Hartz IV Reform in der Kritik – Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes nur gering

Das Bundesarbeitsministerium hat nun einen Referentenentwurf zur Abstimmung an die zuständigen Ministerien geschickt un damit die Hartz IV Reform auf den Weg gebracht. Allerdings werden in dem Entwurf keine konkreten Zahlen genannt. Am 20. Oktober soll das Bundeskabinett die Hartz IV Neuregelung beschließen. In Kraft treten soll die Reform am 1. Januar 2011. Der Referentenentwurf benutzt die Ausdrücke Basisgeld oder Basissatz nicht. Das Änderungsgesetz wird auch nicht Basissicherungsgesetz heißen. Nach den vorliegenden Details soll der Hartz IV Regel-Satz zukünftig an die Entwicklung von Preisen und Löhnen angepasst werden. Bisher waren die Regelsätze an die Rentenerhöhungen gekoppelt.

Dem Reform-Gesetz muss der Bundesrat zustimmen. Und  hier liegt ein Problem, denn im Bundesrat verfügt die Regierung über keine Mehrheit.

Der FDP Chef hat zwischenzeitlich angekündigt, dass er gegen eine deutliche Erhöhung der Hartz IV Regelsätze ist.

Kritik an den Hartz IV Plänen übten die Oppositionsparteien sowie die Gewerkschaften und Kommunalverbände.  Der DGB forderte vor allem, die Höhe der Regelsätze endlich offen zu legen.

Die Hartz IV Reform wird in das SGB II integriert werden.  Nachfolgend einige Auszüge aus dem Referentenentwurf:

„Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch

Leistungsformen
(1) Die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden in Form von
1. Dienstleistungen,
2. Geldleistungen,
3. Gutscheinen und
4. Sachleistungen
erbracht.
(2) Die nach § 6 zuständigen Träger wirken darauf hin, dass erwerbsfähige Leistungsberechtigte und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen die erforderliche Beratung und Hilfe anderer Träger, insbesondere der Kranken- und Rentenversicherung, erhalten. Die nach § 6 zuständigen Träger wirken auch darauf hin, dass Kinder und Jugendliche Zugang zu geeigneten vorhandenen Angeboten der gesellschaftlichen Teilhabe erhalten. Sie arbeiten zu diesem Zweck mit Schulen und Kindertagesstätten, den Trägern der Jugendhilfe, den Gemeinden und Gemeindeverbänden, freien Trägern, Vereinen und Verbänden und sonstigen Akteuren vor Ort zusammen. Sie sollen die Eltern einbeziehen und in geeigneter Weise auf sie einwirken, damit Kinder und Jugendliche Angebote zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft sowie
die Lernförderung möglichst in Anspruch nehmen.

Zur Deckung der Bedarfe nach § 28 erhalten die dort genannten Personen auch dann Leistungen für Bildung und Teilhabe, wenn sie mit Personen in einem Haushalt zusammenleben, mit denen sie nur deshalb keine Bedarfsgemeinschaft bilden, weil diese auf Grund des zu berücksichtigenden Einkommens oder Vermögens selbst nicht leistungsberechtigt sind.

Zu berücksichtigendes Einkommen
Als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen in Geld oder Geldeswert abzüglich der nach § 11b abzusetzenden Beträge mit Ausnahme der in § 11a genannten Einnahmen. Zuflüsse aus Darlehen sind Einnahmen. Der Kinderzuschlag nach § 6a des
Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.

Nicht zu berücksichtigendes Einkommen
Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Leistungen nach diesem Buch sowie die Grundrente nach dem  Bundesversorgungsgesetz und nach den Gesetzen, die eine entsprechende Anwendung des Bundesversorgungsgesetzes vorsehen und die Renten oder Beihilfen, die nach dem Bundesentschädigungsgesetz für Schaden an Leben sowie an Körper oder Gesundheit erbracht werden, bis zur Höhe der vergleichbaren Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz.

Zuwendungen der freien Wohlfahrtspflege sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen, soweit sie die Lage der Empfängerinnen und Empfänger nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach diesem Buch nicht gerechtfertigt wären.
Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Darlehen, die ausdrücklich einem anderen Zweck als der Sicherung des Lebensunterhalts zu dienen bestimmt sind.

§ 19 Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten zur Sicherung des Lebensunterhalts Arbeitslosengeld II. Nichterwerbsfähige Leistungsberechtigte, die mit erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft leben, erhalten Sozialgeld, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben.
Die Leistungen umfassen den Regelbedarf, Mehrbedarfe und den Bedarf für Unterkunft und Heizung.
(2) Leistungsberechtigte haben unter den Voraussetzungen des § 28 Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, soweit sie keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Vierten Kapitel des Zwölften Buches haben.
(3) Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden in Höhe der Bedarfe nach den Absätzen 1 und 2 erbracht, soweit diese nicht durch das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen gedeckt sind. Zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen deckt zunächst die Bedarfe nach §§ 20, 21 und 23, darüber hinaus die Bedarfe nach § 22. Sind nur noch Leistungen für Bildung und Teilhabe zu leisten, deckt weiteres zu berücksichtigendes Einkommen und Vermögen die Bedarfe in der Reihenfolge der Absätze nach § 28.

Arbeitslosengeld II und Sozialgeld
§ 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
(1) Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts (Regelbedarf) umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens. Zu
den persönlichen Bedürfnissen des täglichen Lebens gehört in vertretbarem Umfang eine Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Der Regelbedarf wird als monatlicher Pauschalbetrag berücksichtigt. Über die Verwendung der zur Deckung des Regelbedarfs erbrachten Leistungen entscheiden die Leistungsberechtigten eigenverantwortlich; dabei haben sie das Eintreten unregelmäßig anfallender Bedarfe zu berücksichtigen.
(2) Als Regelbedarf werden bei Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, monatlich X Euro anerkannt. Für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft werden als Regelbedarf monatlich X

Euro anerkannt.(3) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 ist bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Absatz 5 umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres der in Absatz 2 Satz 2 genannte Betrag als Regelbedarf anzuerkennen.
(4) Haben zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft das 18. Lebensjahr vollendet, ist als Regelbedarf für jede dieser Personen ein Betrag in Höhe von monatlich X Euro anzuerkennen.
(5) Die Regelbedarfe nach den Absätzen 2 bis 4 sowie die nach § 23 Nummer 1 werden jeweils zum 1. Juli eines Jahres entsprechend § 28a des Zwölften Buches in Verbindung mit der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches angepasst. Für die Neuermittlung der Regelbedarfe findet § 28 des Zwölften Buches in Verbindung mit dem Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz entsprechende Anwendung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt jeweils spätestens zum 30. Juni eines Kalenderjahres die Höhe der Regelbedarfe, die für die folgenden zwölf Monate maßgebend sind, im Bundesgesetzblatt bekannt.

§ 21 Mehrbedarfe
(1) Mehrbedarfe umfassen Bedarfe nach den Absätzen 2 bis 6, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.
(2) Bei werdenden Müttern, die erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, wird nach der zwölften Schwangerschaftswoche ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt.
(3) Bei Personen, die mit einem oder mehreren minderjährigen Kindern zusammen leben und allein für deren Pflege und Erziehung sorgen, ist ein Mehrbedarf anzuerkennen
1. in Höhe von 36 vom Hundert des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Bedarfs, wenn
sie mit einem Kind unter sieben Jahren oder mit zwei oder drei Kindern unter sechzehn Jahren zusammen leben, oder
2. in Höhe von 12 vom Hundert des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Bedarfs für jedes Kind, wenn sich dadurch ein höherer Vomhundertsatz als nach der Nummer 1 ergibt, höchstens jedoch in Höhe von 60 vom Hundert des nach § 20 Absatz 2 maßgebenden Regelbedarfs.
(4) Bei erwerbsfähigen behinderten Leistungsberechtigten, denen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 des Neunten Buches sowie sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfen nach § 54
Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 3 des Zwölften Buches erbracht werden, wird ein Mehrbedarf von 35 vom Hundert des nach § 20 maßgebenden Regelbedarfs anerkannt. Satz 1 kann auch nach Beendigung der dort genannten Maßnahmen während einer angemessenen Übergangszeit, vor allem einer Einarbeitungszeit, angewendet werden.
(5) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die aus medizinischen Gründen einer kostenaufwändigen Ernährung bedürfen, wird ein Mehrbedarf in angemessener Höhe anerkannt.
(6) Bei erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird ein Mehrbedarf anerkannt, soweit im Einzelfall ein unabweisbarer, laufender, nicht nur einmaliger besonderer Bedarf besteht. Der Mehrbedarf ist unabweisbar, wenn er insbesondere nicht durch die Zuwendungen Dritter sowie unter Berücksichtigung von Einsparmöglichkeiten der Leistungsberechtigten gedeckt ist und seiner Höhe nach erheblich von einem durchschnittlichen Bedarf abweicht.
(7) Die Summe des insgesamt anerkannten Mehrbedarfs nach den Absätzen 2 bis 5 darf die Höhe des für erwerbsfähige Leistungsberechtigte maßgebenden Regelbedarfs nicht übersteigen.

§ 23 Sozialgeld
Beim Sozialgeld gelten ergänzend folgende Maßgaben:
1. Der Regelbedarf beträgt bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres X Euro, des 14. Lebensjahres X Euro und im 15. Lebensjahr X Euro.
2. Mehrbedarfe nach § 21 Absatz 4 werden auch bei behinderten Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, anerkannt, wenn Leistungen der Eingliederungshilfe nach § 54 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Zwölften Buches erbracht werden.
3. § 21 Absatz 4 Satz 2 gilt auch nach Beendigung der in § 54 Absatz 1 Nummer 1 und 2 des Zwölften Buches genannten Maßnahmen.
4. Bei nicht erwerbsfähigen Personen, die voll erwerbsgemindert nach dem Sechsten Buch sind, wird ein Mehrbedarf von 17 vom Hundert der nach § 20 maßgebenden Regelbedarfe anerkannt, wenn sie Inhaber eines Ausweises nach § 69 Absatz 5 des Neunten Buches mit dem Merkzeichen G sind; dies gilt nicht, wenn bereits ein Anspruch auf einen Mehrbedarf wegen Behinderung nach § 21 Absatz 4 oder Nummer 2 oder Nummer 3 besteht.

17 Gedanken zu „Hartz IV Reform in der Kritik – Erhöhung des Hartz IV Regelsatzes nur gering“

  1. hallo,schön das die wahrheit ,sorry meiner rechtschreibfehler betreffs meines vorhergegangenen meinungs-beitrag,er wurde hier leider gelöscht oder zensiert?,von wegen deutschland und die bittere hartz4 meinungsfreiheit?

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  2. hartz4 ist ein elendiges krepieren und fördert kriminalität es macht menschen zu pennern und alkoholikern,weiter so mit 364euro kommt keiner weiter als bis zum 14 des monats,den rest sammelt man pfandflaschen und kramt in müllltonnen,das ist unmenschlich und grausam was sich die geiz ist geil regierung hier erlaubt,und für die die dencken man bekommt hartz4 einfach so,das ist falsch,dafür wird man schlieslich mit bewerbungsterror und bürokratie schickanen gefoltert,von wegen grundeinkommen für jeden,dann lieber die rüstung finanzieren,damit beim nächsten krieg nichts mehr übrigbleibt. cdu fdp weg damit. dann lieber spd und grüne und linken.

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  3. Sorry meine Aufregung war umsonst muss mich entschuldigen sehe den Beitrag gerade, vorhin war er aber nicht da bin ja nicht blind:-) Na egal also sorry noch mal:-)

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  4. Ich schrieb gestern meine Meinung zu Hartz4 aber sehe den Beitrag nicht mehr war wohl zu viel Wahrheit drin darum ist er wieder weg. Na dann kann man sich dieses Forum ja auch klemmen, dachte wir haben Meinungsfreiheit. Scheint nicht so zu sein oder es war zu viel Wahrheit, wie es wirklich aussieht damit kann ja nicht Jeder umgehen.
    Viel Spass noch hier und passt auf was Ihr schreibt sonst wird Euer Beitrag auch gelöscht.

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  5. Also dieser ganze Mist um Hartz 4 nervt langsam gewaltig. Alles nur Gelaber und am Kleinen sparren. Was soll man mit 5€ mehr wenn die Heizkosten und der Strom steigen??? Aber was juckt es einen Politiker wenn er für blödes Gequatsche eine dicke Geldbörse hat. Erst wird immer beim Kleinen gespart nie bei Denen die genug haben, wie die Politiker. Es wird immer nach Volksentscheid gefragt nur bei der Diätenerhöhung das wird ganz schnell mal so nebenbei beschlossen. Ich gehe arbeiten und muss leider trotz des Knüppeljobs noch aufgestockt werden, manchmal frage ich mich echt warum ich überhaupt noch aufstehe. Die einzige Erklärung ist für mich, das ich nicht komplett vom Staat abhängig sein möchte und ich mir noch in die Augen gucken kann sowie das ich bischen unter die Leute komme und niocht ganz verblöde.Das Selbstwertgefühl leidet ja auch drunter. Der Staat sollte endlich den Mindestlohn in allen Bereichen einführen. Ich weis garnicht warum sie sich so streuben. Aja doch es gibt eine Erklärung für mich und die wäre die das dann die Firmen die Leute nicht mehr so ausbeuten können, was denm Staat ja anscheinend gefällt. Alleine die Arbeitsämter sind ein Hohn für sich, alleine die Berechnungen bekommen sie nicht hin aber die Leute schikanieren und halbe Drohbriefe schreiben das können sie. Warum muss ein Hartz4 Mensch jedes Mal einen neuen Antrag auf Widerbewilligung ausfüllen wenn sich nichts geändert hat??? Es würde doch reichen wenn man auf einem Blatt ankreuzt ob oder ob nicht wenn ja kann man dieses Pamplet ja wieder ausfüllen.Ich lege jeden Monat meinen Lohnstreifen vor und am Ende wollen sie dann vom Arbeitgeber auch noch mal was haben der muss die gleichen Daten noch mal ausfüllen die ich eh mit dem Lohnzettel reinreiche. SDieht fast so aus als drucke man seine Lohnstreifen alleine. Sie sitzen im Kabinett streiten sich , was für mich eh nur fake ist und am Ende schlafen sie noch weil es so langweilig ist oder die Sorgen der Allgemeinheit ihnen drei Mal am Hintern vorbei gehen und dafür werden sie auch noch bezahlt, ist einfach eine Frechheit. Sollten normale Menschen diesen Job übernhemen würde am Ende sicher Besseres bei rauskommen. Diese 5€ können sie sich klemmen die reichen ja nicht mal für die Krankenkassenerhöhung und Stromerhöhung, von Lebensmittel ie sich ständig erhöhen ganz zu schewigen. Als Kleiner musst Du Alles offen legen Dich quasi nackig machen bis auf´s Hemd könnte ja sein hast noch einen € gendwo zu klemmen den sie Dir anrechnen können, die sollen mal ihre Karten auf den Tisch legen wie gut sie mit unseren Steuergeldern sich finanzieren.Auch alleine die Rentner die den Staat wieder mit aufgebaut haben werden aussen vor gelassen ewige Nullrunden. Ich frage mich wo das noch hinbführen soll, an Rente mag ich garnicht mehr denken denn wir bekommen eh keine mehr, da man ja aus Sicht von Merkel& Co arbeiten soll bis zu umfallen. Am besten wäre man steigt gleich nach den Arbeitsjahren in die Kiste damit man ja keine Rente mehr erhält. Die Jugend wandert ab weil die Alten die Stühle besetzen müssen, was ist da noch logisch??? Alleine wenn Jemand auf dem Bau ist, körperlich schwer arbeitet wie soll der das durchhalten das frage ich mich echt. Ich weis das ich meinen Job nicht so lange packe. Dieser ganze Wasserkopf der da oben sitzt gehört weg die labern den ganzen Tag nur Mist und schmeissen das Geld was wir an Steuern rein bringen aus dem Fenster raus , da werden Banken die sich ins Aus schiessen mit Geld beglückt , Autohäuser und remde Länder. Die sollten mal an den Missständen in Ihrem eigenen Land arbeiten. Das geht aber nicht sie müssen in anderen Ländern gut dastehen, was hier passiert ist egal.Boah ich könnte so einen Hals bekommen alleine wenn ich diese Fratzen schon sehe.
    Dieses ewige Tauziehen was sie den Leuten geben und was nicht.Wenn man Hartz 4 bezieht muss man ja wenn was kaputt geht meistens Raten aufnehmen weil man mit dem Geld ja nicht gross zum sparen kommt udn diese Raten bleiben eine Weile erhalten und wenn man Glück hat geht in der Zeit noch mal bischen was kaputt.Man geht arbeiten und wird noch bestraft am Ende.Diese ganze Regierung ist für mich einfach nur ein grosses Kasperletheater. Ich gehe seit einigen Jahren schon nicht mehr wählen weil egal wen man wählt alle wollen nur ihre Taschen füllen mehr nicht. Und wenn sie abdanken sind sie eh finanziell abgesichert denen passiert nichts ob sie alleine gehen oder gegangen werden. Wenn wir aus dem Job fliegen egal warum gibt´s erst mal eine*SPERRE* Politiker werden belohnt. Toller Staat ist das, gefüllt mit Leuten die nix auf die nix auf die Reihe bringen aber vom Kleinen Alles abverlangen. Die gehören einfach alle weg udn paar menschlich denkende Leute gehören dahin udn dann auch nicht massig sondern übersichtlich. Man braucht sie sich doch nur mal angucken alle wohl genährt.Ich finde die Leute lassen sich zu viel bieten udn das wissen die auch daher beschliessen sie ja eine Sch… nach der anderen.

    In diesem Sinne

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  6. Ich warte als Arbeitsloser endlich darauf das die Regierung mal in schwung kommt und handelt. Es ist für mich nicht wichtig ob ich 5 oder 12,50 Euro mehr Hartz 4 in Monat bekomme.
    Es müssen Jobs geschaffen werden die es einen Hartzer Ermöglichen bis zu 350 Euro dazu verdienen zu können.
    Bereits 2005 saß der Bundestag zusammen wegen den Thema das höhere Hinzuverdienst Möglichkeiten geschaffen werden sollen. Auch diese Regierung redet wieder nur statt zu handeln. Und wenn dann bitte hier was gemacht wird, (vieleicht im nächsten Jahr??? ) dann bitte nicht den Freibetrag um 5 Euro erhöhen…

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  7. Frau Leyen sollte sich mal gedanken machen über die Preise in den Supermärkten, denn die bleiben nicht so, denn die Preise Sie steigen. Und was ist mit Tierhaltung? Hier sollte es etwas zugeben, denn Tiere sind die beste Medizin, ich selbst habe es an mein eigenen Leib erfahren. Ohne meine Tiere hätte ich es nicht geschaft vom ALC wegzukommen und das von heute auf morgen, und das bei einen Konsum von 25 bis 30 Pflaschen Bier am Tag.Die Politiker sollten an sich selbst sparen, dann ist auch genug Geld für Sozialausgaben da. Und nix unnütze zum Fenster rauswerfen.

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  8. Bei allen Briefen, egal wo vermisse ich eines.
    Macht sich keiner über die Gedanken, die 40 Jahre durchgehend gearbeitet haben, Krank und Arbeitslos mit 58 wurden. Mir ging es so, nach den paar Monaten Arbeitslosengeld bekam ich dann Hartz IV nach dem mir die Bank alles versteigert hatte und sie meine Altersversorgung eingestrichen hat lebe ich nun von der ARGE. Ist es gerecht, wenn mann 40 Jahre eingezahlt hat und nun mit dem gleichen Betrag abgespeiset wird wie einer, der noch nie etwas einbezaht hat oder aus dem Ausland kommt.
    Hier sollte sich der Staat mal Gedankenmachen und wenn ich an die Sendungen denke z.B. J.B.Kerner dann sollten diejenigen die einen Monat von ALG II Leben es mal ein Jahr lang probieren.
    Noch besser die Verantwortlichen in der Regierung( Frau Leyen).
    Ich frage mir nur, wenn endlich mal die ALG II Empfänger auf die Strasse gehen.
    Meiner Meinung nach leidet so auch das Gesellschaftliche, da man von jedem und allen als Versager da steht.

    mfg

    J.S.

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  9. Frau Leyen kann wohl nicht rechnen, sonst würde sich eimal logigischer WEise darüber den Kopf zerbrechen, wie Hartz IV Empfänger später einmal soviel Rente bekommen, ohne das Sozialämter zu belasten.
    Es ist unlogisch, das Hartz IV Empfänger keinen Rentenbeitrag mehr erhalten sollen?
    Weiterhin ist unlogisch wie eine Familie, oder auch ein Lediger mit herade einmal eine Arbeitslosenbetrag von etwa 130 Euro im Monat auskommen soll, wenn die laufenden Kosten für Strom, Heizung, Wasser laufend steigen.
    Die Bundesregierung vo CDU/FDP sollten sich überlegen, wie die genannten Kosten gedämmt werden können.
    Mein Vorschlag dazu:
    1) Strom, Heizungskosten, Miete, Wasser limitieren.

    Mit internettem Gruß
    Ernst August Peters
    Recht, Arbeit, Soziales

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  10. Hallo habe eine frage wo sind die rechte der Bürger die arbeiten gehen aber trotzdem kein Geld überbehalten um das leben finanzieren zu können mann hört immer nur erhöngen anderer leistungen,
    Ich verstehe auch die personen die durch verlust der Arbeit zuhause bleiben müssen keine frage .Aber wenn ich schön höre das leistungen wie zigaretten und alkohol bezug bezahlt werden was bei arbeitern auch selber getragen werden muss ich kann nur aus eigener erfahrung sprechen wir sind ein 3 Personen Haushalt gehen voll /400euro Job der keiner ist beide arbeiten und es wird verdammt nochmal immer nur vom bruto gerechnet was mann garnicht hat … ist es verdammt nochmal nicht verständlich was die die regierung immer wieder nen wirbel macht ….

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  11. 5 seiten mit ausgabenaufstellungen lassen sich über das bundesministerium aufrufen. bin dazu von ard.de bzw. tagesschau durch link gelangt. angesehen habe ich mir für einzelperson, aber da ist generell alles aufgeführt. auf ard kommt man vermutlich auch über Hartz-IV-Regelsätze, das steht zumindest oben auf meinem ausdruck.
    gruß petra

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  12. Auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit finde ich nur ein bisschen Werbelyrik zu Teilaspekten der Neuregelung, das hier ist da schon deutlich informativer.

    Gibt es womoglich gar irgendwo deb kompletten Referentenentwurf online?

    Ansonsten möchte ich an der Stelle auf eine Kampage zum Thema hinweisen. Auf wird versucht, anders als statistisch an diese Frage heranzugehen. Als Mitinitiatorin hoffe ich auf Unterstützung durch andere am Thema interessierte. Vielleicht mag uns ja gar wer von Sozialhilfe24.de durch Verlinkung unterstützen?

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