Hartz IV und die Armut

Mehr als 7 Millionen bedürftige Menschen leben in Deutschland. Sie gehören 4 Millionen Haushalten an. Dass es diese Zahlen gibt, hängt mit der Hartz IV Reform zusammen. Aber ist deshalb der Schluss, dass Hartz IV an der Armut in Deutschland schuld ist, richtig? Die Linken vertreten die Auffassung, dass Hartz IV die Ursache für Armut, Ausgrenzung und das Entstehen der neuen Unterschicht sind. „Armut und soziale Ausgrenzung sind nicht über uns gekommen, sie sind das Ergebnis der Politik von Gerhard Schröder“, sagt der SPD-Politiker Ottmar Schreiner. Er meint, dass die Arbeitsmarktpolitik der früheren rot-grünen Bundesregierung unter Schröder dazu geführt habe, dass Millionen Menschen keine Möglichkeit mehr haben „aus dem Niedriglohnsektor mit seinen Hungerlöhnen herauszufinden“.  SPD Fraktionsvorsitzender Peter Struck hält dies für „völlig falsch“. Die Arbeitsmarktreform Hartz IV habe im Gegenteil dazu geführt, dass langjährige Empfänger von Sozialhilfe wieder in die Arbeitsvermittlung geführt worden sind. Hartz IV ist also nicht die Ursache der Armut, sondern bringt diese lediglich an die Oberfläche. Diese Meinung vertritt auch Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse. Die Arbeitsmarktreform hat „vieles an den Tag gebracht, aber keine prekren Verhältnisse geschaffen“, meit auch der stellvertretende Vorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Landesbischof Christoph Kähler. 

Zur Erinnerung: Hartz IV ist erst seit dem 1.1.2005 in Kraft. Armut aber gibt es nicht erst seit 2 Jahren in Deutschland.  Anfang 2005 gab es 6 Millionen Bedürftige in 3,3 Millionen Haushalten. Vor Hartz IV gab es Arbeitslosenhilfe (Zuständigkeit: Arbeitsamt) und Sozialhilfe (Zuständigkeit: Kommune). Zu Beginn des Jahres 2005 wurden 300.000 Sozialhilfeempfänger neu in die Arbeitslosenstatistik aufgenommen; die Folge: die Arbeitslosenzahl wurde mit über 5 Millionen ausgewiesen. Der Generalsekretär der Caritas, Georg Cremer, sagt, dass die versteckte Armut durch Hartz IV deutlich minimiert worden ist. Der Regelsatz der Sozialhilfe wurde mit den Hartz IV Reformen von 297 Euro in Westdeutschland auf 345 Euro angehoben. Frühere Einmalleistungen (etwa für Bekleidung) sind im Regelsatz als Pauschale enthalten. Frühere Sozialhilfeempfänger sind nun auch sozialversichert. Die Beiträge werden von der zuständigen ALG II Behörde getragen. Frühere Empfänger von Arbeitslosenhilfe sind durch die Hartz IV Reform teilweise schlechter gestellt. Besser standen sich nur solche, die lediglich Arbeitslosenhilfe in geringer Höhe bezogen. Nun wird bei ihnen auch der Bedarf der Kinder berücksichtigt; die Wohnkosten werden jetzt von der ALG II Behörde übernommen. Früher hat hier ein Anspruch auf ergänzende Sozialhilfe oder Wohngeld bestanden. Oftmals wurde dieser Anspruch aber nicht geltend gemacht. 

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