Hartz IV: Wohnkosten – die unendliche Geschichte

Der Streit um die Wohnkosten der Bezieher von ALG II stetzt sich fort. Die Regierung will den Bundesanteil für 2007 auf 3,9 Mrd Euro begrenzen.

Das Kabinett will einen entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Münterfering beschließen. Die Länder und Kommunen hingegen fordern 5,8 Mrd Euro vom Bund. Somit wird der Streit mit den Ländern und Kommunen nicht beigelegt. Der Bundesrat muss dem Besetz zustimmen. Ab 2008 soll der Bundeszuschuss dann per Rechtsverordnung festgelegt werden. Dann gäbe es keinen Spielraum mehr für einen Streit.

Der Bund will sich 2007 wie bereits 2006 mit 29,1 % an den Miet- und Heizkosten der Hartz-IV-Bezieher beteiligen. Das sind bei erwarteten Gesamtkosten von rund 13,5 Milliarden rund 3,9 Milliarden Euro für den Bund. Dies sind zwar 2 Milliarden Euro mehr als ursprünglich von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) geplant. Die Kommunen fordern aber 5,8 Milliarden Euro.

Der Streit zwischen Bund einerseits und Ländern und Kommunen andererseits über die Unterkunftskosten dauert seit dem Inkrafttreten der Hartz-IV-Reform im Januar 2005. Der Bund trägt die Kosten für Leistungszahlungen, Förderprogramme und Verwaltung, während die Kommunen für die Wohnungskosten aufkommen. Um sicherzustellen, dass Städte und Gemeinden unterm Strich um 2,5 Milliarden Euro entlastet werden, beteiligt sich der Bund aber auch an den Unterkunftskosten. Allerdings sind sich die Beteiligten uneins darüber, wie hoch die tatsächliche Entlastung der Kommunen sein muss.

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