Fristlose Kündigung wegen Singens bei der Arbeit

Dass eine Kassiererin ihre Arbeitsstelle wegen der Unterschlagung von Pfandbons im Wert von 1,30 Euro durch eine Kündigung verliert, ist für viele nicht nachvollziehbar, aber rechtens, wie jüngst das Berliner Landesarbeitsgericht urteilte. Nun hat eine Frau ihren Job verloren, weil sie während der Arbeitszeit sang. Es handelt sich um eine aus Ghana stammende Metallarbeiterin. Die 47-jährige war Hobbysängerin und 17 Jahre lang in dem Betrieb tätig. Nun war sie wegen Singens bei der Arbeit gekündigt worden. Die Frau hat drei Kinder. Der Frau wurde vom Gericht eine Abfindung von sechs Monatsgehältern zuerkannt; an ihre ehemalige Arbeitsstelle zurück darf sie jedoch nicht. Der Fall spielte sich jetzt in Italien ab.

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