
Die staatliche Leistung Arbeitslosengeld 2, besser bekannt als Hartz 4, wird zum 1. Januar 2017 angehoben, und zwar für alleinlebende Personen um 7 Euro. Damit liegt der Hartz 4 Regelsatz für diesen Personenkreis bei 416 Euro. Die Hartz 4 Grundsicherung für Kinder und Jugendliche vom 7. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird lediglich um 5 Euro angehoben.
Hartz 4 wird an diejenigen gezahlt (Alleinstehende und Familien), die ihren Lebensunterhalt nicht selbst erwirtschaften können.
Die Bundesregierung hat eine Verordnung zur Fortschreibung der Regelbedarfssätze erlassen. Damit sie wirksam wird, muss allerdings noch der zustimmen. Das dürfte im November der Fall sein.
Wie bisher werden die Kosten für Unterkunft und Heizung in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, beschränkt durch die Regel der Angemessenheit. Das Jobcenter als leistungsgewährende Behörde muss das örtliche Niveau der Mieten auf dem Wohnungsmarkt zum Maßstab nehmen.
Erhöhung auch bei Grundsicherung im Alter
Wie die Bezieher von Hartz 4 erhalten auch die Berechtigten im Rahmen der Grundsicherung mehr Geldleistungen im Jahr 2018, und zwar in demselben Umfang. Gleiches gilt für Sozialhilfebezieher.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit und Hartz 4 bewegen sich damit grundsätzlich auf derselben Höhe.
Kritik von Sozialverbänden
Sozialverbände kritisieren die lediglich geringe Anhebung des Regelsatzes. Sie sehen die Leistungen generell als zu niedrig an. Die Kritik der Sozialverbände besteht damit schon seit Jahren, wird aber von der Regierung nicht beachtet.
Einzelne Regelbedarfsstufen
Der Hartz 4 Bezug ist in Regelbedarfsstufen untergliedert. Aus der nachfolgenden Tabelle ergibt sich die Höhe der einzelnen Leistungen im Einzelnen:
Anspruchinhaber | Betrag in Euro | Regelbedarfsstufe |
Alleinstehende oder Alleinerziehende Person | 416 | 1 |
nicht erwerbsfähige Erwachsene / Behinderte (z.B. Wohngemeinschaften) | 416 | 1 |
Ehe- oder Lebens-Partner | 374 | 2 |
Erwachsene Behinderte in stationären Einrichtungen (bis Ende 2019) | 332 | 3 |
nicht erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 332 | 3 |
Jugendliche vom 14 bis unter 18 Jahren | 316 | 4 |
Kinder vom 6 bis unter 14 Jahren | 296 | 5 |
Kinder unter 6 Jahre | 240 | 6 |