Hallo,
hier wird die Auffassung vertreten, dass ein Anspruch auf eine eigene Wohnung ab der 13. Woche, also dem Zeitpunkt wo es auch den Mehrbedarf gibt, besteht.
Die Beiden sollten Folgendes machen:
Erkundigen was eine angemessene Wohnung bei euch ist.
Gleichzeitig stellt deine Tochter schriftlich einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II, auf mündliche Aussagen sollte man sich nicht verlassen und einlassen.
Gruß
Enibas
Posts by Enibas
-
-
Hast du denn Anspruch auf BAB ? Schon beantragt ?
Gruß
Enibas -
Nein, du bildest mit deinen Eltern keine Bedarfsgemeinschaft, da du älter als 25 bist.
Gruß
Enibas -
Ja das wäre sinnig, wenn du schwankendes Einkommen hast.
Gruß
Enibas -
Quote from Vegas;213121
Damit kann Herr S. aber nichts anfangen.
Stimmt, weil die PCs hier aus Sicherheitsgründen kein Laufwerk und keinen USB Anschluss haben..
Gruß
Enibas -
Hallo,
hast du denn einen Arbeitsvertrag in dem irgendwelche Angaben stehen ?
Gruß
Enibas -
Hallo,
wir hier sollen es ab 50 Euro "Schaden" an die OWIG Stelle abgeben.
Gruß
Enibas -
Hallo,
beantragen kann man alles, also machs einfach
Gruß
Enibas -
Hallo,
Was ist denn mit dem Vater/den Vätern deiner Geschwister, so in Sachen Unterhalt ?
Zumindestens für das 8jährige Kind könnte sie Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn kein Unterhalt gezahlt wird.
Ansonsten soll sie sich um Trennungsunterhalt kümmern....Das ist nunmal ein vorrangiger Anspruch bevor sie ALG II beantragt.
Gruß
Enibas -
Quote from mpumpe;195199
Zwei kleine Kinder in einem Zimmer ist auch für den Normalverdiener nicht ungewöhnlich.
Darum gehts doch hier gar nicht..tststs... -
Hallo,
waren es denn vorher auch nur 430 Euro Kaltmiete im alten Bescheid ?
Ansonsten leg Widerspruch ein...
Gruß
Enibas -
Wie siehts mit den Eltern aus, so in Punkto Unterhalt ?
-
Hallo,
warum wurde bei ihr denn Bafög abgelehnt ?
Gruß
Enibas -
Och wir sind hier weder ARGE noch Jobcenter...wir sind immer das Arbeitsamt
Ist immer wieder klasse, wenn die Leute im Wartebereich in ihr Handy sagen.."Du, ich kann grad nicht, bin grad beim Arbeitsamt..."
-
Mal so ganz spontan gedacht...wenn du Geld haben willst, liegt es doch in deinem eigenen Interesse, den Antrag dann abzugeben......
Gruß
Enibas -
Hallo,
wenn ihr nur zu zweit seid.....denke ich mal , nichts mehr....Oder Wohngeld...
Gruß
Enibas -
Hallo,
du bist verpflichtet, Änderungen der Verhältnisse mitzuteilen...Das heisst bei der Gewerbeanmeldung, diese also vorlegen...Weiterhin wird für den Leistungsanspruch die Anlage EKS benötigt...
Ob es Förderung gibt, solltest du mit deinem Vermittler klären...
Gruß
Enibas -
Okay,
der schlaue Rechner meint dann, bei einer angenommen Haftpflicht von 25,00 Euro würden von den 1400 Euro grob geschätzt 930,00 Euro angerechnet.
Also haben wir Einkommen von 184,00 Euro + 930,00 Euro = 1.114,00 Euro
Bedarf 943,00 Euro + Miete...
Also würdet ihr noch ergänzend ALG II Anspruch haben..
Gruß
Enibas -
Wieviel km fährt er, wie hoch ist die KfZ Haftpflicht, wie hoch ist das Brutto ? Was sind von den 200 Euro Neben- und was Heizkosten ?
Ich würde dir ja gerne helfen aber ohne die Sachen kann ich nur in meine Glaskugel gucken...
Gruß
Enibas -
Hallo,
wenn dem Grunde nach ein Anspruch besteht und du wenigstens einen Teil der Unterlagen einreichst, kannst du einen Antrag auf Vorschuß stellen..
Überweisungen laufen täglich, sobald der SB auf den Anordnenknopf drückt.... nur die laufende monatliche Zahlung erfolgt nur einmal so um den 20. rum.
Gruß
Enibas