Hartz IV Betrug – Bewährungsstrafe

Wer bewußt zu Unrecht Hartz IV Leistungen bezieht, kann sich strafbar machen. Dies zeigt der Fall, den das Amtsgericht Kempten jetzt entschieden hat.
Das Amtsgericht Kempten hat eine Geschäftsfrau und ihren Ehemann wegen gemeinschaftlichen Betrugs zu Bewährungsstrafen verurteilt.
Diesem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Das Ehepaar hatte 2 Jahre lang eine Wäscherei betrieben und zugleich Hartz Iv Leistungen bezogen. Das Jobcenter wurde so um 20.000 Euro betrogen.

Zum Schein war als Geschäftsführer der Wäscherei der Sohn des Ehepaares eingetragen, der jedoch in Wahrheit an einer Uni in Hessen studierte. Dem Jobcenter legte das Paar Bescheinigungen vor, in denen willkürliche Stundenzahlen eingetragen waren. Die Verurteilten hatten außerdem angegeben, im Monat lediglich zwischen 63 und 216 Euro zu verdienen.
Doch das Ehepaar entnahm Summen in fünfstelliger Höhe aus der Firmenkasse.
Des weiteren: das Paar beschäftigte das Paar mehrere Arbeitnehmer, die nicht bei der Sozialversicherung angemeldet wurden.  So sparten sie weit mehr als 13.000 Euro an Lohnnebenkosten ein.

Das Amtsgericht verurteilte die Frau zu sieben Monaten und ihren Mann zu sechs Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Die Verurteilten haben bereits mit der Schadenswiedergutmachung beim Jobcenter und den Sozialversicherungsträgern begonnen.

2 Gedanken zu „Hartz IV Betrug – Bewährungsstrafe“

  1. Die Willkürmaßnahmen und das Zuwiderlaufen gegen die Strafgesetze diverser Behörden sollte mal strafrechtlich verfolg und unterbunden werden. Die Betrugsfälle der Sachbearbeiter in den Behörden liegt bei weitem höher als bei den Leistungsempfängern (de facto).

    Der Bankenbetrug noch viel höher als bei den Sachbearbeitern (de facto).

    Korruption und illegale Parteispenden bei den Parteien fallen euren Kindern zur Last.

    Banken verzocken das Geld der Steuerzahler, die Nichtregierungsorganisation BRD – GmbH (Scheinstaat, Besatzungsverwaltung des vereinten Wirtschaftsgebietes lt. Art. 133 GG und Art. 79.Abs.1 GG ) rettet die Abzockerbanken mit Steuergeldern, erhöht die Steuern und spart am falschen Ende, leiht sich Geld bei diesen Zockerbanken, zahlt Steuergeld Zinsen und Zinseszinsen etc…

    Fazit: Steuerzahler werden doppelt ausgeraubt und Parteien freuen sich über ihre fetten Diäten und lachen uns aus !

    Welcher Staat (echter Staat mit eigener Verfassung und völkerrechtlich anerkanntem Status) muss sich Geld bei privaten Banken leihen ???

    Welche Staatangehörigkeit ist „DEUTSCH“ siehe PERSONALausweis ? Müsste da nicht „Bundesrepublik Deutschland“ drin stehen ??

    Art. 120 GG
    (1) Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen.

    Artikel 146 GG

    Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

    DIE Bundesrepublik Deutschland BEFINDET SICH IM NACHKRIEGSZUSTAND…

    ARTIKEL 79 GG
    Abs.1 (…)
    Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, (…)

    Die BRD GmbH hat mehrfach und vörsätzlich GEGEN das Grundgesetz FÜR die Bundesrepublik Deutschland verstoßen !!!

    Artikel 83 GG

    Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit dieses Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zuläßt.

    Artikel 86 GG

    Führt der Bund die Gesetze durch bundeseigene Verwaltung oder durch bundesunmittelbare Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechtes aus, so erläßt die Bundesregierung, soweit nicht das Gesetz Besonderes vorschreibt, die allgemeinen Verwaltungsvorschriften. Sie regelt, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, die Einrichtung der Behörden.

    DE FACTO fast keines der verbürgten Grundrechte wird eingehalten…

    Insbesondere:

    Artikel 79 GG

    (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

    Viel Spaß mit der Welle

    Gruß

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  2. meine tochter bezieht hartz 4 und lebt mit einem mann zusammen der auf 2 firmen arbeitet und dort co 3500 euro verdient ist das noch normal ?? ich finde nein

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