Hartz IV: der Anwalt und die Kosten beim Streit um den ALG 2 Bescheid

Wie aus Presse- und Medienberichten hinreichend bekannt, sind Bezieher von Hartz IV in nicht wenigen Fällen unzufrieden mit der Entscheidung der ARGE, des Jobcenters oder der Gemeinde: der Hartz IV Bescheid soll angefochten werden. Wie aber geht man als ALG 2 Empfänger vor, wenn man nicht gerade selbst Jurist ist?
Den Weg zum Anwalt scheuen viele, weil sie Angst vor den Anwaltskosten haben. Völlig unbegründet, erklärt Rechtsanwalt Marco Theilmann aus München auf Nachfrage unserer Redaktion. Denn als Hilfeempfänger hat man einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe, wenn man denn einen Rechtsstreit anstrebt, oder aber auf Beratungshilfe. Es empfiehlt sich, zunächst einen Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Mit diesem Schein, für den einmalig 10 Euro zu bezahlen sind, kann man sich bei einem Rechtsanwalt seiner Wahl über die Vorgehensweise gegen den ALG 2 Bescheid beraten lassen. Der Anwalt kann prüfen, ob ein gerichtliches Vorgehen, eine Klage oder ein Antrag auf einstweiligen Rechtschutz Sinn hat. Wird dies bejaht, wird der Rechtsanwalt mit der Klage gleichzeitig einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Wird diesem Antrag vom Gericht stattgegeben, so werden die Anwaltskosten vom Staat, von der Gerichtskasse, übernommen. Gerichtskosten fallen vor dem Sozialgericht ohnehin nicht an.

12 Gedanken zu „Hartz IV: der Anwalt und die Kosten beim Streit um den ALG 2 Bescheid“

  1. Die sogenannten Betreuer vom Jobcenter sind alle inkompetent und leben an der Realität vorbei. Natürlich haben Sie keinen einfachen Job, doch die Arroganz die manche von diesen Leuten an den Tag legen, ist schon eine Frechheit. Sie erzählen immer, dass Sie auf Augenhöhe mit uns Hartz 4-Empfängern (z.B. Frau Deising Kretschmann vom Jobcenter Ebersberg)sind. Da kann man nur lachen. Diese Leute sind einfach nur realitätsfremd und inkompetent. Haben kein Gefühl für die Probleme und Sorgen der Menschen. Dürfen doch selber froh sein, dass Sie einen Job haben, denn ohne uns Arbeitslosen (Menschen zweiter Klasse)wären Die doch selber ohne Arbeit.

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  2. was soll das ganze unnötige fachfremdes Geschwäz
    der kommunale Lesitungsträger besser die Mitarbeiter sind gehalten >viele Knüppel in die Beine zuwerfen um solche die ggf. zu wehren wollen
    abzuschrcken das heutige Urteil des BGH

    Existenzsichernde Geldleistungen für Asylbewerber sind zu niedrig bemessen und daher menschenunwürdig

    spricht für sich, besser dem Deutsche STEUERZAHLER wird
    zweimal in die Tasche gegriffen 1. zahlt das der Steuerzahler 2. wird dem Antragsteller mögliche Leistungen abgesprochen!
    der Deutsche muss selbst mal Fragen warum fährt er in den Urlaub zu solchen Länder die UNS nur ausnutzen ????????????????????????????????????????????????????????????????? kein weitere Kommentar

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  3. Es wird immer davon gesprochen, die Mitarbeiter der ARGE in die Pflicht zu nehmen, wenn sie Fehler gemacht haben … Sie soll(t)en dafür gerade stehen,wenn wegen ihnen ein Prozeß geführt werden muß. Passieren tut da nichts ! Wäre dem so, würden viele Prozesse erst gar nicht stattfinden …

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  4. Bitte nehmen Sie sich alle mal zusammen und sehen Sie , welche Hilfe der Staat Menschen hier überhaupt gibt !

    Wenn Sie das alles so schlecht finden , werden Sie doch selbst Mitarbeiter des Jobcenters und setzen sich jeden Tag ( und zwar jeden Tag und das den ganzen Tag ! ) mit Menschen auseinander , die Hilfe benötigen .

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    • Das ist dann Grund genug für jobcenter Mitarbeiter zu sagen hmm ich kann helfen will aber nicht die armen Mitarbeiter des jobcenters sind ja soooo überfordert. Also ich arbeite in der Gastronomie und bin auch den lauen meiner kunden ausgeliefert. Sag ich doch auch mal nach drei kunden ist MIR zu viel! Dann stellt gefälligst Leute ein die dieser Belastung gewachsen sind.

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  5. Sehr geehrte Damen und Herren,
    AlG II – Aufstocker, Bedarfsgemeinschaft, Brutto Verdienst 1057.-€ netto 873.-€ . Keine weiteren Einnahmen.
    Werbungskosten: gef. Km Hin und Zurück 70 km,an 4-5 tagen/woche. Lt. ARGE steht uns,80.-€ x2 = 160.-€ Grundsicherung zu. Miete wird voll übernommen. Ca. Miete Eigenanteil 20.- €, m² 38 ,Mietzahlung durch die ARGE 350.- € . Die Grundsicherung erscheint mir falsch. Wer hat recht?

    MfG. bernd Friedrich

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  6. Die Lösung ist einfach:

    Werden sie ARGE Mitarbeiter, da bekommen sie unbegrenzt Prozesskostenhilfe und müssen auch ganz bestimmt nicht für eigene Fehler haften. Selbst wenn, finden sie mit Sicherheit einen Anwalt!

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  7. Habe immer wider bei der Weiterbewilligung des Arbeitslosengeld probleme mit der ARGE. Jedes mal wird alles hinausgezögert. Jedesmal heißt es, es fehlen Unterlagen. es ist schon vorgekommen das der Bewilligungsbescheid erst eineinhalb Monate später kam. Als ich daraufhin einen Anwalt angerufen habe, bekam ich zur Antwort, ich Arbeite doch nicht umsonst.

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  8. habe telefonisch bei 2 berliner rechtsanwälten nachgefragt,diesse sagten“beratungsgespräch nur gegen 50€ vorkasse“ die bar mitzubringen seien ist das korrekt und was kann man dagegen unternehmen? bin alg2 empfänger und habe keine 50€ übrig!

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  9. Zum Thema Anwalt & Kosten sollte unbedingt darauf hingewiesen werden, dass die gewährte Prozesskostenhilfe aus dem „Gewinn“, den man eventuell vor Gericht erzielt, zurückgezahlt werden muss.

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  10. Eine Frage, die mich immer wieder beschäftigt ist die das man als Verheirateter, wenn nur ein Ehepartner Hartz IV bezieht immer wieder von der Behörde so bestraft wird das es eigentlich auf Dauer schon fast unmöglich ist nicht in Privatinsolvens zu gehen.
    Ist das von den Machern des Gesetztes so gewollt?
    Meine Frau ist berufstätig und geht in Schichten arbeiten.
    Das bedeutet das es jeden Monat ein anderes Einkommen gibt; mal sind Sonntage dabei oder auch Feiertage u.s.w..
    Unser Arbeitsamt bekommt nach jedem Monat die aktuelle Gehaltsabrechnung meiner Frau. Nur werden diese bei den Auszahlungen in keinster Weise berücksichtigt.
    Nach einem halben Jahr hat man dann gleich mal 415.-€ zurückzuzahlen und weil das noch nicht reicht bekommt man nur noch 60.-€ im laufenden Monat, weil alle anderen Monate angeblich überzahlt wurden und gleich mal 120.€ einbehalten werden ,die man dann ja nicht gesondert zurückzahlen muß.
    Weshalb wird eigentlich jeden Monat die aktuelle Verdienstbescheinigung abgegeben. Dem Betrieb macht das auch keinen Spass aber die Unfähigkeit der Behörden ist wahrscheinlich nicht zu überbieten; oder steckt ein System dahinter?

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  11. Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe als ALG2 empänger einen Hausverbot erteilt bekommen und auch von Landkreis.Ich bin mit der art wie man mit den leuten umgeht sehr enttäuscht.Ich habe auch einen Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen aber leider vergebens,da das zuständige Amtsgericht keine Adressen von jeweiligen anwälten herausgibt.ich selber habe es mit den anwälten gesprochen,aber die scheuen sich die sache nur für prozesskostenhilfe zu machen.Ich würde mich sehr freuen einen ratschlag zu bekommen.

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