Gesetz gegen Sozialtourismus
Vor dem Hintergrund, dass in Deutschland lebende Ausländer Hartz-4-Leistungen in Höhe von circa 6,7 Milliarden Euro jährlich beziehen, was ungefähr 20 Prozent des Gesamtaufkommens entspricht, arbeitet die Bundesregierung an einem Gesetz, das den Missbrauch von Hartz 4 und anderen Sozialleistungen verhindern soll.
Der Großteil dieser Hartz 4 Leistungen, nämlich 5 Milliarden Euro, wurde von Nicht-EU-Ausländern in Anspruch genommen (900.000 Personen). Ausländer aus anderen EU-Staaten haben Hartz 4 Leistungen in Höhe von 1,7 Milliarden Euro beansprucht (311.000 Personen).
Insgesamt hatten die Hartz 4 Leistungen Kosten in Höhe von 33,7 Milliarden Euro verursacht. Deutsche Bürger haben Leistungen in Höhe von 26,8 Milliarden Euro in Anspruch genommen.
Was sieht das geplante Gesetz vor?
Die Bundesregierung will das Gesetz noch vor den Sommerferien beschließen.
5 Jahre Einreiseverbot
Zuwanderern aus der EU soll für bis zu 5 Jahre zwingend die Wiedereinreise verboten werden, wenn sie Sozialleistungen missbräuchlich in Anspruch nehmen.
Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren
Eine Gefängnisstrafe bis zu 3 Jahren nimmt in Kaufe, wer sich durch falsche oder unvollständige Angaben eine Aufenthaltserlaubnis erschleicht.
Kindergeld
Hinsichtlich des Kindergeldes sind die EU Freizügigkeitsregelungen zu beachten und es existiert ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes. Danach haben in Deutschland arbeitende EU-Bürger grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld.
Eine nicht berechtigte Inanspruchnahme von Kindergeld soll aber verhindert werden, und zwar dadurch, dass der Antragsteller künftig jeweils eine Steueridentifikationsnummern für sich und das betreffende Kind vorlegen muss.
Beschränktes Aufenthaltsrecht
Zuwanderer aus anderen EU-Ländern sollen zur Arbeitssuche im Normalfall nur noch ein auf 6 Monate befristetes Aufenthaltsrecht erhalten.
Grundsatz
Deutschland ist nach EU-Gesetzen verpflichtet, Zuwanderern aus anderen EU-Staaten in Deutschland Sozialleistungen zu gewähren. Allerdings hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof vor ein paar Tagen festgestellt dann Hartz 4 verweigert werden darf, wenn der Antragsteller zu dem einzigen Zweck nach Deutschland kam, um von der öffentlichen Sozialhilfe zu leben.
Wenn die geplanten Regelungen tatsächlich von der Regierung beschlossen werden, so dürfte ein entsprechendes Gesetz gegen den Missbrauch von Sozialleistungen durch Migranten im Herbst 2014 wirksam werden.
Wie schnell sie da dabei sind, Strafen gegen Ausländer zu verhängen. Ich finde, Deutschland sollte sich einmal eine andere Willkommenskultur überleben. Wir stöhnen über Facharbeitermangel und wünschen uns mehr Ausländer. Aber wenn mal einer in Not gerät, dann wollen wir ihn am liebsten abschieben. Schon mal was davon gehört, das alle Menschen gleich zu behandeln sind??
Ja, eine andere Willkommenskultur muss her: „Fahrt nach Hause, fahrt nach Hause, fahrt nach Hause, da ist’s schön“ sollten große deutsche Patriotenchöre den Eindringlingen am Grenzübergang entgegensingen. Dann müssen die Eindringlinge, die ihr Land und ihre Geschwister so schändlich verlassen und verraten haben, Zwangsarbeit in sibirischen Minen leisten, damit sie von dem Geld wieder dahin abdampfen können, wo sie herkamen.
Dann ist die ganze Welt glücklich und zufrieden! Zugelaufene Facharbeiter für Bankautomatenknacken und Juwelierraubmord haben wir genug in deutschen Gefängnissen.