
Ein FSJ – Freiwilliges Soziales Jahr – bietet Möglichkeiten, die immer mehr Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 bis 27 Jahre für sich entdecken.
Nach dem Abitur oder sonstigem Schulabschluss wollen sich viele junge Leute hinsichtlich ihrer Ausbildung bzw. ihres Studiums noch nicht festlegen. Sie nutzen das FSJ, um Zeit für die eigenen Entwicklung Zeit zu gewinnen, Erfahrungen zu sammeln und gleichzeitig anderen sinnvoll zu helfen. `
Nachfolgend beantworten wir die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit einem FSJ und geben Hinweise auf weiterführende Informationen.
Wichtige Fragen sind: Wo kann ein FSJ geleistet werden? Was bekommt als Entgelt? Welche Versicherungen sind wichtig? Wo wohnt man während des FSJ? Müssen FSJler Steuern zahlen?
Wo kann man ein FSJ machen?
Zunächst: Das Freiwillige Soziale Jahr, richtet sich an junge Menschen im Alter von 16 bis 27 Jahre, für die keine Schulpflicht mehr besteht. Pro Jahr absolvieren über 40.000 jungen Menschen ein FSJ. Geschaffen wurde die Möglichkeit in Deutschland im Jahr 1964.
Ein FSJ kann man in allen Bundesländern in Deutschland machen, ja in jeder Stadt und Gemeinde Deutschlands. Darüber hinaus kann man ein FSJ auch im Ausland machen.
Ein Sozialjahr in Deutschland wird in unterschiedlichen Bereichen angeboten. Ein allen bekannter Bereich ist der der Pflege. Man kann also in einem Altenheim, einem Krankenhaus arbeiten. Daneben in vielfältigen sozialen Einrichtungen. Auch ein freiwilliges Jahr im Bereich der Kultur, Wissenschaft oder Kunst ist möglich.
Wichtig ist, sich möglichst frühzeitig zu bewerben. Denn dann hat man gute Chancen, seinen Wunschplatz auch zu erhalten. Starttermin für das FSJ ist der 1. September eines jeden Jahres. Einige Einrichtungen bieten aber auch bereits den 1. August oder später, den 1. Oktober als Beginn für ein FSJ an. Manchmal ist auch ein Start in anderen Monaten möglich.
Die Bewerbung kann unmittelbar bei der Einrichtung erfolgen, etwa dem Altenheim oder Krankenhaus vor Ort, in der man gern sein FSJ machen möchte. Es gibt auch Einrichtungen im Bereich Naturschutz, Landwirtschaft, Denkmalpflege oder soziales, um einige Beispiele zu nennen. Die Einrichtung muss einem für das FSJ anerkannten Träger angehören. Ist das nicht der Fall, kann dort aus rechtlichen Gründen kein FSJ absolviert werden.
Man kann sich daneben auch bei einer FSJ-Trägerorganisation bewerben und dort nach Einrichtungen nachfragen, in denen ein FSJ angeboten wird. Ein Träger ist die den Einrichtungen übergeordnete Organisation. Beispielsweise ist die Caritas eine Trägerorganisation. Die ihr angehörenden Altenheim, Kinderheim oder Behindertenwerkstätte sind die Einrichtungen, in denen das FSJ geleistet wird.
Daneben kann man sich kostenlos in eine Stellenbörse für das FSJ und den Bundesfreiwilligendienst (dazu unten mehr) eintragen, die auf den Seiten des Vereins Für soziales Leben e.V. angeboten wird: FSJ Stellen. Die dort eingetragenen Einrichtungen können dann direkt in Kontakt mit dem Bewerber treten. Auch hier empfiehlt sich, sich möglichst frühzeitig ein Bewerberprofil anzulegen.
Gehalt, Verdienst oder Taschengeld im FSJ
Natürlich fragen sich viele interessierte junge Menschen wie viel Geld sie während der FSJ Zeit bekommen. Wichtig zu wissen ist, dass es sich bei der Tätigkeit im FSJ um eine ehrenamtliche Tätigkeit handelt. Es gibt also keinen Lohn oder Gehalt, also kein Arbeitsentgelt oder Ausbildungsgeld, wie in einem normalen Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis.
Es besteht aber ein Anspruch auf ein Taschengeld. Die Einrichtungen bzw. deren Träger bestimmen die Höhe des Taschengeldes selbst. Es gibt eine Obergrenze für das FSJ Taschengeld. Diese liegt im Jahr 2020 bei 414 Euro. Sie ist gesetzlich geregelt und liegt bei sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung.
Die meisten Einrichtungen zahlen knapp die Hälfte dieser Summe an ihre Freiwilligen.
Das Taschengeld im FSJ bzw. eine damit vergleichbare Geldleistung ist seit dem 1. Januar 2013 steuerfrei.
Freie Kost und Logis im FSJ
Es gilt der Grundsatz, dass ein Freiwilliger im FSJ einen Anspruch auf freie Kost und Logis hat. Dies wird auch von sehr vielen Einrichtungen angeboten. Bei allen ist das jedoch nicht möglich. In diesem Falle wird ein finanzieller Ausgleich vom Träger oder der Einrichtung gezahlt
Die Sachleistungen freie Unterkunft und / oder Verpflegung haben einen Geldwert und zählen deshalb steuerrechtlich zu den steuerpflichtigen Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit und sind – anders als das Taschengeld – voll steuerpflichtig. Dennoch muss der oder die Freiwillige im FSJ in aller Regel keine Steuern darauf zahlen, weil diese Einkünfte unterhalb der steuerlichen Freibeträge liegen. Fazit: wie das Taschengeld sind auch die Sachbezüge in der Regel steuerfrei. Für Erstattungsgeld für Kost und Logis gilt selbstverständlich dasselbe.
Anspruch auf Kindergeld
Die Absolvierung eines FSJ hat einen positiven Einfluss auf den Bezug von Kindergeld: Die Eltern des oder der Freiwilligen im FSJ, der oder die noch keine 25 Jahre alt ist, haben in dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld. Das gilt auch für den steuerlichen Kinderfreibetrag.
Die örtliche Kindergeldkasse, angesiedelt bei den Arbeitsagenturen, verlangt allerdings Nachweise über das FSJ. Diese stellen die Träger bzw. Einsatzstellen aus.
Der Anspruch auf Kindergeld endet mit der Vollendung des 25. Lebensjahres, vgl. § 32 Abs. 5 1 EStG.
Versicherung
Freiwillige im FSJ benötigen keine besonderen Versicherungen. Sie sind automatisch in der gesetzlichen Sozialversicherung versichert. Kostenlos für die oder den Freiwilligen. Sie sind also pflichtversichert in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung und in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge werden von der Einsatzstelle oder dem Träger der Einrichtung gezahlt.
Urlaub und Seminare
Ein FSJ-ler hat einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von mindestens 26 Tage im Jahr. Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz, das auch auf das FSJ Anwendung findet, haben Freiwillige, die noch nicht 17 Jahre alt sind, sogar einen Anspruch auf längeren Urlaub.
Das Jugendarbeitsschutzgesetz enthält zudem Bestimmungen über die tägliche und wöchentliche Beschäftigungszeit, zu Beschäftigungsverboten und zur gesundheitlichen Betreuung.
Damit sollen Kinder und Jugendliche vor Überbeanspruchung, Überforderung und Gefahren bei der Beschäftigung bzw. am Arbeitsplatz geschützt werden. Durch die Kinderarbeitsschutzverordnung wird konkretisiert, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche ausnahmsweise beschäftigt werden dürfen.
Neben dem Urlaubsanspruch im FSJ steht der gesetzliche Anspruch auf pädagogische Begleitung und Beratung. Dadurch sind der FSJ-Träger und Einsatzstelle verpflichtet, an wenigstens 25 Tagen im Jahr Seminartage abzuhalten. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf eine individuelle pädagogische Begleitung von haupt- und nebenberuflichen pädagogischen Fachkräften, die während des gesamten FSJ vorhanden sein muss.
FSJ-Ausweis
Freiwillige erhalten einen FSJ-Ausweis mit ihrem Dienstantritt. Dieser gewährt Zugang zu vielen Vergünstigungen. Es lassen sich beispielsweise öffentlichen Verkehrsmittel ebenso günstig nutzen wie dies Auszubildende oder Schüler können. Ähnliches gilt für den Besuch von öffentlichen Einrichtungen wie Schwimmbädern, von kulturellen Veranstaltungen wie Museen, Theater oder Freizeitparks.
Bundesfreiwilligendienst
Neben dem FSJ steht der Bundesfreiwilligendienst, auch BFD oder Bufdi genannt. Er ist nahezu identisch wie das FSJ ausgestaltet und wird oft auch von denselben Trägern angeboten, die auch ein Freiwillige Soziale Jahr anbieten. Ihn können allerdings auch ältere Erwachsene nutzen. Zudem kann er von diesen in Teilzeit absolviert werden.