Das Gesundheitsminiserium teilte mit, dass Empfänger von ALG II (Arbeitslosengeld II) ein Sonderkündigungsrecht gegenüber Ihrer Krankenkasse erhalten würden, falls diese einen pauschalen Zusatzbeitrag im Rahmen der Gesundheitsreform erheben sollte.
 Empfänger von Sozialhilfe nach dem SGB XII, werden einen evt. pauschalen Zusatzbeitrag zur Krankenkasse vom jeweiligen Träger der Sozialhilfe bezahlt bekommen.
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich 41 jahre jung mit zwei 14/12 jährigen kinder bin alleinerziehend getrennt lebend seit fast 2 jahren wohne in brandenburg. war seit 1999 selbstständig demzufolge auch privatversichert. jetzt beziehe ich alg2 und kann natürlich nicht mehr für die private krankenversicherung aufkommen.was soll ich tun laut gesetzt 2009 muss jeder pflichtversichert sein .aber in der gesetzlichen versicherung aok,kkh,dkv…. will uns keiner haben da ich schon 10 jahre privatversichert war. nun meine frage was soll ich tun ??????? es wäre schön wenn sie mir diesbezüglich helfen können wenn ihnen weiter hilf ich bin auch noch ehrenamtlich tätig im tsv falkensee und habe auch einen 400,00€ job wo nicht viel übrig bleibt zum leben. würde auch gerne mich als quereinsteigen in dem bereich erzieherin bewerben aber leider ist dieses gesetzt auch noch nicht ausgereift. also sie sehen ich bemühe mich schon um einen arbeitsplatz. mit freundlichen grüßen