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Im Jahr 2006 wurden 77.800 Verfahren bei den Sozialgerichten in NRW anhängig gemacht Dies ist ein Rekord. Und ausgelöst wurden dieser Rekord durch Hartz IV.
16.300 Klagen mit den Hartz IV Themen wurden 2006 bei den Sozialgerichten eingereicht. Das ist ein Anstieg um 77 %. In den Klagen ging es um Probleme wie Heizkosten, anrechenbaren Vermögen, Wohnungsgröße, Umzug.
 Der Präsident des Landessozialgerichts in Essen erläuterte:
„Als Folge wird bei Klagen die durchschnittliche Verfahrensdauer von derzeit gut 11 Monaten auf rund 12 Monate steigen.“ An sich sieht die Arbeitsverteilung bei den Sozialgerichten vor, dass 1 Richter 300 Verfahren bearbeiten sollte. Dieses Verhältnis sei jedoch bereits seit 2003 überschritten worden.
Die Zahl der Klagen vor den Sozialgerichten erhöht sich Jahr für Jahr. Durchschnittlich gesehen hat jede 3. Klage Erfolg. Ein Grund dafür ist, so der Präsident des Sozialgerichts, dass sich die Arbeitsgemeinschaften (Arge) erst mit der neuen Rechtslage vertraut machen müssen. Ausserdem würden die Rechtsvorschriften bzgl. der Wohnungsgröße oftmals zu eng ausgelegt.
Jetzt haben wir 2011. Ich bin leider HARZ4-Empfänger. Und musste meine Bezüge neubeantragen. Lief auch alles gut. Und als ich die Bewilligung im Postkasten hatte habe ich nicht schlecht gestaunt.
Ich wohne in einer WG (Haus 110qm). Zahle 83 Euro für Gas, ca 50 Euro für Strom und 290 Euro Kaltmiete inklusive der Nebenkosten.
Ein Jahr zuvor wollten die mich in eine andere Wohnung stecken Kostenpunkt für 45qm 350 Kaltmiete. Das sind 60 Euro mehr als für die Wohnung die ich jetzt bewohne. ????
Sind die nicht mehr ganz sauber???
Von der Arge bokomme ich 235 Euro für die Miete und 44 Euro für die Heizkosten. Den Rest darf ich selber blechen.
Mir bleiben ca 180 Euro nach dem alles bezahlt ist.
Das ist ne riesen Schweinerei.
Verlogene Beamte …
Wer heutzutage zur Sozialabtelung einer Behörde, oder zur Arge geht, um Sozialleistungen zu beantragen, sollte mit dem Schlimmsten rechnen. Und das liegt nicht an den Gesetzen. Sondern an den Menschen. Genauer gesagt: vorangig an den sogenannten Sachbearbeitern bzw. Sachbearbeiterinnen.
Gehen Sie nicht davon aus, dass der/die vor Ihnen sitzende Sachbearbeiter/in eine qualifizierte Fachkraft ist. Insbesondere nicht bei der Arge. In der Anfangsphase kamen die Arge-Sachbearbeiter/innen aus den unterschiedlichsten Verwaltungseinheiten. Leute, die vorher bei der Telekom, bei Friedhofs- oder Gartenbauämtern arbeiteten, sowie als Hausmeister angestellt waren und via Schnellkurs auf ihre Tätigkeit vorbereitet wurden. Auch heute noch bilden z.B. rechtskompetente Sozialpädagogen oder Mitarbeiter mit einem abgeschlossenen Sozialrechtstudium eher die ganz große Ausnahme.
Doch es ist nicht nur die qualitativ chaotische Personalsituation bei den Argen, die dazu führte, dass z.B. im vergangenen Jahr weit über 270.000 Arge-Bescheide korrigiert werden mussten, durch die Argen selbst oder durch Urteile der Sozialgerichte. Also rund 50% fehlerhafte Bescheide.
Ein Armutszeugnis für die Beamten.
Die hohe Erfolgsquote bei Klagen ist gleichsam auch ein sinnfälliger Beweis für die desolate Arbeitsmoral und zweifelhafte Berufsauffassung vieler Amtsstuben-Sachbearbeiter/innen.
Nach einer unlängst veröffentlichten Befragung aller Richter/innen an Sozialgerichten und Landessozialgerichten (die vor einer immer größer werdenden Klageflut stehen) halten 42% aller Richter/innen BESCHEIDE IM VERWALTUNGSVERFAHREN für „wenig sorgfältig und sachlich / rechtlich unzulänglich“.
Dabei gibt es viele Methoden, wie Anspruchsteller von Sachbearbeitern/innen vom Anspruchssteller übervorteilt werden. In Bescheiden wird gelogen und betrogen, es wird mit wissentlichen Falschbekundungen manipuliert, es wird verleumdet, höchstrichterliche Rechtssprechungen werden ignoriert, es wird falsch beraten und lang ist die Liste sonstiger Viertklassigkeiten und Gesetzesverstöße.
Wenn ein Privatunternehmer solch eine Klageflut verursachen würde wie Hartz und Argen, würde das Unternehmen pleite gehen und die Manager könnten im Gefängnis enden wegen unlauteren Wettbewerbs.
Allein in Berlin gab es 2009 rund 27.000 Klagen gegen die Arge. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung von fast 400%! Doch auch in der Provinz ist die Viertklassigkeit groß.
Ein typisches Beispiel bilden die „Leistungen“ der Sozialbehörden / Arge Herzogtum Lauenburg. Ohne alle über einen Kamm scheren zu wollen, aber die Devise „dreist, schamlos, ignorant, inkompetent und frech“ ist nicht ganz weltfremd. Im vergangenen Jahr hat der Sozialverband im Kreise Herzogtum-Lauenburg 429 Anträge auf Rente oder ALG II bearbeitet und 286 Widersprüche eingereicht.
Davon waren etwa die Hälfte erfolgreich: die zuständigen Ämter hatten widerrechtlich ca. 300.000 € einbehalten, plus ca. 75.000,- € Nachzahlungen.
Deshalb:
1.
Lassen Sie sich nicht einlullen von sogenannten Sachbearbeiter/innen.
Sollte ein Bescheid falsch / fehlerhaft sein, legen Sie sofort (spätestens binnen 4 Wochen) WIDERSPRUCH ein.
Davon sollten Sie sich aber nicht viel erhoffen. Denn jetzt hat die betroffene Behörde 3 Monate Zeit eigenen Fehler zu korrigieren (sofern sie dieser gesetzlichen Vorgabe tatsächlich nachkommen sollte). ¼ Jahr, ganz schön lange, wenn einem das Geld fürs Notwendigste fehlt. Deshalb stellen Sie
2.
beim zuständigen Sozialgericht unverzüglich einen EILANTRAG auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG.
3.
Verlassen Sie sich auch nicht auf irgendwelche mündliche Zusagen des/der Sachbearbeiters/in.
Es gehört zwar zu seinen/ihren Pflichten, Sie ausführlich über Ihre Pflichten und Rechte aufzuklären. Hieran sollten Sie aber keine zu hohe Erwartungen knüpfen. Ob das, was der/die Sachbearbeiter/in im Gespräch gesagt hat, auch nur annähernd den gesetzlichen Vorgaben entspricht, kann niemand mehr nachprüfen. Im Gegenteil.
Wer sich nicht selber schlau macht, der bleibt auf der Strecke.
4.
GRUNDSÄTZLICH klagen. Wenn Sie für den WIDERRUF und/oder EILANTRAG einen Rechtsanwalt brauchen und kein Geld haben: beim Gericht einen Beratunghilfeschein holen > ggf. 10 € > beim Anwalt einen Termin holen, der dann nicht nur mündlich berät, sondern auch die entspr. Schriftsätze verfasst etc.
Oder sofort zum Sozialgericht (Rechtspfleger hilft beim Formulieren, Unterlagen mitnehmen!)
5.
Es gibt eine zwingend verbindliche Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit vom Herbst vergangenen Jahres. Demnach sollen die Argen „organisatorische und fachliche Voraussetzungen“ schaffen, die Antragsteller „nicht (mehr) … auf die Möglichkeit des Widerspruchs zu verweisen“.
Kommt es zu einem Widerspruch, soll bereits vor Aufnahme des Widerspruchverfahrens eine Vorentscheidung getroffen werden, und die Betroffenen die „Aussichtslosigkeit eines beabsichtigten Widerspruchs“ suggeriert werden. Der rechtlich vorgeschriebene Widerspruchsbescheid soll verweigert werden, es sollen hingegen die Betroffenen zu einer Rücknahme des Widerspruchs bewegt werden.
6.
Lassen Sie sich nicht überreden, den WIDERSPRUCH zurückzunehmen. Wer einen Widerspruch zurück nimmt, sorgt dafür, dass der Verwaltungsakt gegen den er sich wehren wollte sofort vollstreckt werden kann. Außerdem verspielt er die Möglichkeit, die Entscheidung der ARGE später gerichtlich überprüfen zu lassen. Er bekommt keinen schriftlichen Widerspruchsbescheid und hat nichts in der Hand.
Wer sich nicht vorstellen kann, wie es einen belastet, wenn man seinen Lebensunterhalt nicht selber bestreiten kann… der sollte den Mund halten
durch Rechtsanwalt überprüfen lassen 10 € Beratungskostenhilfe und
GRUNDSÄTZLICH vor dem Sozialgericht gegen die Bescheide klagen(KOSTENLOS)
Oder
Falls ein Behördenmitarbeiter darüber meckert:
Du bist dazu berechtigt, einen „Beistand“ mitzunehmen (§ 13 Abs. 4 SGB X [10])
Gegen die Nachzahlung sofort klagen, die duerfen so etwas erst anrechnen wenn es die 4200 Euro uebersteigt (den Maximalsatz an erspartem)
ich bin seit september2006 arbeitzlos da ich nur 10 monate am stück gearbeitet hatte bakam ich weil ich das zweite mal arbeits los bin in volge kein arbeitslosen geld sondern direckt arbeitslosen geld2,im januar 2007 machte ich meine lohnsteuer,ich bekam so um 2300 euro ,ich bezahlte alle meine schulden die sich aufgestaut hatten,es blieb auch nichts übrig,jetzt schreigt mir die arge ich müsse 1400 euro zurück zahlen weil ich ja von dem gelt hÄtte leben können.nur von dem was ich bekomme kann ich gerade meine miete zahlen,es bleibt kaum was für mich .was kann man dagegen machen?ist das rechtens da ich mir keinen anwalt leisten kann.