Hartz IV Freibeträge zum Schonvermögen werden für die Altersvorsorge nicht erhöht

Die Partei die Linke hatte angeregt, das Hartz IV Schonvermögen zur Altersvorsorge bei ALG2-Empfängern zu erhöhen und einen diesbezüglichen Antrag im Ausschuss für Arbeit und Soziales gestellt. Der Antrag wurde nun abgelehnt. Dennoch sind sich alle Fraktionen des Bundestags darüber einig, dass die angesparten Gelder, die der  Altersvorsorge dienen  im Fall eines Hartz-4-Bezugs besser geschützt werden müssen.

Die Linkspartei wollte den Freibetrag, also das Schonvermögen, bis zu einem Betrag von 700 Euro je Lebensjahr, maximal bis 45.000 Euro, anheben. Vergleicht man mit der jetzigen Rechtslage des SGB II, so würde dies eine Aufstockung um 450 Euro je vollendetem Lebensjahr bedeuten. Der maximal anrechungsfreie Betrag für die Altersvorsorge würde um bis zu 29.250 Euro angehoben werden.

Eine Anhebung der Freibeträge für das Schonvermögen der Hartz IV Bezieher sei bereits von FDP und Union gefordert worden. Darauf wies die FDP hin. Zuletzt hatte der NRW Ministerpräsident einen ähnlichen Vorstoss gemacht. Die FDP erklärte will ganz weg von Hartz IV und das liberale Bürgergeld einführen. Die Hartz IV Gesetze seien aus Gummi und die Sozialgericht deshalb überlastet. Ein Systemwechsel sei erforderlich.

Die Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen betonten die Dringlichkeit, die angesparte Altersvorsorge im Falle eines Hartz-IV-Bezugs besser zu schützen. „Ob das mit diesem pauschalen Antrag gelingt, ist jedoch zweifelhaft.“

Die CDU/CSU Fraktion erkläre den Vorstoss der Linkspartei als sachlich korrekt. Es müsse überlegt werden, wie das allgemeine Schonvermögen und Rücklagen für die Altersvorsorge besser getrennt werden könnten. Der Antrag der Linken sei jedoch nicht ausgereift.

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