[FONT=Arial, sans-serif]Im Januar 2005 zog ich aus dem Landkreis in meine jetzige Heimatstadt um. Die dort neu entstandene ArGe hatte mir schriftlich mitgeteilt, dass ich de facto nur Hilfe zum Lebensunterhalt bekäme, wenn ich auch Wohnkosten hätte. Kostenloses Wohnen bei Familie wurde nicht akzeptiert. Ich verstand das nicht, da ich stur dachte, es sei im Interesse aller, wenn ich Kosten sparte. Dieses damalige naive Denken in normalen Vernuftkategorien habe ich mir mittlerweile für die Sozialbürokratie abgewöhnt.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Da die ArGe mit drei Adressen auf einem Briefkopf und ohne Telefonnummer nicht ansprechbar war, legte ich Widerspruch beim Arbeitsamt, einer der drei Adressen, ein, den dieses als sich für unzuständig erklärend, abwies. Das war meine erste Sozialgerichtsklage. Auf eine Anfrage des Richters war nun doch plötzlich Zuständigkeit da.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]In der Zwischenzeit hatte ich allerdings, da ich dringend Geld brauchte, die merkwürdige Position der Behörde akzeptiert und mir einfach eine kostenpflichtige Wohnung beschafft.[/FONT]
2006
[FONT=Arial, sans-serif]Meine Wohnung wurde bewilligt. Das erste Jahr hörte ich nichts mehr von der ARGE. Für Januar 2006 – wenn ich recht erinnere - bekam ich das erste Vorstellungsgespräch bei einem Vermittler.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Der kam gleich nach der Begrüssung zur Sache: „So, und jetzt ist Schluss mit Faulenzen. Ab jetzt wird gearbeitet!“.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Ich bat darum, mir sachlich mitzuteilen, was ich tun solle. Nach längeren Belehrungen kam er zu einer realen Forderung: ich solle Bewerbungen schreiben. Ich sagte zu, dass ich das tun werde und wollte nur wissen, 1. wieviele Bewerbungen ich 2. innerhalb welchen Zeitraums 3. auf was für eine Art von Stellen ich schreiben solle. Die Antwort war nur ein überlegen-arrogantes Grienen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Ich bekam eine „Eingliederungsvereinbarung“ vorgelegt, die mir auferlegte, Bewerbungen zu schreiben. Der Vermittler verweigerte strikt, sich festzulegen, wieviele Bewerbungen eine „ausreichende Eigenbemühung“ seien.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Bei den nächsten Beratungsterminen wurde ich dafür kritisiert, dass ich nicht genügend Bewerbungen geschrieben hätte. Dafür könnte ich sanktioniert werden. Ausserdem hätte ich mich auf die falschen Stellen beworben. Ich liess ihn ausserdem wissen, dass ich eine Zielvorstellung hätte: ich wollte Rettungsdienstarbeit machen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Er wies mich zurecht: ich sollte „richtige“ Arbeit machen. Und das würde ich schon noch lernen. Ich wandte nun zum ersten Mal ein, dass ich bereit wäre, alles zu tun, was mir auferlegt würde, dass ich es aber ablehnte, mich darüber belehren zu lassen, was für mein Leben das richtige Ziel sei. Ich könnte nach dem Gesetz zu Tätigkeiten verpflichtet werden, sei jedoch kein Objekt für Erziehungsambitionen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Er drohte mir an: „Sie werden schon noch sehen!“[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Dafür wurde nun „richtige“ Arbeit angeordnet. Und das ist für Arbeitplus nur: Zeitarbeit. Nur Zeitarbeit. Und sonst nichts. Das Bewerben auf Stellenanzeigen wurde mir wieder untersagt. Dafür eine Liste mit dutzenden Zeitarbeitsunternehmen gegeben, die ich allesamt abklappern sollte.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Um einen Nachweis für korrektes Verhalten zu haben, verlangte ich, einen Erstattungsantrag für Kosten und eine dazugehörige Bewilligung. Die wollte mir der „Vermittler“ erst versagen und er gab erst nach, nachdem ich ihn darauf hinwies, dass ich ohne diese Erstattung zu nichts verpflichtet sei.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Ich liess allen Zeitarbeitsunternehmen eine Bewerbung zukommen. Auch denen, die zwar auf dier Liste stehen, die es aber gar nicht gibt, die an der behaupteten Adresse keinem Nachbar je bekannt geworden sind. Dort stellte ich die Post dann auf den Briefkasten im Hausflur oder die Treppe. Nur den Unternehmern, die nur aus einer Mobiltelefonnummer ohne Adresse bestehen, sparte ich aus.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Eigentlich besteht seitens der Arbeitsverwaltung eine Aufsichtspflicht für Zeitarbeitsunternehmen. Die Tatsache, dass „Unternehmer“, die nur eine Handy-Telefonnumer haben oder an der vorgegebenen Adresse gar nicht existieren, wirft ein Schlaglicht auf die Ausführung dieser Pflicht. Arbeitslose sind dennoch verpflichtet, sich solchen Unternehmern auszuliefern.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Es gab eine einzige Vorladung zu einem Bewerbungsgespräch bei einem Unternehmen. Die Unternehmerin wollte jedoch nur wissen, ob ich über ein eigenes Auto verfügte. Da das nicht der Fall war, war ich für sie uninteressant und wurde weggeschickt.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]31.05.2006[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Das nächste „Beratungsgespräch“ war für 16:00 festgesetzt. Ich erschien pünktlich um 16.00 bei dem „Vermittler“, wurde aber darüber belehrt, dass ich um 08:00 hätte erscheinen müssen. Beweis sei der Eintrag in sein Computersystem. Was auf der Einladung steht, die ich erhalten hatte, interessierte nicht. Darauf gab es wieder ein überlegenes Grinsen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Eine weitere Sanktion wurde ausgesprochen: Kürzung um 10%.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Leider konnte ich die Liste nicht fertig ausgedruckt bei dem nächsten „Beratungstermin“ am Vormittag vorlegen, da am Monatsende das Geld für Druckerpatronen zuende war. Ich brachte aber schon die wenigen Absageschreiben mit, um zu zeigen, dass ich meine Pflicht bestmöglich erfüllt hatte. Die Liste versprach ich, am Nachmittag nachzureichen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Dies akzeptierte der Vermittler nicht. Gegen mich wurde eine Sanktion – Kürzung der Leistung um weitere 30% – ausgesprochen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Während Mehrzahlungen bei Arbeitplus immer einen sogenannten „Zahlungslauf“ brauchen, also frühestens zwei Wochen nach Entscheidung der Behörde angewiesen werden können, können Kürzungen binnen 48 Stunden realisiert werden.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Im Widerspruchsverfahren räumte Arbeitplus nur das „Meldeversäumnis“ als unrecht ein, bestand aber auf der Kürzung um 30%, denn jetzt wurde ein weiteres Datum aus dem Hut gezaubert, an dem ich angeblich nicht zum Meldetermin erschienen sei, weswegen ich auch die Bewerbungen nicht abgegeben hätte. Ausserdem seien meine Bewerbungen nicht wie in der EinV gefordert schriftlich erfolgt und nachgewiesen. Es wurde nun der ursprüngliche Vorwurf aufgegeben und einfach irgendwelche neuen Vorwürfe erfunden, um nachträglich die Sanktion zu rechtfertigen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Ich hatte aber am 14.09.2006 eine Kostenerstattung für schriftliche Bewerbungen erhalten![/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]An dem behaupteten Datum, an dem ich nicht erschienen sein sollte, hatte ich aber eine EinV unterzeichnet! Wie hätte ich das tun sollen, wenn ich doch nicht erschienen war?[/FONT]
2007
[FONT=Arial, sans-serif]Ich legte Klage ein und nahm an, dass ich gewinnen würde, da der Fall so klar war.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Jedoch verlor ich das Verfahren. Zwar konnte ich nachweisen, dass ich an dem Termin erschienen war, aber nun wurde einfach wieder ein anderer Termin ausgegraben, an dem ein Meldetermin gewesen war und an dem nicht erschienen sein sollte. Natürlich war ich.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Der Richter fragte einfach nur gelangweilt, ob ich das auch beweisen könne.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Die ArGe hatte als „Beweis“ meines Nichterscheinens ihren eigenen Eintrag in ihrem Computersystem. So wie den Eintrag, nach dem angeblich am 31.05 um 08:30 ein Meldetermin gewesen sein sollte, obgleich er um 16:00 gewesen war.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Zu meinem Einwand, ob selbst erstellte Nachweise Beweise sein, meinte der Richter nur: ob ich etwa andeuten wolle, dass ein deutscher Beamter lüge?[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Meinen Verweis auf den ebenfalls falschen Eintrag vom 31.05.06 hörte sich der Richter überhaupt nicht an. Dazu griente er nur belustigt.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Zu diesem Termin hatte ich aber leider keine EinV unterzeichnet, da ich das nicht jeden Tag tue. Es hätte mir auch nicht geholfen, die ArGe hätte ja einfach nur einen vierten Termin wieder aus dem Hut zaubern müssen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Im Strafrecht kann Polizei und Staatsanwaltschaft nicht einfach im laufenden Verfahren ständig neue Tatorte oder Tatzeitpunkte behaupten, wenn der Angeklagte ein Alibi für einige hat, solange bis sie ihm ausgehen. Im Sozialrecht geht das offenbar.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Man kann so keine Verfahren gegen die ArGen gewinnen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Bei einem weiteren „Gespräch“ anlässlich eines Meldetermins drohte mir der Vermittler an, seinen Vorgesetzten hinzuzuziehen, da ich ihm mitgeteilt hatte, dass ich aufstehen und gehen würde, wenn er sich nicht an Mindestformen der Höflichkeit hielte. Er drohte mir an, seinen Vorgesetzten über diese Unverschämtheit zu informieren und ihn zu der weiteren Sitzung hinzuzuziehen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Er stand auf, um seinen Vorgesetzten zu holen. Kam aber nach einer Viertelstunde ohne ihn zurück und beendete die Vorsprache für dieses Mal.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Aus mir unerfindlichen Gründen änderte sich nun die Vorgehensweise. Er wurde sehr freunlich. Im Sommer bekam ich plötzlich einen Bildungsgutschein für einen Lehrgang zum Rettungssanitäter, den ich seit Jahresanfang erbeten hatte, da ja offenbar die Vermittlung in „richtige“ Arbeit nicht zum Erfolg geführt hatte. Über die nötige Ausstattung mit Lehrmitteln könnten wir später reden, beschied er mich. Der offizielle Bescheid, nach dem ich fragte, würde auch kurzfristig erstellt und nachgereicht. Ich sollte mich besser gleich beim nächsten Lehrgang anmelden, bevor der Gutschein ablief. Zur Frage, welche Schule in Frage käme, meinte er, das sei ja gleich, da ja alle zertifizierten Schulen bezahlt würden. Auch auf die Entfernung komme es nicht an. Ich müsse mich nicht für Münster entscheiden. Es könne genauso gut auch Düsseldorf sein. Schliesslich sei man im ICE genau so schnell da wie in Münster. Fahrtkosten? Nein, darauf komme es nicht an, die würden ja sowieso vom Arbeitsamt bezahlt, da solle ich ruhig zulangen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Vor Anmeldung in Münster verfasste ich noch eine Aufstellung von Berufskleidung, die für die Praktika benötigt wird, als Beweis fügte ich ein Merkblatt einer örtlichen Schule bei. Ebenso füllte ich die Formulare für Fahrtkostenerstattung aus. Für die Berufskleidung bekam ich noch einen Brief, der die Kostenübernahme ablehnte. Begründung: dies werde von Praktikumsgebern erstattet. Das Merkblatt wurde ignoriert.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Sogleich meldete ich mich im Juli in Münster bei einer Rettungsschule an. Ich entschied mich sicherheitshalber doch lieber für die nähere als die weit entfernte.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Die Ausbildung besteht aus einem vierwöchigen Lehrgang, einer Zwischenprüfung und zwei darauf folgenden Praktika von zusammen acht Wochen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Ich rechnete damit, dass spätestens nach zwei Wochen der Bescheid und das Geld für Fahrtkosten kommen würden, da ca. drei Wochen für die Bearbeitung ausreichend sein müssten. Als in der dritten Woche noch nichts kam, war ich bankrott. Ich hatte Wochentickets für zwei Wochen, ca. 170,- und ca. 150,- Euro für Kleidung ausgelegt.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Wie wild telefonierte ich mit Arbeitplus, um herauszufinden, warum sich nichts tat. Der „Vermittler“ ging einfach nie ans Telefon. Nach mehreren Versuchen telefonierte ich einfach andere Sachbearbeiter an, und erfuhr, dass der Vermittler in Urlaub gefahren sei. Es wollte niemand für ihn Verantwortung übernehmen, seine Papiere und Akten könne nur er bearbeiten usw.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Dann müsse ich diese begonnen Massnahme abbrechen, argumentierte ich. Darauf wurde ich belehrt, dass ich dann sanktioniert würde. Das wollten diverse Mitarbeiter gleich anregen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Ich wandte ein, dass es aber auch eine Pflicht der ARGE gebe, ihre Finanzierungszusage einzuhalten. Davon wussten die diversen Mitarbeiter natürlich nichts. Ich wurde über Tage weiter abgeschoben.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Einige Mitschüler warnten mich, dass ein Lehrbeauftragter sehr ungehalten über meine überzogenen Pausen sei. Er hätte schon vor der Klasse verkündet, so könne ich sicher nicht die Prüfung bestehen. Ich musste nämlich die kurzen Pausen zum Telefonieren mit der ARGE verwenden. Wann sonst? Und wenn man in einer Warteschleife hängt, kann man nicht einfach auflegen. Am Nachmittag um 17:30 hat die ARGE immer geschlossen.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]In der dritten Woche musste ich dann auch „schwarz fahren“, um den Unterricht überhaupt zu erreichen. Das hiess oft: einen oder zwei Züge fahren lassen, bis es in einem dritten klappte. Der Tag dauerte von ca. 04:30 bis 22:30 abends. Ohne Zeit für Lernen uä.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Ich rechnete auch damit, dass mittelfristig überhaupt kein Geld kommen würde, und versuchte, das anstehende Praktikum zu retten, das in einem heimatfernen Krankenhaus im Ruhrgebiet vorgesehen war. Fahrtkosten spielten ja keine Rolle, hatte mir der Vermittler zugesagt.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Kurzfristig nahm ich Wohnung bei meiner Familie in der Nähe, um ohne Fahrtkosten dorthin kommen zu können.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Dann kam endlich ein Bescheid von der ARGE, da sich eine einzige Mitarbeiterin bereit erklärt hatte, die Akte aus dem Büro des zuständigen Vermittlers zu holen und zu bearbeiten. Freundlicherweise faxte sie mir den Bescheid direkt in die Schule. Bewilligt wurde nun aber nur ein Lehrgang ohne Prüfung! Was soll man mit einer Ausbildung, in der man nicht geprüft wird? Ein Schulbesuch ohne Zeugnis?[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Der Schulleiter bestellte mich zu sich und wies mich darauf hin, dass ich natürlich nur dann in die Abschlussprüfung (Staatsexamen) gehen könne, wenn es bezahlt sei. Es wäre sicher das Beste, wenn ich sofort Widerspruch einlegte. Von der Bearbeitungszeit hinge es ab, ob ich im laufenden Jahr noch mein Examen kriegen könnte. Es wäre auch fraglich, ob es für mich Sinn machte, die Praktika gleich im Anschluss zu absolvieren, wenn ich nicht in das Examen gehen könnte.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Während andere Schüler sich in Ruhe auf die Zwischenprüfung vorbereiten und ihre Praktika suchen konnten, wenn sie noch keine hatten, musste ich schwarz fahren, telefonieren und Widerspruch und Klage formulieren. Ich wusste aber nicht einmal, wie ich den Widerspruch begründen sollte, ob ich einen Anspruch auf eine Prüfung hatte usw. etc. Es war auch keine Zeit zum Recherchieren. Mir blieb nur der Unterricht selbst.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Wie angekündigt, gab der verärgerte Lehrbeauftragte in der praktischen Prüfung (Zwischenprüfung) nicht sein Votum für mich ab, so dass ich durchfiel. Es mussten aber alle Prüfungsteile bestanden werden.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Der Schulleiter schlug vor, dass ich einen Monat später erneut zur Prüfung antreten solle. Da ich erschwerte Umstände gehabt habe, sollte das auch kostenfrei möglich sein. Er stellte mir auch frei, noch einmal an einem ganzen Lehrgang teilzunehmen, wenn ich das wünschte.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Das Krankenhaus hatte wegen der unerwarteten Absage im letzten Moment – die Prüfung war am Freitag vor dem Montag, da es beginnen sollte – mir abgesagt. Ich brauchte eine neue Praktikumsstelle. Und eine neue Wohnung, da ich in der Heimat gekündigt hatte. Es musste relativ schnell gehen, da sonst der Bildungsgutschein verfallen wäre.[/FONT]
[FONT=Arial, sans-serif]Kurzfristig fand ich beides in Berlin. Ein Krankenhaus, das mich nehmen wollte und eine Vermieterin, die mir eine voll möblierte Wohnung ohne Kaution vermieten wollte in fussläufiger Entfernung. Ich hatte kein Problem mit einem Umzug, da ich nicht untrennbar an dieser Stadt hänge, und nahm an. Alles schien gerettet.[/FONT]