Hartz-4-Sanktionen neu geregelt
Arbeitsunwillige Hartz-IV-Empfänger werden nach der derzeitigen Gesetzeslage mit Sanktionen bestraft. Wer beispielsweise Termine beim Jobcenter schwänzt oder eine angebotene Arbeit ablehnt, bekommt schrittweise 10, 30 oder 60 Prozent weniger Geld – oder sogar gar nichts mehr.
So kommt es nicht wenig vor, dass gerade jungen Hartz-4-Empfängern schon bei geringen Versäumnissen die Zahlung gekappt wird. Zudem droht der Verlust der Wohnung.
Die Bundesarbeitsministerin will, dass in Zukunft (2015) bei den Sanktionen genauere hingesehen wird.
Ca. eine Million Mal haben die Jobcenter im vergangenen Jahr Leistungen gekürzt. In mehr als zwei Dritteln aller Fälle lag der Grund darin, dass Arbeitslose Terminen im Jobcenter unentschuldigt fern blieben. 9000 Personen wurden pro Monat die Zahlung komplett gestrichen.
Die Frage, die sich anhand dieser immensen Zahlen stellt, ist folgende: hilft das komplizierte Hartz-4-Strafsystem überhaupt, Leistungsbezieher dazu zu bewegen, ihre Pflichten zu erfüllen und sich um einen Job zu bemühen?
Vereinfachung des Sanktionsystems
Besonders strenge Sanktionsregeln existieren für unter 25-Jährige. Ihnen dürfen die Jobcenter bereits nach dem ersten gravierenden Verstoß gegen die Auflagen das Arbeitslosengeld II – vollständig für drei Monate entziehen.
Kommt es dann zu einer weiteren Pflichtverletzung kann auch vorübergehend das Geld für Miete und Heizung gestrichen werden.
Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD war verankert worden, dass zumindest die Sanktionsregeln für unter 25-Jährige „auf ihre Wirkung und möglichen Anpassungsbedarf hin“ überprüft werden sollten.
Das Bundesarbeitsministerium will als Folge dieser Überprüfung in Zukunft unnötige Härten vermeiden, das Strafsystem vereinfachen und die Sanktionen zum Teil lockern. Das Arbeitsministerium legte ein Konzept „zur Weiterentwicklung des Sanktionsrechts“ in der staatlichen Grundsicherung vor.
Der Grund für die geplanten Abmilderungen und Vereinfachungen sind der bisher hohe Verwaltungsaufwand und die damit auch Fehleranfälligkeit der Sanktionen, die mehrstufig und in verschiedenen Verfahren angewendet werden.
1. Pauschale Kürzung des Regelsatzes
Eine Kürzung des Regelsatzes nach einem bestimmten Prozentsatz bei einem Meldeversäumnis soll entfallen. Das Jobcenter soll künftig den Hartz-4-Satz pauschal um zum Beispiel 50 oder 100 Euro mindern können.
2. Sonderregelung für U-25 entfällt.
Die strengeren Sonderregeln für unter 25-Jährige sollen ganz entfallen.
Eine Entscheidung nach Lebensalter wurde von Verfassungsrechtler als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz kritisiert. Rechte und Pflichte sollen deshalb in Zukunft für alle Leistungsberechtigten in gleicher Weise gelten.
3. Keine Sanktionen auf Miete und Heizkosten
Die gegenwärtig angewandten Sanktionen auf Miete und Heizkosten sollen komplett entfallen. Es soll vermieden werden, dass Menschen obdachlos werden.
4. Bessere Aufklärung
Weiter ist geplant, die betroffenen Hartz-4-Bezieher besser über drohende Sanktionen und Regelungen aufzuklären.
Das Arbeitsministerium sieht die Vereinfachungspläne allerdings lediglich als Grundlage einer Diskussion. Konkrete Entscheidungen gibt es noch nicht. Es müsse, so das Ministerium, zunächst innerhalb der Koalition verhandelt werden.
CSU übt Kritik
Insbesondere die CSU sieht großen Gesprächsbedarf.
Sie will die geplante Entschärfungen der Hartz 4 Sanktionen nicht zulassen und die von der Bundesarbeitsministerin geplanten „Aufweichungen“ der Hartz-4-Sanktionen stoppen. Ihr Vorsitzender erklärte, dass das Verwässern der Sanktionen bei Drückebergern verhindert werden müsse. Die Agenda 2010 sei nicht die verkehrteste Reform in Deutschland gewesen und stehe für das Prinzip des Förderns und Forderns. Man könne nun nicht das tragende Element des Forderns von Arbeitslosen aufweichen.
Ich gelte als arbeitsunwillig, weil ich meine demenzkranke Mutter pflege und mich bei diesem stressigen Fulltimejob außer Stande sehe noch nebenher arbeiten zu gehen. Leider hat meine Mutter „nur“ Pflegestufe 2 und deshalb erwartet das Jobcenter von mir, dass ich dem Arbeitsmarkt 6 Std. täglich zur Verfügung stehe. Dass das in der Praxis einfach nicht machbar ist, interessiert im Amt niemanden.
Wie lange werden wir Arbeitslosen noch belogen, für dum verkauft, als unmündig hin gestellt, für 1€ ilegaler schwarzarbeit oder Zwangsarbeit benutzt und so weiter. Eine vom Statt gewollte Armut Hartz 4 für eine neue Weltortnung?
es kann nicht sein das Menschen obdachlos werden. Natürlich sollen notorische Schwänzer bestraft werden. Aber wen treffen Sanktionen? Oft Menschen die irgendwas schwachsinniges abgelehnt haben was die Jobcenter im Vorfeld genau wussten. Nach drei Monaten heißt es dann, man wird vollumfänglich revidiert. Sowas darf und kann nicht sein. Wo bleibt für Hartz IV Empfänger das Menschenrecht, das man dem dertzeitigen Strom von Asylanten zugesteht. Würden die ihre Wohnung verlieren es ein Geschrei. Und wie schnell passiert das? Einige werden bei den Ämtern Sanktionator genannt weil sie permanent sanktionieren. Ich bin 100% dafür das hier etwas geändert wird.
Das ist ja mal wieder typisch CSU… Die pöhsen, pöhsen Hartz-IV-Drückeberger, die ja an allem selber schuld sind, sollen mal schön weiter schikaniert… äh… gefordert werden. Kapitalisten-Schweine!
Kommt drauf an. Wenn maximal eine 50€ oder 100€ für 3 monate gelten, das Wohngeld und Heizkosten NICHT sanktioniert wird wo soll das dann eine verschärfung sein???
Ich wär froh es käme so ! jetzt kann man mehrere 30 oder 60% Sanktionen auf einmal bekommen so das ALLES weg ist inkl wohnkosten etc. Das ist absolut Menschenverachtend und verstößt komplett gegen das GG.
Wo vor hast du Angst!Niemand kann euch eure Rechte Streitig machen ( You tube über EGV und Hartz IV – dielinke) hier werden euch die Augen geöffnet.
Es sind gabz klar VERSCHÄRFUNGEN !!!!!!!!!!!!!!!!!!