Hartz IV Klagen – Hartz IV Urteile auf Rekordniveau

Die Anzahl der Hartz IV Klagen hat im Jahr 2008 gegenüber 2007 und den Vorjahren weiter zugenommen. Die Sozialgerichte zählten im vergangenen Jahr 137 374 neue Klagen die Hartz IV Gesetze betreffend. Das waren etwa 38.000 mehr als 2007 und bedeutet einen prozentualen Zuwachs von knapp 28 Prozent.
Diese Zahlen teilte das Bundessozialgericht nun mit.
Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG) fordert vor diesem Hintergrund eine Überarbeitung der Hartz IV Gesetze. Die Sozialgerichte seien durch den Zwang zu Hartz IV Urteilen und Vergleichsabschlüssen personell überfordert.

Neuregelungen sollen mehr Klarheit schaffen. Insbesondere die Anrechnung von Einkommen und Vermögen auf die Hartz IV Leistung, das ALG 2, sowie die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung müssten deutlicher vom Gesetzgeber geregelt werden. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund schloss sich den Forderungen des Bundessozialgerichts an.

Dar Präsident des Bundessozialgerichts erklärte, dass die Sozialgerichte eine solche Flut von Klagen nicht erwartet hätten. Mittlerweile gäbe es fast 100 höchstrichterlichen Urteile zur Hartz IV Reform. Diese müssten nun in die Praxis umgesetz werden. Der Gesetzgeber solle nach vier Jahren Hartz IV Erfahrung eine Auswertung vornehmen eine Auswertung der Verwaltungspraxis und der Rechtsprechung. Das sei die Basis für eine materiell-rechtliche Nachbereitung der Hartz IV Materie.

Der Städte- und Gemeindebund lies verlautbaren, dass die Mitarbeitern in den Jobcentern viel Zeit in die Bearbeitung der Hartz-IV-Anträge investieren müssten.. Diese Zeit fehle jedoch bei der dringend erforderlichen Beratung und Vermittlung der Langzeitarbeitslosen. Auch aus diesem Grunde müsse der Gesetzgeber das Leistungsrecht einfacher gestalten indem er zum Beispiel eine Pauschalierung von Mietkosten einführt.

Die Landessozialgericht und das Bundessozialgericht hatten zwar im Vergleich zum Vorjahr weniger Eingänge an Verfahren. Die erstinstanzlichen Sozialgerichte hingegen stünden vor einem neuen Rekord. Im Jahr 2005 gab es etwa 48.000 Klagen. Zur Erinnerung: am 1.1.2005 trat die Hartz-IV-Reform in Kraft. Im Jahr 2006 wurden 72.700 Klagen und im Jahr 2007 ca. 104.000 Klagen verzeichnet worden. 2008 waren es dann 137.374. Diese hohe Zahl ist trotz des deutlichen Rückganges der Arbeitslosigkeit erreicht worden. Schaut man auf die regionalen Verteilung der Hartz IV Klagen, so ergibt sich eine Anhäufung in den neuen Bundesländern, besonders in Berlin und Brandenburg.

Ein Kritikpunkt des Bundessozialgerichts in Richtung Sozialbehörden, ARGE und Jobcenter, ist, dass die Behörden die Urteile der Sozialgerichte oft ignorieren würden. Es fehle bei den Behörden der Druck, nach den Grundsatzentscheidungen der Sozialgericht vorzugehen.

3 Gedanken zu „Hartz IV Klagen – Hartz IV Urteile auf Rekordniveau“

  1. Ich habe ja schon sehr viel gefunden, was ich total okay finde, wenn man auf solche Urteile zurückgreifen kann. Aber können sie mir mit meiner Frage evtl. weiterhelfen?

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  2. Meine Frage: Mein Mann ist Hartz IV Empfänger – wir sind eine Badarfsgemeinschaft. Ich bekomme eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente von 624 €. Darf ich einen Minijob haben von 40 € monatlich(Hausmeistertätigkeit – Hof kehren und an den Wochenenden die Tonnen rausstellen) der nicht mit zum Einkommen meinerseits angerechnet wird. Steht mir das gleiche Recht zu, wie meinem Mann, der ja auch mindestens 100 € ohne Anrechnung dazuverdienen darf. Bei mir sind es sogar nur 40 € Netto gleich Brutto. Meinem Mann will man jetzt die 40 € für fünf Monate sprich insgesamt 200 €, die er angebllich zuviel bekommen hätte (durch meinen Minijob) zurückhaben. Und man hat ihm einfach einen neuen Bescheid geschickt nach dem er ab dem 1. 10. nur noch 205 € überwiesen bekommt. Ich verstehe die Welt nicht mehr. Können sie uns bitte helfen? Mit freundlichem Gruß Frau Rast

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