Nach den vorläufigen (z.T. hochgerechneten) Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) zeigt sich die Entwicklung im Bereich der Hartz 4 Leistungen wie folgt:
Im Mai 2014 gab es 3.331.000 Bedarfsgemeinschaften. Das waren 14.000 weniger als im Vormonat und 21.000 weniger als im Monat des Vorjahres.
Es gab 6.137.000 Hartz-4-Leistungsempfänger insgesamt. Das waren 28.000 weniger als im Vormonat und 40.000 weniger als im Monat des Vorjahres.
Es gab 4.425.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Das waren 23.000 weniger als im Vormonat und 44.000 weniger als im Monat des Vorjahres.
Nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte gab es 1.712.000. Das waren 5.000 weniger als im Vormonat und 4.000 weniger als im Monat des Vorjahres.
Die Entwicklung im Jahr 2014 wird durch unser Diagramm verdeutlicht:
Danach hat sich im 1. Halbjahr 2014 wenig im Bereich der Langzeitarbeitslosigkeit getan. Die Zahlen der einzelnen Monate sind (fast) gleich geblieben. Um die Situation der Hartz 4 Bezieher zu verbessern und das Verfahren der Antragstellung zu vereinfachen, beschäftigt sich gegenwärtig eine Arbeitsgruppe von Bund und Ländern mit dem Thema. Besonders die Situation der unter 25 Jahre alten Hartz 4 Empfänger soll deutlich verbessert werden.
Hintergrund zur Hartz 4 Leistung:
Diejenigen Menschen, die Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialgeld) beziehen, werden rechtlich als Bedarfsgemeinschaften, als Personen, die dem Grunde nach leistungsberechtigt sind, erfasst. Die Personen werden weiter unterteilt in erwerbsfähige Leistungsberechtigte und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten erhalten Arbeitslosengeld 2 und die nicht erwerbsfähigen Leistungsberechtigten bekommen Sozialgeld. Sowohl das Arbeitslosengeld 2 als auch das Sozialgeld werden gemeinhin als Hartz 4 Leistungen bezeichnet.
Hartz 4 wird nur auf Antrag gewährt. Nur die Personen, die über kein oder nur geringes Einkommen verfügen (mit dem sie ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können), erhalten die Leistung. Die Voraussetzungen der Leistungsgewährung werden halbjährlich überprüft. Es ist ein Weiterbewilligungsantrag zu stellen. Zukünftig soll die Überprüfung aus Gründen der Vereinfachung der Verwaltung jährlich stattfinden.
Das sind doch 6 Millionen zuviel!!