Bürgergeld: Grundsicherung im Alter kontinuierlich angestiegen

Armut im Alter
Jetzt schon an die Rente denken?

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine Sozialhilfeleistung hauptsächlich für ältere Menschen. Sie wird ergänzend an diejenigen Rentner gezahlt, deren Rente allein für die Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreicht. Mit Erreichen des Renteneintrittsalters besteht kein Anspruch auf Bürgergeld mehr.

NRW: das bevölkerungsreichste Bundesland

267.000 Menschen haben im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten.

Von den Leistungsbeziehern waren ca.  146.000 Personen im Rentenalter und knapp 90.000 Leistungsbezieher waren  Frauen. Diese Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung (18/13561) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hervor.  Die Fraktion hatte sich nach Zahlen zur Altersarmut in Nordrhein-Westfalen erkundigt.

Die Quote derjenigen, die im Rentenalter Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen, lag im Jahr 2015 bei 4,1 Prozent.  Im Jahr 2004 betrug sie 2,4 Prozent. Damit hat sie sich in den letzten 10 Jahren fast verdoppelt.  Neuere Zahlen stehen noch nicht zur Verfügung.

Tabelle: Zahlen zur Grundsicherung in NRW

Jahr Insgesamt davon
 Grundsicherung bei Erwerbsminderung im Alter
Insgesamt Männer Frauen
2003 106.151 33.385 72.766 20.027 52.739
2004 127.306 46.337 80.969 23.331 57.638
2005 155.043 63.385 91.658 27.920 63.738
2006 164.661 67.144 97.517 30.272 67.245
2007 191.858 84.311 107.547 33.640 73.907
2008 195.656 85.803 109.853 35.683 72.354
2009 195.164 87.127 108.037 35.683 72.354
2010 204.279 90.034 112.245 37.329 74.916
2011 214.410 96.908 117.502 39.866 77.636
2012 231.683 105.749 125.934 43.299 82.635
2013 249.668 113.566 136.102 47.682 88.420
2014 262.086 131.365 140.721 51.457 89.264
2015 267.624 120.200 147.424 55.285 92.139
2016 267.133 121.286 145.847 56.276 89.571

Quelle: Bt-DS 18/13561

Hintergrund

Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung war bis 2004 in einem eigenständigen Gesetz, dem Grundsicherungsgesetz, geregelt. Ab dem 1. Januar 2005 wurde sie in das SGB XII (Zwölftes Sozialgesetzbuch) integriert. Sie steht dort im 4. Kapitel.

Die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter sind ähnlich denen der Grundsicherung für Erwerbsfähige Menschen (Bürgergeld). Die Höhe der Leistungen ist identisch. Allerdings gibt es unterschiedliche Vermögens- und Einkommensfreibeträge beim Bürgergeld. Das Bürgergeld ist zum 1. Januar 2023 eingeführt worden und hat die Hartz IV Regelung abgelöst.

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