Girokonto für Jedermann

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Basiskonto: das Girokonto für jedermann

Die Bundesregierung plant einen Rechtsanspruch auf ein Girokonto für Jedermann. Das Basiskonto soll allen Menschen offen stehen, die sich rechtmäßig in Deutschland bzw. in der EU aufhalten, also auch für Flüchtlinge gehen. Sie hat dazu einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht.

Zahlungskontengesetz kommt

Der Finanzausschuss hat nun die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zum Zahlungskontengesetz (ZKG) beschlossen. Der Ausschuss terminierte die Anhörung in seiner Sitzung am Mittwoch auf Montag, den 25. Januar.
Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der Europäischen Union haben nach dem Gesetzentwurf die Möglichkeit, in jedem Mitgliedsland diskriminierungsfrei ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen zu eröffnen. So können sie Basisdienstleistungen wie Überweisungen, Ein- und Auszahlungen, Lastschriften und Kartenzahlung durchführen. Das Recht auf Zugang zu einem Basiskonto soll auch Verbrauchern ohne festen Wohnsitz, Asylsuchenden und Verbrauchern ohne Aufenthaltstitel, die aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht abgeschoben werden können, eingeräumt werden.
Es wird geschätzt, dass in Deutschland über eine Million Menschen keinen Zugang zu einem Girokonto haben.

Basiskonto

Mit Inkrafttreten des Zahlungskontengesetzes müssen Banken auf Antrag ein Girokonto mit grundlegenden Funktionen eröffnen, also ein Basiskonto. Es besteht ein sogenannter Kontrahierungszwang. Eine Ablehnung ist nur aus sehr eingeschränkten Gründen möglich, etwa bei strafbarem Verhalten oder wenn das Institut schon einmal einen Vertrag für ein Basiskonto des Kunden wegen Zahlungsverzugs gekündigt hat.
Das Basiskonto ist nicht kostenlos. Die Banken und Sparkassen können ein angemessenes Entgelt verlangen.
Auch eine Kündigung des Kontos durch die Bank ist möglich, allerdings nur dann, wenn ein Zahlungsverzug über mehr als drei Monate vorliegt. Auch bei strafbarem Verhalten ist eine Kündigung möglich.
Wenn sich die Bank weigert, ein Basiskonto zu eröffnen, kann der Verbraucher das Bundesamt für Finanzaufsicht anrufen oder eine Klage erhaben. Gleiches gilt, wenn er der Ansicht ist, dass ihm sein Basiskonto zu Unrecht gekündigt worden ist.
Das Zahlungskontengesetz, das den Rechtsanspruch auf ein Girokonto einführt, soll noch im ersten Halbjahr 2016 in Kraft treten.

3 Gedanken zu „Girokonto für Jedermann“

  1. Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Ein Basiskonto mit Rechtsanspruch ist überfällig. Die Banken konnten bisher jeder „arme S.“ diskrimminieren. Und viele von ihnen, wenn nicht alle, haben das gemacht. Sie haben nur den genommen, der ihnen gepasst hat. Was sollten sonst die anderen Kunden denken?

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  2. Das Girokonto für Alle sollte als soziale Erungenschaft gewürdigt werden. Gerade arme Menschen, ohne Wohnung oder nur mit Hartz 4 stehen sehr oft ohne Konto dar. Als ob sie nicht schon bestraft genug wären. Das Basiskonto sehe ich als gerechten Ausgleich an.

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  3. Das wurde auch Zeit, das das Girokonto für jedermann kommt. Wer kein Konto hat, der ist doch sozial isoliert und steht außen vor. Außerdem hat er ne Menge zusätzlicher Kosten. Ich finde es nur schade, dass das Konto nicht kostenlos ist. Jede Bank sollte sich ihrer sozialen Verfplichtung bewusst werden. Eigentum verpflichtet. So steht es schon im Grundgesetz.

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