Ab dem 1. Juli 2024 wird das bisher geltende Privileg für die Umlegung der Kosten für Kabel-TV in den Betriebskosten aufgehoben. Das bedeutet, dass Vermieter ab diesem Zeitpunkt nicht mehr berechtigt sind, die Kosten für Kabel-TV über die Betriebskostenabrechnung auf die Mieter umzulegen. Es ist daher ratsam, sich bereits jetzt über die möglichen Konsequenzen zu informieren und nach Alternativen Ausschau zu halten. Als Mieter steht es Ihnen frei, entweder einen neuen Vertrag für Kabel-TV zu unterzeichnen und die Kosten selbst zu tragen, oder aber auf alternative Technologien wie IPTV, Sat-Empfang oder Streaming umzusteigen.
Mieter können wählen
Das sogenannte Nebenkostenprivileg wird in einem Jahr auslaufen, was vor allem für Mieter bedeutet, dass sich beim Kabel-TV etwas ändern wird. Bisher mussten viele Mieter den TV-Anschluss über Kabel über ihre Nebenkosten bezahlen. Ab dem 1. Juli 2024 wird jedoch die Wahl des Empfangswegs für das Fernsehprogramm komplett frei sein.
Angst bei Kabelanbieter
Während die Anbieter von Kabelfernsehen besorgt um ihre Kunden sind, erhoffen sich Anbieter von IPTV und Streamingdiensten einen starken Zuwachs an Abonnenten. Einige Kunden könnten sogar eine Satellitenschüssel installieren oder sich ganz auf das Fernsehen verzichten, wenn sie es zuvor nicht genutzt haben und trotzdem dafür zahlen mussten.
Was geschieht jedoch zum Stichtag mit den Verträgen von Mietern und Eigentümergemeinschaften? Der Übergang von der Zeit des Nebenkostenprivilegs zur freien Wahl des TV-Empfangs wird folgendermaßen aussehen:
Kabel-TV muss nicht weiter genutzt werden
Wenn Sie bisher Ihre monatlichen Kosten für das Kabel-TV über Ihre Nebenkosten beglichen haben und dadurch keine direkte vertragliche Bindung zum Anbieter bestand, müssen Sie den Anschluss nicht kündigen. Der Netzbetreiber wird höchstwahrscheinlich von sich aus auf Sie zukommen und Ihnen ein Angebot machen, um eine individuelle Vereinbarung zu treffen und Sie als Kunden zu behalten. Sollten Sie jedoch keinen Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber abschließen, besteht die Möglichkeit, dass die entsprechende Buchse in Ihrem Zuhause versiegelt wird. Dies geschieht, um eine Nutzung des Anschlusses durch nicht zahlende Haushalte zu verhindern. Allerdings bleibt die Nutzung des Kabelnetzes für andere Dienste wie das Internet davon unberührt.
Die Mehrheit entscheidet bei Wohnungseigentümergemeinschaften
Bei den Kabelanschlüssen von Immobilien mit Eigentümergemeinschaften gestaltet sich die Lage etwas komplexer. Die Gemeinschaft trägt laut Verbraucherzentrale die Verantwortung für den Fortbestand bestehender Verträge mit dem Kabelnetzbetreiber durch einen Mehrheitsbeschluss. Obwohl die Kosten nicht mehr auf Mieter umgelegt werden dürfen und somit nicht mehr von ihnen getragen werden müssen, ist jeder Eigentümer der Gemeinschaft weiterhin verpflichtet, seinen Anteil an den Anschlusskosten zu tragen, wenn er sich für die Fortsetzung des Vertrages entscheidet.
In Mehrfamilienhäusern, in denen sowohl Eigentümer als auch Mieter wohnen, können Meinungsverschiedenheiten aufgrund des Gemeinschaftsvertrags entstehen. Während Wohnungseigentümer von einer Fortsetzung des Vertrags profitieren und mittelfristig im Vergleich zu individuellen Verträgen sparen können, bedeutet ein Anteil am Kabel-Vertrag für reine Vermieter lediglich zusätzliche Kosten ohne Nutzen. Es ist somit möglich, dass Konflikte zwischen den Parteien auftreten.
Ich finde den Titel nur mäßig passend, da diese „gute Nachricht“ nur für jene eine ist, welche die TV-Option ändern wollen. Wer wie ich bisher TV einfach über die Nebenkosten mit gezahlt bekommen hat & nichts zu meckern hatte steht nu in Zukunft ohne TV da oder geht das Risiko ein es selber zahlen zu müssen.
Das finde ich sind keine guten Nachrichten!