2 1/2 Jahre nach Einführung der umstrittenen Arbeitsmarktreform – Hartz IV Reform – in Deutschland, gibt es an Deutschlands größtem Sozialgericht in Berlin einen nicht kleiner werdenden Berg an Hartz 4 Klagen. So konnten allein im vergangenen Juni 1404 Klageschriften gezählt werden.
Zur Erläuterung: das Hartz 4 Gesetz beinhaltet im Wesentlichen die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe.
Das große Landessozialgericht ist für Berlin und Brandenburg zuständig. Dort ist man der Ansicht, dass die Zahl der Verfahren weiter in die Höhe schnellen werde. Es besteht ein unmittelbarer Zusammenhang der Gerichtsverfahren mit der Masse an Entscheidungen der Hartz IV Behörden. Im Juni 2007 waren es 1404 Verfahren, im März dieses Jahres 1429 Fälle – ein neuer Rekord an Hartz IV Gerichtsverfahren.
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Sitz in Potsdam existiert seit dem 1. Juli 2005. Gerichte erster Instanz sind die Sozialgerichte in Berlin, Frankfurt a. d. Oder, Neuruppin, Potsdam und Cottbus.
Beim Berliner Sozialgericht sieht die Statistik wie folgt aus:
Im Januar 2006 gingen am Berliner Sozialgericht etwa 748 Verfahren zu Hartz IV neu ein. Seit August 2006 stieg die Zahl dann auf mehr als 1000 Klagen monatlich an.
Die Klagen am Sozialgericht sind kostenfrei. Sie setzten i.d.R. voraus, dass ein Widerspruch bei der Arbeitsagentur nicht erfolgreich war.
45 Prozent der Hartz 4 Klagen sind statistisch gesehen erfolgreich. In etwa 10 % der Fälle wird im Anschluss an das Urteil des Sozialgerichts noch ein Rechtsmittel eingelegt, um den Fall noch einmal in der höheren Instanz überprüfen zu lassen.
Es kommt im Gegenteil sehr oft vor, dass Kläger und Behörden den Rat der Richter annehmen, ohne dass eine förmliche Entscheidung gefällt werden muss. Es sind 83 %der Fälle, die unstreitig ohne Urteil geklärt werden.
Am Berliner Sozialgericht arbeiten insgesamt 82 Richter. 60 davon befassen sich mit Hartz IV Verfahren. Die Entscheidungsdauer sieht wie folgt aus: Eilverfahren werden durchschnittlich nach 39 Tagen entschieden, normale Verfahren nach knapp 13 Monaten.
Der Sprecher des Berliner Sozialgerichts führt weiter aus, dass die Arbeitslosigkeit insgesamt wohl zurückgehe, viele Arbeitnehmer aber weiterhin ergänzende Sozialleistungen, Hartz IV Leistungen, bezögen. Wegen der komplizierten Berechnung führe dies erst Recht zu Streitigkeiten.
Im ersten Halbjahr 2007 gingen von 14.126 neu eingereichten Klagen am Sozialgericht etwa 55 %, 7743 Verfahren, auf die neuen Bestimmungen zurück. Im ersten Halbjahr 2006 lag dagegen dieser Hartz IV Prozentsatz noch bei 43.
Der Streit um die Höhe des Regelsatzes für Empfänger von ALG II, der seit Juli 347 Euro beträgt, spiele nicht mehr die entscheidende Rolle, denn das Bundessozialgericht hatte den bisherigen Regelsatz von 345 Euro für rechtens erklärt.
10 bis 20 Prozent der Klagen bemängeln die „schlichte Untätigkeit der Behörden“, etwa wenn sich Bescheide wochenlang verzögerten, so der Sprecher des Berliner Sozialgerichts. Wenn es um das Existenzminimum gehe, müsse schnell entschieden werden. Ein weiterer Prozentsatz der Klagen entfalle auf den Unterhalt für nicht eheliche Lebensgemeinschaften oder Mieten. Außerdem würden viele unter 25-Jährige vor Gericht ziehen, weil sie bei ihren Eltern ausziehen wollten und eigene Sozialleistungen verlangten.
Ein weiterer, häufiger Streitpunkt sind Sanktionen. Klagen beschäftigen sich etwa mit der Zahl der nachgewiesenen Bewerbungen, die dann nach Ansicht der Behörden nicht ausreichen. Gerade in diesem Bereich gäbe es jedoch häufig behördliche Verfahrensfehler. Das Gericht hebt dann die ausgesprochenen behördlichen Sanktionen auf. Auch wenn Sanktionen verhängt werden, der Verstoß des Arbeitslosen aber nicht genau benannt wird, entschied das Sozialgericht beinahe immer zu Gunsten des Betroffenen.
Aber es gibt auch umgekehrt Klagen der Behörden aufgrund Missbrauchs von Leistungen. Dann werden Rückzahlungsforderungen geltend gemacht. Dies sei aber lediglich ein geringer Anteil.
Mich würde mal interessieren, wieviel Prozent der sozusagen Eil-Klagen, also Klagen auf „einstweiligen Rechtsschutz“ Erfolg haben. In einer Statistik aus Cottbus, ca. 2009? las ich, das wohl dort ca. 7% aller Klagen Klagen auf Einstweiligen Rechtsschutz waren. Mich interessieren die Berliner Zahlen am meisten. Aus meinen „Erfahrungen“ aus 3 Fällen in 2 Jahren, sowie den politischen Vorgaben der Sozialgerichte (Staatsknete 95% wichtig?, Grundrechte 5% wichtig?), würde ich auf eine Erfolgsrate von 10% tipppen, obwohl sich nach inwischen 3 Jahren Verfahrensdauer bis zur Hauptverhandlung ca. 50% als berechtigt herausstellen. 3 Jahre lang wurden dann also zumindest in Eilverfahren den Arbeitslosen in 50 + x Prozent Gelder gestohlen. In Normalverfahren wurden ihnen nur in ca. 50% Gelder gestohlen.
Viele Klagen sind vermeidbar , aber die ArGe verschieben Probleme auf die ALGII EmpfÄnger, beantworten Fragen nicht . Widersprüche werden ohne oder mit nicht nachvollziehbaren Ablehnungen abgetan . Wo mir der Kamm geschwollen ist und ich mir sagte das kann doch so nicht sein . Als es am Sozialgericht darum ging ob die Leistungen durch die ArGe eingestellt wurden oder nicht ( VollstÄndig eingestellt)und der Richter sagte also nach Blatt 277 haben Sie die Leistungen doch zu Unrecht eingestellt. Also das werde ich kein zweites mal mit machen über 277 BlÄtter Schriftverkehr sind wir in Absurdistan . Nur noch kurz und bündig und nicht mehr alles was von der ArGe kommt mit Beweisen des Beweises kommentieren . Die Profis sitzen in der ArGe und so wie man von uns verlangt das wir Wohngeldgesetz , Kinderzuschlag und SGB´s usw beherrschen sollen (was überhaupt nicht geht) verlange ich das man unsere AntrÄge nach den regeln des ALGII berechnen kann .