Bei welchem Amt warst du, hast du den Antrag schriftlich gestellt und eine schriftlichen Bescheid bekommen?
Posts by alida.
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Selber suchen.
Na ja, es betrifft mich nicht, ich brauche es nicht.Mich hat nur wieder einmal diese platte Beschimpfung und das Gejammer geärgert, was unreflektiert übernommen wird - und alle schreien mit.
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Bild-Zeitung-Niveau!
Das sogenannte Schulstarterpaket gibt es weiter, nur jetzt gesplittet.
70 € zum Schuljahresbeginn, 30 € im Februar.Im Referenten-Entwurf zu finden unter § 28(3) neu.
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Quote
Habe aber auf den Unterhalt verzichtet und mir deshalb einen Nebenjob gesucht. Mit diesen verdiene ich nicht mehr als 100€.
Wenn du nur immer und ewig meinst, du könntest mir am Zeug flicken...
Off topic: Was sagt dir PN?
Richtig, Persönliche Nachricht und garantiert nichts, was in der Öffentlichkeit breitgetreten werden darf.
Außerdem kannst du soviele PNs bekommen wie du magst, ich hatte keine!So weit, dass ich Interna von und über dich im Forum ausbreite, bin ich noch lange nicht gesunken.
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Nicht kraft meiner Wassersuppe, sondern kraft meiner Kenntnis.
Ich habe extra mit dem vollen, ihm zustehenden BAföG-Satz gerechnet, falls dir das entgangen ist, und nicht nur mit Auszahlungsbetrag.
Aber leider gibt es da genügend Mitarbeiter in manchen Ämtern, die so etwas nicht können.Wenn du weiter stänkern willst, tue es.
Warum du aber zur Verdeutlichung eines Anspruchs seit einiger Zeit ausgerechnet meine Art der Berechnung verwendest... -
Aber garantiert muss er nicht seinen Unterhalt von seinen Eltern für seine Ausbildung für Weib und Kind aufwenden, lediglich ein Zusatzeinkommen könnte berücksichtigt werden.
Sein BAföG-Bedarf setzt sich im Moment zusammen
366 € Lebensunterhalt und Ausbildungsbedarf
146 € Mietpauschale
+21 € Mietzuschuss
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533 € Zwischensumme
113 € Kinderbetreuungszuschlag (siehe unnötige Nachfrage eines Vorredners)
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646 € BAföG-Bedarfssatz
=========Nehmen wir an, er beantragt die Vorausleistung. Dann können die Eltern schon einmal das bisher weitergeleitete Kindergeld dafür verwenden.
246 € BAföG-Auszahlbetrag
184 € weitergeleitetes Kindergeld als Unterhalt
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430 € Zwischensumme
103 € fehlender Unterhalt nach BAföG der Eltern
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533 € BAföG-Bedarfssatz ohne Kinderbetreuungszuschlag
=======Zeig mir das Familiengericht, das den Kinderbetreuungszuschlag als von den Eltern zu leistendem Unterhalt zuspricht!
Abgesehen davon wäre dieser Betrag ja anrechnungsfrei beim ALG II.Jetzt rechnen wir den SGB II-Bedarf aus mit Berücksichtigung des ganzen BAföG-Bedarfs
323 € Regelleistung
167 € KdU
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490 € fiktiver Bedarf nach SGB II für den Studenten
-533 € BAföG-Bedarf
+116,80 € Ausbildungsfreibetrag vom BAföG
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73,80 € Unterdeckung des fiktiven Bedarfs nach SGB II
=======Wenn unser Student jetzt einen regelmäßigen Nebenjob mit 190 € hat, würden davon 72 € als Erwerbseinkommen angerechnet und sein fiktiver Bedarf wäre immer noch nicht ganz erreicht, geschweige denn überschritten.
Also was sagt uns die genaue Berechnung?
Viel Lärm um nichts oder der berühmte Sturm im Wasserglas!Hetzt ihn nur in ein Vorausleistungs- und Unterhaltsverfahren gegen seine Eltern, sorgt nur für einen dauerhaft gestörten Familienfrieden - es ändert sich nichts daran, dass bei Freundin und Kind nichts angerechnet werden darf.
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UdK oder ETI?
Sei es wie es sei, im Moment bist du ein Arbeitssuchender und hast dem Amt und seinen Anforderungen Folge zu leisten.
Wenn dir das nicht passt, brauchst du ja nur kein Geld von dem bösen Amt anzunehmen. -
Quote from jabog;134568
Der UH wird angerechnet, auch wenn Du auf den UH verzichtest hast. Denn dadurch hast Du dich selbst in die finanzielle Situation gebracht.
Wo steht das?
Schließlich bezieht der Student keinerlei Leistungen nach SGB II. -
Wenn deine Tochter bei dir bleibt, fällt sie erstmal aus der Bedarfsgemeinschaft raus und müsste ihren Lebensunterhalt und ihren Mietanteil von BAföG und Kindergeld tragen.
Sie hätte aber einen Anspruch auf den Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft nach § 22 Absatz 7 SGB II, da bei dem BAföG-Bedarfssatz kein müder Cent für Miete vorgesehen ist.
Sie muss allerdings selbst und schnell den Antrag stellen, das läuft nicht automatisch.Zieht sie aus, wäre der BAföG-Bedarfssatz 531 €, dazu das Kindergeld.
Meinst du oder meint sie, das reicht für eigene Wohnung? -
Kindergeld wird bis zu 4 Jahre rückwirkend erbracht, wenn die Voraussetzungen vorlagen.
Also noch in diesem Monat neuen Antrag stellen!
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Doch, bei U23 ist man auch bei bloßem Rumgetingel noch in der Familienversicherung, siehe die ganzen Leute, die Work and Travel machen.
Man muss absolut nicht bei seinen Eltern gemeldet sein für die Familienversicherung, sonst würden die ganzen Studenten rausfliegen, die nur wegen der Zweitwohnsitzsteuer einen alleinigen Wohnsitz am Unistandort haben.
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Das kommt darauf an, ob ein Umzug als wirtschaftlich betrachtet wird.
Jetzt ausziehen und nach einem Jahr wird wieder eine groessere Wohnung benoetigt, das wird kaum eine ARGE verlangen und die ganzen Zusatzkosten tragen.
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Ausziehen, es gibt höheres BAföG.
Sind zwar nur 455 Euro, aber mit Kindergeld von 184 Euro koennte es fuer dich reichen.
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Sie hat neben der Schule ihren Minijob gehabt.
Ist jetzt mit der Schule fertig, bekam keinen Studienplatz, wahrscheinlich weil nur in der Nähe des Freundes beworben.
Möchte zum Freund ziehen und natürlich nicht dem Freund auf der Tasche liegen, auch nicht den Eltern, sondern dem Steuerzahler.Kindergeld und Familienversicherung soll auch weiterlaufen, deswegen Minijob statt anständiger Vollzeitarbeit, mit der sie sich selbst ernähren und unterhalten kann.
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Sie wollte doch studieren, ist also mit der Schule fertig.
Nichts mit BAföG! -
Wie lange brauchst du denn mit öffentlichen Verkehrmitteln für deinen Schulweg?
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Ich gehöre ja bestimmt nicht zur Fraktion der Ämter-Basher, aber ich habe auch schon erlebt, dass Unterlagen (hier Weiterzahlungsantrag) abgeheftet wurden und nicht bearbeitet, geschweige denn in der EDV erfasst wurden. Nicht nur einmal!
Zur Ehrenrettung des Amtes (nicht des ursprünglichen Mitarbeiters) muss ich allerdings auch hinzufügen, dass dann der Antrag sofort bearbeitet wurde, nach 2 Tagen der Bescheid im Briefkasten lag und nach 4 Tagen das Geld auf dem Konto.
Außerdem wurde unaufgefordert ein Bar-Vorschuss angeboten vom Sachbearbeiter, und das sogar mehrmals im Laufe des Gesprächs. -
Nein, du bist nicht schlauer, du wurdest verwirrt!
BAföG unter Vorbehalt wurde bei dir gezahlt, weil der endgültige, rechtskräftige Steuerbescheid für 2008 deines Vaters noch nicht vorliegt.
Das hat weder etwas mit einer Vorausleistung wegen ungeklärter Unterhaltspflicht noch gar mit einer Aktualisierung zu tun.Anscheinend wurde bereits etwas vom Einkommen deines Vaters angerechnet, da dein Bedarfssatz entweder 212 € oder 455 € beträgt.
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Du hättest ausschließlich noch Anspruch auf Wohngeld.
Natürlich musst du dann ein gewisses Einkommen haben, Wohngeld ist nur ein Zuschuss zu den Mietkosten und keine vollständige Übernahme.Deine Ausbildung wird schätzungsweise 2 Jahre dauern, daher könntest du den staatlichen Bildungskredit beantragen, sind immerhin 300 € monatlich, müssen aber zurückgezahlt werden.
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Ich glaube, du hast es erfasst, Grubenpony!
Bei einer BG von 3 Personen könnte 1 Person oder 2 Personen wegfallen, weil die keinen Anspruch mehr haben.
Aber 1,5 Personen, so dass nur noch die Hälfte für KdU gezahlt wird? :confused: