Hartz 4 auf Landesebene

Der Landtag in NRW hat Neuregelungen zur Ausführung von Hartz 4. Es sollen eingeheitliche Regelungen in den Kommunen für Qualifizierungsmaßnahmen und Eingliederungsmaßnahmen und für psychosoziale Hilfen für Arbeitslose geschaffen werden.

Hintergrund waren Klagehäufungen von Arbeitslosen, weil einzelne Kommunen weniger Leistungen als die Nachbargemeinden bewilligt hatten.

Bei den gesetzlichen Regelungen handelt es sich um die Novelle zur Ausführung des Zweiten Sozialgesetzbuches.

Das Landesarbeitsministerium erhält künftig Weisungs- und erweiterte Aufsichtsrechte, um die unterschiedliche Arbeitsmarktpolitik der Kommunen zu vereinheitlichen.

Das land kritisierte, dass 300 Millionen Euro Bundesmittel für die Wiedereingliederun von Langzeitarbeitslosen nicht ausgeschöpft worden sind.

Zukünftig will das Land die Verteilun der jährlich 354 Millionen Wohngeldzuschüsse an die Kommunen für die Hartz 4 Empfänger gerechter gestalten. Die Höhe der Zuwendungen wird nun von der jahresdurchschnittlichen Zahl der Hartz 4 Bedarfsgemeinschaften einer Kommunen abhängen.

1 Gedanke zu „Hartz 4 auf Landesebene“

  1. 300 Millionen Euro an Bundesmittel nicht ausgeschöpft. Da klagt die Industrie über Facharbeiter Mangel und will sogar schon aus den Ausland Fachleute heran schaffen. Das da aber Hundert –
    tausende arbeitslose Fachleute vorhanden sind wird einfach Übersehen. Würden die vielen Millionen zur Auffrischung ihrer Kenntnisse und FÄhigkeiten eingesetzt wÄhre der Mangel leicht zu beheben.

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