Danke für die Antwort.
Wenn ich meinen Nachforschungen zur rechtlichen Lage im Internet glauben kann so ist eine ALG 1 Sperrzeit nur möglich wenn ich eigenständig während der Probezeit gekündigt habe oder wenn eine verhaltensbedingte Kündigung vorliegt, und bei dieser muss selbst in der Probezeieine vorherige Abmahnung erfolgt sein. Stimmt das Soweit?
Ich möchte nur auf Nummer sicher gehen, da mein Arbeitgeber ( möchte und darf ich hier nicht nennen) bereits wegen diversen Themen in der Kollegschaft negativ aufgefallen is.
danke nochmals