Da mußt doch schon etwas mehr Fakten bringen.
Was hast du beantragt und was hat das JC mit welcher Begründung abgelehnt?
Posts by mpumpe
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Quote from angerkane;309431
Somit bleibt ihm selber fast nichts.
Bekommt er nicht seinen Regelsatz und die Hälfte der Wohnungskosten?
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Quote from SesamMark;309338
Oder einfach nichts einreichen ohne Erklärung und evtl. das Jobcenter an meine Eltern verweisen, die dann die Herausgabe der Unterlagen verweigern?
Für eine Verweigerung sieht das LSG NRW keine Rechtsgrundlage.
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Quote from WalterWinter;309318
Was soll denn das jetzt schon wieder mit Deiner Keule vonwegen Sozialbetrug, kannst Du mir das mal etwas näher erklären, bitte!
Gern.
Quote from chay1978;309295
kann ich mit Ihm zusammen ziehen und trotzdem über die Arge in einer anderen Stadt mit den Kindern weiter laufenschreibt TE.
Ich verstehe das so, dass TE einfach in der "anderen Stadt" aka der bisherigen Wohnung für sich und die drei Kinder Hartz 4 "weiter laufen" lassen möchte, obwohl sie zu ihrem LG gezogen ist.
Dann ist es ihre Pflicht, den Umzug zum LG zeitnah dem JC mitzuteilen, statt weiter unberechtigt H4 zu kassieren.
Wie hast du das denn verstanden?
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Quote from chay1978;309295
Oder kann ich mit Ihm zusammen ziehen und trotzdem über die Arge in einer anderen Stadt mit den Kindern weiter laufen und es erstmal langsam angehen lassen? (1 Jahr Probe?)
Wenn du zu ihm ziehst, ist das eine Bedarfsgemeinschaft. Denn eine Wohngemeinschaft eines leistungsfähigen Hausbauers mit unversorgter Frau und drei unversorgten Kindern ist relativ selten.
Ein Probejahr gibt es nicht, nach meiner Meinung wird hier vom ersten Tage an auf Bedarfsgemeinschaft vermutet.
Das heißt, der Freund wird dich und drei Kinder mit versorgen müssen.Deine Planung, zusammen zu ziehen und die Stütze in einer anderen Stadt "weiter laufen lassen" würde ich als Sozialbetrug bezeichnen.
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Das Unterhaltsrecht wurde zum 1. Januar 2008 verändert und es gab einschneidende Veränderungen. „Einmal Zahnarztgattin immer Zahnarztgattin, das gilt nicht mehr.“ Die Zahnarztgattin muss wieder arbeiten gehen. Ein Beispiel, wie rabiat durch Gesetzesänderung in jüngster Zeit sich die Situation massiv verschlechtert hat.
Desweiteren gehen mangels Geld in den Öffentlichen Kassen die Sozialbehörden über den § 94 SGB XII immer massiver gegen die unterhaltspflichtigen Kinder bei pflegebedürftiger Eltern mit nicht ausreichendem eigenen Einkommen und Vermögen vor.
Die Massenzuwanderung in die deutschen Sozialsysteme hat den Steuerzahler bisher etwa eine Billion Euro gekostet.
https://www.youtube.com/watch?v=jAkLHYNRUkI
Zur Zeit ist eine massive Erhöhung der Massenzuwanderung im Gespräch. Das Geld, diese Massen zu versorgen, fällt nicht wie Manna vom Himmel, sondern es kann nur durch Umverteilung bestehender Ansprüche oder durch Steuererhöhungen finanziert werden.
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Klar ist es ärgerlich, wenn der Mann Schichtarbeit machen muss. Da bleibt man lieber alternativ weiter zuhause, zumal im Leben mit Arbeit nicht soviel verdient wird, wie man in diesem Falle von der Öffentlichen Sozilafürsorg einsackt:
Nämlich je nach Konstellation 2080 € Regelsatz und 1000 € Miete, also netto so etwa 3000 € plus Gratis-Krankenkasse für sieben Personen.
Da sucht man schonmal Gründe und windet sich wie ein Aal, um so eine Situation zu vermeiden.
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Quote from anonymbn;309211
Ich merk schon, das ist alles nicht so einfach, wenn man sich noch keine professionelle Hilfe geholt hat.
..Rentner ca. 640
Kindergeld ca 180-190€
Drei Personen, Mutter ist die Empfängerin für die Sozialhilfeleistungen.Das sind die Einnahmen. Was steht da einem für eine Leistung nach Sozialgesetzbuch zu? Kann man das überhaupt so pauschal rechnen?
Das merkst du gut, für die Kalkulation der Rentabilität eines Mehrfamilienhauses ist so eine Gratisanfrage in einem Sozialforum ungeeignet.
Das volljährige 'Kind' lebt zur Zeit auch von der Öffentlichen Sozialfürsorge und wird vieleicht nicht ewig bedürftig sein und bald einen Abflug machen, der Rentner deckt doch jetzt schon maximal nur seinen sozialrechtlichen Bedarf, und falls dann die Mutter übrigbleibt, kann sie und damit du in der Größenordnung mit 300 bis 400 Euro Kosten der Unterkunft rechnen, falls es sich wirklich um eine abgeschlossene Wohnung handelt.
Aber es könnte sich die Sozialgesetzgebung in Anbetracht der Massenzuwanderung auch ändern und das Bürgerliche Gesetzbuch wieder mehr zur Anwendung kommen, wo du dann deiner hilfsbedürftigen Mutter unterhaltspflichtig wärest, was ja je nach Konstellation jetzt schon eintreten könnte wenn sie in Rente geht. -
Quote from Okapi;309185
Ich bin auch "erst" 2 1/2 wochen Arbeitslos
Du beziehst jetzt ALG1?
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Du bist ein Jahr arbeitslos und/oder hast in deinem Beruf, nehme ich mal an, als "Fachlagerist" keine Anstellung gefunden. Dann kannst du nicht weiter zuhause herumsitzen und auf bessere Zeiten hoffen.
Die Zumutbarkeitsregeln sagen, jeder Job ist zumutbar, mal exotisches ausgeklammert.
Das braucht dich ja nicht davon abhalten, dich weiter auf Stellen als Fachlagerist zu bewerben und ggf, dann dort anzufangen.Warum soll einer, der bei Zalando arbeitet, mit seinen Steuern dich fürs Zuhausebleiben bezahlen?
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Quote from Schalker;309160
Ya das ist Maßnahme joblinge nein ich suche keinen ausbildungsplatz das habe ich auch mein sb gesagt
ich habe auch gesagt das ich keine Maßnahme oder so möchteKlaro, nur Stütze abgreifen ist das was du suchst.
Da kann ich nur hoffen, daß das JC die Einladung mit einer Rechtsmittelbelehrung verbunden hat, dass du im Falle des Nichterscheinens einen Teil der Stütze gestrichen bekommst.
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Die Bedienung von Schulden muss bei ALG2 Bezug warten, du mußt alles was du hast abzgl. der Freibeträge vorrangig für deine Existenzsicherung einsetzen, ehe die Öffentliche Sozialfürsorge dich unterstützt.
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Die Kosten der Unterkunft betragen in Berlin beispielsweise zwischen 500 und 600 €. Hast du dich noch nicht erkundigt, was in deiner Kommune maximal bezahlt wird?
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Quote from Lilalaunebaer;309060
Wir wollen weder klagen, noch in der 40qm Bude bleiben und haben auch keinen Tresor in dem wir gespart haben. Also irgendeine Beratung ob uns Leistungen zustehen oder nicht kann ich hier nicht mehr erwarten?
Bei einer offenkundig rechtswidrigen Kündigung rennt man nicht zum Amt um dort die Hand aufzuhalten, sondern man kümmert sich. Wie jeder andere Ottonormalverbraucher auch. Selbst durch dümmliches Wiederholen wird es nicht wahrer, du brauchst keinen 'Tresor', um eine Kündigungsschutzklage zu starten, sondern nur einen Dreizeiler.
Das JC ist nicht Ausputzer deiner Bequemlichkeit.Solange die Miete selbst bezahlt wurde, reichte die Wohnung. Nun wird Stütze beantragt und da muss erstmal eine größere Wohnung her.
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Quote from Lilalaunebaer;309034
Toll, dann geh ich vor Gericht. Kostet ungefähr ein Jahresgehalt meiner Freundin bis das alles durch ist und dann hat meine Freundin wieder nen Arbeitsvertrag aber keine Einsätze und verdient trotzdem nichts. Ist doch kein Lösungsansatz.
Das JC würde bei Beantragung auch prüfen, ob hier nicht eine Eigenkündigung vorliegt, denn deine Geschichten zum Arbeitsvertrag klingen etwas abenteuerlich.
Mit einem Dreizeiler beim Arbeitsgericht, völlig ohne Anwalt, als Einleitung eines Kündigungsschutzprozesses, wären zumindest die Rechte der Freundin gewahrt. Allerdings innerhalb drei Wochen nach Kündigung.Aber es wird halt alles so hingedreht, dass nur noch der Steuerzahler löhnen soll.
Warum man schnell in eine teurere Wohnung ziehen muss, wenn das Geld ohnehin kaum reicht und jetzt der Job der Freundin auch noch wegfällt, ist auch ein Mysterium, dass einem häufig im Zusammenhang mit H4 Beantragung widerfährt. -
Quote from fragender21;308748
Ich denke daß Du nicht die internen Detailkenntnisse hast, um über die Tragfähigkeit meines Geschäftes zu urteilen.
Solche internen Detailkenntnisse liefert auch nicht dein parteilicher Vortrag in einem Sozialhilfeforum mit abenteuerlichen Autogeschichten.
Die "Selbstsständigkeit" mit Sozialgeldern ist eine Sonderlocke, die auch entfallen kann. Wie das das JC sieht, wird es aus der Frage ableiten, bei welcher Variante die Wahrscheinlichkeit höher ist, dass du dem Steuerzahler nicht mehr oder wenigstens weniger auf der Tasche liegst.
Schließlich solltest du wenigstens objektiv erkennen, dass du mit deiner Selbstständigkeit Pleite bist und deswegen Hartz 4 beantragen willst. -
Quote from Grosse_Petra76;308716
Jetzt habe ich aber gerade Post bekommen, dass diese alle (!) abgewiesen wurden, mit der Begründung das diese nicht billig genug sein würden.
Wie teuer waren die denn?
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Wenn es in der Vergangenheit Probleme mit Mietzahlungen gab, sieht das Gesetz auch die direkte Überweisung an den Vermieter vor.
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Quote from Charlotte213;308385
Meine Güte...
Jetzt reden Sie am Thema vorbei, werden persönlich und haben nicht sonderlich Ahnung was das SGB sagt ?Es ist dir sicherlich schon schmerzlich klar geworden, dass du als Studentin nicht die Bohne mit dem SGB zu tun hast, sondern dass du deinen Lebensunterhalt, wie jeder Student in Deutschland mit ggf. Unterhalt, Bafög, Kindergeld und Jobben sichern musst.
Von daher ist deine Hoffnung, dennoch ein zweites Studentenzimmer mit H4 alimentiert zu bekommen, auch nur bedarfsgewichteter Käse. -
Quote from Charlotte213;308377
trotzdem gibt es - wie ich gerade gefunden habe- Urteile die zu diesem Fall passen. Als angehende Akademikerin bin ich genauso eine künftige "Steuerzahlerin"
Na, nu halt mal den Ball flach, im Augenblick siehts wohl nicht so üppig aus mit dem Steuern zahlen. Eher wirst du im Augenblick vom Steuerzahler noch gewickelt und genähret, denn deine Eltern, wo du doch gern auf das BGB Bezug nimmst, um dir damit ein zweites Studentenzimmer alimentieren lassen möchtest, tun das nicht.
Und was die Zukunft bringt, mit dem Steuerzahlen bei dir, bleibt anzuwarten.Man ist ja daran gewöhnt, dass in Sozialamtsdeutschland alle erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen eigentlich Invaliden sind. Muss eine besondere Spezies in Deutschland sein, was machen blos nur die Italiener, die keinen Antrag stellen können?
Die 'Urteile' übrigens, die du "gerade gefunden" haben willst, sie täten mich brennend interessieren.