Hartz 4 vor den Gerichten

Die Hartz IV Reform hat den Gerichten viele Aktenberge von Arbeit gebracht. Im Jahr 2007 mussten sich die Sozialgericht mit 100 000 Eingaben befassen. Ca. 1 % dieser Fälle gehen bis zum Bundessozialgericht nach Kassel.  Die wichtigsten Entscheidungen des Bundessozialgerichts im Jahr 2007 zu Hartz IV waren:

Die Höhe des ALG II, des Arbeitslosengeld II oder auch ALG 2 von seinerzeit 345 Euro ist verfassungsgemäß.

Eine ALG II Empfänger darf sein Haus behalten, wenn es nciht sofort verwertbar ist (Az: B 14/7b AS 46/06 R)

Zu den angemessenen Wohnungsgrößen: Bei einer 4köpfigen Familie sind 120 qm Wohnraum angemessen. Ein alleinstehender ALG 2 Empfänger muss sich mit 60 qm Wohnfläche zufrieden geben. (Az: B 7b AS 2/05 R)

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