Fast 20 Prozent der Deutschen bis zum Alter von 65 Jahren sind zwar nicht, waren aber schon einmal im Hartz IV Bezug. Das offenbart eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- un Berufsforschung, die am 09.03.2009 veröffentlicht wurde. Das IAB ist ein Forschungsinstitut der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach bezog jeder 5. Deutsche schon einmal Leistungen nach dem sGB II.
Und weiter:
Von 2005, dem Jahr der Einführung der Hartz IV Gesetze, bis 2007 wurde für beinahe 12 Millionen Personen mindestens einen Monat lang ALG 2 – Leistungen bewilligt. aus der Grundsicherung in Anspruch.
Etwa 80 Prozent der Hartz-IV-Leistungsempfänger schafft den Ausstieg aus dem Sozialleistungsbezug nicht. So bezogen ca. 50 Prozent der Personen, die im Januar 2005 hilfebedürftig i.S.d. SGB II gewesen seien, in den folgenden drei Jahren durchgehend ALG 2 Leistungen. Ein Wegkommen vom Hartz IV Bezug ist oft nur kurzfristig möglich. 40 Prozent der Personen werden innerhalb eines Jahres erneut hilfebedürftig.
Mehr als drei Millionen Menschen waren vom Hartz-IV-Start im Januar 2005 bis zum Dezember 2007 ohne Unterbrechung auf SGB II Leistungen angewiesen.
Am schnellsten gelingt kinderlosen Paare und Alleinstehenden den Ausstieg aus der Bedürftigkeit. Alleinerziehende hingegen waren am längsten auf ALG 2 Leistungen angewiesen. Die Hälfte der Alleinerziehenden steht auch drei Jahre nach Leistungsbeginn immer noch oder erneut im Hartz IV Leistungsbezug. Bei Paare ohne Kinder sind es ein Drittel, das weiterhin Hartz IV Zahlungen erhält.
Bei der Einführung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Januar 2005 erhielten 6 Millionen Menschen die Hartz-Sozialleistung, im Februar 2009 waren es 6,7 Millionen. Der Höchststand war im Mai 2006 mit 7,5 Millionen Leistungsbeziehern zu verzeichnen gewesen.
Erwerbsfähige Arbeitslose finden sich in den o.g. Zahlen nur zu etwa einem Drittel wieder. Zahlenmäßig macht ihr Anteil 2,5 Millionen Personen aus. Zwei Millionen Hartz IV Bezieher sind Kinder aus Hartz-IV-Familien diese Unterstützung. Dann gibt es die sog. Aufstocker, die aufgrund ihres geringen Einkommens auf zusätzliche staatliche Hilfen für ihren Lebensunterhalt bauen müssen.