Hartz 4: Anreize neben Sanktionen

Gegenwärtig werden Hartz-4-Bezieher, die ihren Pflichten nicht nachkommen, mit Sanktionen bestraft. Das gilt insbesondere, wenn Sie sich gegen eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt sperren.

Das Arbeitsministerium prüft gegenwärtig, ob das Sanktionssystem von Hartz 4 entschärft und entbürokratisiert werden sollte bzw. muss. Vor allem im Hinblick auf die Ungleichbehandlung der Gruppen der über 25 Jahre alten Hartz-4-Empfänger und der unter 25 Jahre alten Hartz-4-Empfänger sind verfassungsrechtliche Bedenken aufgetaucht.

Die Union hatte sich bisher gegen einen Abbau der Sanktionen ausgesprochen, „Strafen für Drückeberger“ sollten nicht gelockert werden.

Mehr Anreize für Hartz-4-Bezieher

Nun gibt es laut Presseberichten in der CDU/CSU Pläne, Hartz-4-Bezieher mit Prämien zum Erreichen von Zielen, wie etwa einem Bildungsabschluss, zu motivieren.
Danach liegt ein Arbeitspapier mit dem Titel „Arbeitsmarktpolitik 2020 – Schritt in die Zukunft“ vor.

Die Union will darin offenbar verstärkt Anreizmechanismen einsetzen. Diese könnten etwa Bildungsmodulabschlüsse oder erfolgreich absolvierte Coaching-Einheiten umfassen und sollten individuell vereinbart werden. Die Prämien könnten sowohl finanzieller als auch materieller Natur sein. Es soll Belohnungen für diejenigen Arbeitslosen geben, die sich besonders eifrig um eine erfolgreiche Rückkehr in den unsubventionierten Arbeitsmarkt bemühen.

Abschaffung von 1-Euro-Jobs

Zudem wird in dem Unionspapiere – so die Presseberichte – auch die Abschaffung von Ein-Euro-Jobs für Langzeitarbeitslose gefordert.

Viele der Förderstellen würden im Ergebnis die Chancen auf eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt gar nicht steigern. Sie seien wohl geeignet, um etwa Langzeitarbeitslose mit überwundenem Suchtproblem wieder an einen strukturierten Tagesablauf heranzuführen. Dennoch würden oftmals auch Langzeitarbeitslose viel zu lange in ihnen sinnlos erscheinenden Tätigkeiten festsitzen und würden dadurch demotiviert.

Integrativer Arbeitsmarkt

Eine Alternative zu den 1-Euro-Jobs soll eine Beschäftigung in sogenannten Integrationsbetrieben sein, die wirtschaftliche Ziele verfolgen und bis zur Hälfte ihrer Mitarbeiter aus Langzeitarbeitslosen rekrutieren. Das Stichwort lautet also „Integrativer Arbeitsmarkt“. Integrationsbetriebe gibt es schon gegenwärtig zur Eingliederung von Behinderten in den ersten Arbeitsmarkt. Diese – vielfach – gemeinnützigen Betriebe sind im Grundsatz am regulären Markt tätig, erhalten aber gewisse Abgaben- und Steuervorteile erhalten, wenn sie einen vorgegebenen Anteil von Förderbedürftigen beschäftigen.

Arbeitsmarktferne „Parallelwelten“ jedenfalls dürften nicht mehr gefördert werden.

Positionspapier der Union

Die Überlegungen liegen bisher nur als Entwurf vor, der gegenwärtig zwischen Vertretern des Sozial- und Wirtschaftsflügels der Unionsfraktion abgestimmt wird. Hintergrund der Unionsvorschläge ist ein Passus im Koalitionsvertrag, nach dem die Förderung für Langzeitarbeitslose reformiert werden soll. Im Koalitionsvertrag heißt es konkret, die Grundsicherung für Arbeitssuchende, also das Hartz-4-System, solle verstärkt auf das Ziel, Vermeidung von Langzeitleistungsbezug ausgerichtet werden.
Sanktionen soll es aber auch nach dem Unionspapier weiter geben. Die Anreize sollen sie lediglich ergänzen.

Vereinfachung des Hartz-4-Systems

Ein Reformgesetz, das die Förderinstrumente für Langzeitarbeitslose effektiver machen soll, ist unabhängig von der Frage der Sanktionen und Anreize in Arbeit. In der kommenden Woche wird darüber im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundestages beraten.

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