz IV Sätze verfassungsgemäß sind. Dabei könnte sich ergeben, dass die für die Berechnung entscheidende Einkommens- und Vergleichsstichprobe mit erheblichen Mängeln behaftet sein könnte. Zur Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums ist eine Vergleichsgruppe erforderlich. Diese ist das Fünftel der Bevölkerung mit dem geringsten Einkommen, wobei Sozialhilfeempfänger ausgenommen sind. Im Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht liegt nun ein Gutachten des Klägers vor, nach dem 52 Prozent der Vergleichshaushalte angegeben haben, keine GEZ Gebühren zu bezahlen. Das ist ein Hinweis darauf, dass möglicherweise die Vergleichsgruppe doch aus Sozialhilfeempfängern bestand, da diese von der Zahlung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkgebühr befreit sind.  Wäre das tatsächlich so, so würde es sich bei den Vergleichen zwischen der unteren Einkommensgruppe und den Sozialhilfeempfängern um einen Kreiselschluss handeln. Der Kläger argumentierte, dass das Statistische Bundesamt  die Angaben der teilnehmenden Haushalte überprüfe, könne man nicht annehmen, dass die Rundfunkgebühren einfach nur vergessen worden seien.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist noch nicht getroffen; es hat lediglich eine mündliche Verhandlung stattgefunden.

13 Gedanken zu „Hat Bundesregierung Hartz IV Regelsatz falsch berechnet?“

  1. Mir wird seit 4 Jahren Kindergeld für mich angerechnet und das mit 40 jahren .Und ich wäre nie drauf gekommen habe mich nur gewundert das meine kleine(5 ) immer im bescheid mit null null angerechnet war ,bin zum Glück auf Leute getroffen die diese Bescheide verstehen .Habe sofort letzten donnerstag wiederspruch eingelegt,mal sehen was passiert .Muss die Arge jetzt alles zurückzahlen ?

    Antworten
  2. hallo
    auch ich bekomme alg 2 und sage euch eines ihr bekommt nicht das was euch zusteht? Geht zu den gerichten und klagt über-
    schwemmt die deutschen gerichte mit klagen.klagt um jeden euro den euch die argen vorenthalten.schickt briefe an eure
    abgeordneten am besten gleich an alle parteien nervt sie mit der flut von post und beschwerden.

    Antworten
  3. Hi,

    meine Meinung, ist das Hartz 4 generell falsch eingestuft ist.

    Denn das Problem, liegt mehr darin das Familie mit Hartz4 Einkommen, aber auch Hartz 4 Empänger allgemein, grungsätzlich immer mit Familien verglichen werden wo nur ein Erwachsener Verdiener ist.

    z.Bsp.:

    2 Erwachsene und 2 Kinder bekommen laut Hartz 4 ca. 1750 € inkl. Miete

    da gegen:

    eine Familie mit 2 Erwachsene und 2 Kinder wo Vater 40h Woche bei einem Verdienst von ca. 2100 € Arbeitet.

    Sind diese selber schuld das sie nicht wirklich mehr haben als die Familie mit Hartz 4, denn wenn Vater und Mutter Arbeiten gehen würden hätten sie auf jeden Fall mehr wenn nicht sogar das doppelte als Hartz 4 Empfänger bekommen würden, darin liegt der Fehler der Gesellschaft.

    Antworten
  4. Hallo,

    Egal wie das Verfassungsgericht entscheiden wird, ändern wird sich nichts.
    ARGE also die zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialamt würde auch vom Verfassungsgericht für Verfassungswiedrig erklärt und sollte bis 2010 geändert werden. Was ist passiert. NICHTS
    Dahrlehen für eine Mietkaution:
    Rückzahlung in monatlichen Raten bei ALG II :
    Ist laut Gerichtsbeschluß nicht zulässig.
    Aber die ARGE stört sich nicht daran.
    Ebenso wenn man Neu eine Wohnung bezieht und nichts hat an Mobilar und so bekommt man auch keine finanzielle Hilfe.
    Gerichtsurteil besagt aber. 1100 Euro sind ausreichend und hat man zu bekommen.
    Es wird sich also nichts ändern solange die ganz Oben sagen das ALG II aus Steuergelder finanziert wird.
    Na ja und voraus bekommen diese Damen und Herrn dann ihre Diäten??

    Antworten
  5. Was ist denn nun aus dem Urteil geworden/rausgekommen ?

    PN an …. , da ich nicht allzuoft hier bin ;-)

    Anm. d. Redaktion: das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich im Februar 2010 entscheiden

    Antworten
  6. Ich frage mich wieso es die ARGE gibt nur um die Menschen verrückt zu machen,mit Bürgerarbeit wäre man besser dran.Geld für Arbeit das ist richtig und nicht fürs nichts tun.

    Antworten
  7. hallo ich lebe momentan auch von abeitlosengeld 2 bekomme aber nur 270 euro monatlich wo ich noch eine eine tochter habe und ein mann der erst im märz wieder erst arbeit bekommt und ich kann mir durch das was ich bekomme mir nicht mal meine medikamente leisten die für mich wichtig sind.voher haben wir 470euro bekommen und im januar 200 euro weniger. mir berechnen die vom sozi kindergeld an wo die sagten mir steht keins zu da ich nicht arbeitsuchend bin da ich ja noch hausfrau bin

    Antworten
  8. @ david
    bevor du deine „hochrechnungen“ postest, solltest du vorher mal etwas nachdenken. 250 euro für lebensmittel is ja schönes geld. aber!! deine schuhe,socken,hosen,jacken, putzmittel,lampen und was weiss ich was noch anfällt, halten jahrhunderte??hinzu kommen noch versicherungen die man ja auch braucht. dieses solltest du prozentual von deinen 250 euro/monat abrechnen.dann weiss man was man hat.guten nabend ;)

    Antworten
  9. Mein heutiger tag war recht aufschlußreich bezüglich der ARGE Neustrelitz. Mir wurde ein Gespräch in der obersten Chefetage der ARGE MST angeboten, nachdem ich diese mit Beschwerden und Widersprüchen bombardiert habe. Da ich meinen Frust über gewisse Dinge (ARGE betreffend)lieber schriftlich erledige, war es mir heute vergönnt bei den Herrschaften im warmen Büro zusitzen. Ich muß sagen, das Gespräch Auge in Auge war konstruktiv und für mich sehr Informativ. Mal abgesehen davon, würde ich bei eventuellen kommenden Problemen diesen Weg wieder so gehen.

    Antworten
  10. Durch die noch offenstehende Entscheidung des Verfassungsgerichtes über die Höhe des Grundbedarfs, habe ich einen Überprüfungsantrag bei der Arge gestellt, der noch am laufen ist. Je nach dem, wie das Gericht entscheidet, kann es nach dem Urteil Nachzahlungen, bis 4 Jahre zurück geben; so habe ich das verstanden. Über sie Seite „Tacheles“ kann man auch Vordrucke runterladen. Kostenlos versteht sich!
    Leute, die bei Arge arbeiten, sitzen nicht umsonst dort. Es ist wie in einem Fluss: An bestimmtenm Stellen sammelt sich der Schmutz und schäumt. Aber Schaum ist von kurzer Lebensdauer….

    Antworten
  11. Zurzeit sind von mir und meinem Sohn die Anträge in Bearbeitung
    bzw. es wird überprüft, ob alles richtig gelaufen ist vorm
    Bundesverfassungsgericht.
    Noch eine kurze Anmerkung zu Maßnahmen: Die Maßnahme der ARGE
    wird von mir tituliert als: der letzte Dreck.
    ——————
    Man lernt nix und vegetiert dahin und verplempert zudem noch seine Zeit. Hoffentlich werden die Dinger bald abgeschafft.
    Iris

    Antworten
  12. Na logo, was denn sonst?
    Oder wieso wird einem 7-jährigen das gezahlt, was ein Säugling benötigte? Würden die Eltern einen 7-jährigen wie einen Säugling behandelt, ist gewiß, dass das Jugendamt vorbeikommen würde, weil man als Rabeneltern hingestellt würrde, denen jegliche Verantwortung fürs Kindeswohl durch die Finger geronnen ist!

    Was mich wundert: wieso wird hier primär über die GEZ gesprochen, wenn man ohnehin befreit werden kann?
    Und wieso wird darauf hingewiesen, dass amnche „vergessen“ würden, jene (meiner Meinung nach) überflüssige Gebühren zu zahlen? Jeder, der weniger als 400€ verdient, ist berechtigt, sich von den Gebühren befreien zu lassen. Allerdings müssen die Leute das selber tun, wenn sie ihre Ärsche hochkriegen würden! Befreiungsformulare liegen bei der ARGE aus, ansonsten bei Erwerbslosenforum oder andere Initiativen im Internet besuchen – vielleicht liegt ein Antrag zum Download bereit.
    Wie gesagt: man muss sich schon selber dafür einsetzen können und nicht auf den heiligen Messias hoffen, der die Welt mit einem Schlag zum Guten wenden wird, denn darauf könnt ihr lange warten!

    GEZeichnet: ein langjähriger Hartz IV-Bezieher, der der ARGE die Zähne zeigt und seine Rechte vertreten kann.
    Saviour1981@web.de

    Antworten
  13. Ich verstehe es auch nicht bin seit einem Jahr ALG II Empfänger muss dazu sagen weil die Agentur für Arbeit Amtärztlicher Dienst für Leistungsgemindert ansieht. Ich weiss nicht warum aber ich habe keine Probleme mit dem Geld auch wenn es wenig ist, ich komme soweit damit aus. Ich habe eine 1 Mann Wohnung wo ich alleine Wohne habe zum Teil meine Möbel durch Umzug durch andere Personen oder durch das Soziale Möbelhaus.

    Ich erhalte 188,xx Euro zur Sicherung des Lebensunterhaltes, derzeit wird mir von meinem Vater Unterhalt verwehrt die Agentur für Arbeit zahlt dies mit 164 Euro nach, da in der Unterhalt normal 194 Euro sind wobei dort 30 Euro Freibetrag sind. Wenn ich 188 + 164 Euro zusammenziehe ergibt es 352 Euro.

    Ich habe daher angenommen das mein Geld falsch berechnet wurde und habe dies nun doch mal geprüft mit dem Rechner auf dieser seite dort stand
    Antragsteller (Sachsen-Anhalt): 359.00 €
    Da ich seit eh und je 7 Euro weniger erhalte weil ich ein Teil der Heizkosten selber Tragen muss denke ich das der Betrag so richtig ist.

    Wenn ich nun Fixkosten 25 Euro Strom, 30 Euro Internet rechne, 15 Euro Hobby, 15-30 Euro Handy macht im Schnitt 100 Euro für Fixkosten der rest von 250 Euro kann somit für Lebensmittel genutzt werden.

    Antworten

Schreibe einen Kommentar