Dann frage ich doch einfach mal ganz direkt:
Was hättest Du denn in Sachen kaputtes Auto und geistloser Waschmaschine gemacht, wenn Du nicht gerade zufällig genügend fremdes Geld in der Schublade gehabt hättest?
Dann frage ich doch einfach mal ganz direkt:
Was hättest Du denn in Sachen kaputtes Auto und geistloser Waschmaschine gemacht, wenn Du nicht gerade zufällig genügend fremdes Geld in der Schublade gehabt hättest?
Hallo Mandy,
viele ALG-II-Beziehern, die in ähnlicher Situation sind wie Du, werden von einer Rückforderung völlig unwissend-überraschend überrollt.
Bei Dir ist dies völlig anders, weil Du entsprechend mitdenkst bzw. mitgedacht und auch entsprechend gehandelt ist, indem Du das Geld wohlwissend zur Seite gelegt hast.
Wenn der Rückzahlungsbescheid vom Jobcenter kommt, gilt es halt, Deine Gedanken entsprechend fortzuführen, die Du hattest, als Du Dir Geld aus dem Überschusstopf geborgt hast.
Vielleicht mag der Weizen ja dann doch mal irgendwann ein paar Worte über den Inhalt seiner Sachfrage verspreuen.
Welchen Grund nennt denn das Jobcenter für seine Weigerung?
Alleiniger "Herr im Haus" (=Gesellschafter-Geschäftsführer) dank finanzieller Unterstützung durch die Allgemeinheit.
Wie schlecht muss man geschlafen haben, um einen solchen Traum realisieren zu wollen!
Wenn ich das umfangreich geschilderte Vorhaben richtig interpretiere, möchte sich hier ein als solcher ausgebildeter Kaufmann zur Finanzierung eines (wenn auch kleinen) Unternehmens eine in kaufmännischen Dingen völlig unkompetente Behörde als Partner zur Seite stellen.
Ich persönlich würde alleine aus kaufmännischen Gesichtspunkten hiervon abraten.
Ich musste es ja machen, weil ich eine kontopfändung bezahlen musste ...
Nein - gemusst hättest Du dies nicht. Du hättest Dein Konto in ein P-Konto umwandeln lassen können und hättest dann auch bei vorliegender Kontopfändung immer über ausreichend Geldmittel verfügen können.
Oder - Du hättest bezahlen können, bevor das Ganze auf 120 € angewachsen war.
Wo, bitteschön, soll der Nutzen eines P-Kontos liegen, wenn das Konto überzogen ist?
Und warum sollte das Jobcenter Steuergelder verschwenden (dürfen) für Insolvenz-Verfahren-Kosten?
Ich denke, wir schweifen unnötig ab ...
In welche Richtung gehen/gingen Deine Gedanken bezüglich Insolvenz, Spejbl?
Ich kann sie nicht nachvollziehen - nicht mal ansatzweise.
Es handelt sich um eine Endsumme von 106,63 €.
Und wieviel davon entfällt auf das Kind?
Zwischenfrage 1: Bestehen diese körperlichen und psychischen Problemen noch?
Zwischenfrage 2: Sind genügend kaufmännische Fertigkeiten bzw. Fähigkeiten vorhanden, um eine (berufliche) Selbstständigkeit erfolgreich führen zu können?
Pardon - man sollte sich in der Tat seinen Text vorm Absenden nochmals in Ruhe durchlesen, denn hinterher gibt's keine Änderungsmöglichkeit mehr ...
Ich hoffe, dass trotz einiger Buchstabenverdrehungen der Inhalt dennoch verstanden wird.
Hallo Tamilnadu,
prinzipiell ist es - in unserre Wertegemeinschaft - so, dass jeder (erwachsene) Mensch für sich selbst verantwortlich ist. Und hat er Familie, dann ist er auch für diese verantwortlich.
Dazu gehört natürlich eine finanzielle Basis, welche in der Regel durch Erwirtschaftung eines geeigneten Einkommens sichergestellt wird. Und dazu gehört, dass entsprechend Vorsorge getroffen wird für die Zeit im Alter, wo bezahlte Arbeit nicht mehr durchgeführt werden kann.
In bestimmten - leider sehr vielen - Fällen kann diese Eigenverantwortung nicht mehr geschultert werden. Aus gesundheitlichen Gründen meistens, oder aus sonstigen Gründen. In diesen Fällen ersetzen (hoffentlich) abgeschlossene Versicherungen das Arbeitskommen.
Ist dies nicht der Fall, oder sind die Einnahmen nicht ausreichend für ein Auskommen, dann übernimmt ALG-II die Zahlung notwendiger Gelder aus dem Topf der Allgemeinheit.
In Vertretung dieser Allgemeinheit untersucht allerdings die ALG-II-Zahlstelle (Jobcenter) genauestens, ob nicht doch auf welchem Wege auch immer ein Erwirtschaften eigenen Geldes möglich ist. Das Alter alleine hierzu kein Maßstab. Allerdings meist damit einhergehend, dass keine Chancen mehr auf dem Arbeitsmarkt bestehen, oder dass die Gesundheit hierfür nicht mher mitspielt.
Jeder Einzelfall wird geklärt werden. So auch der Deinige.Vorausgesetzt, Du stellst einen Antrag auf Zahlung von Sozialgeldern. Und das solltest Du auf jeden Fall machen. Möglichst noch vor Monatsende, dann zählt der August noch mit bei der Berechnung des Anspruches.
Dafür, daß ALG II so "unmenschlich, grausam, würdelos" sein soll,
strengen sich die Bezieher aber ziemlich an, um da ja nicht rauszukommen.
Was soll denn diese Pauschal-Verurteilung an dieser Stelle?
Hier geht es schließlich darum, dass die TE erhebliche Verständnisprobleme hat, welche ausgeräumt werden müssen. Beiträge wie der Deinige dienen hierzu jedenfalls nicht.
Hatt den jemand genau mit diesem bestimmten Onlinekonto Erfahrung gemacht ?
Aber sicherlich! Ansonsten würde es dieses Konto ja nicht geben.
Die Gründe kann man hier im Forum schwer schreiben, sind sehr persönlich.
Kann es vielleicht sein, dass Du im Kopf daran arbeitest, wieder (voll) erwerbsfähig zu werden?
Dass das hier angegebene Problem Folge fehlender Vorsorge ist, hast Du verstanden, Spejbl?
Wenn Dir diese Auskuft gegeben wurde, dann versuche es halt.
Im Übrigen bezeichnet man die Situation, in der Du gerade bist, mit dem Begriff "unternehmerisches Risiko".
Das unterscheidet den Unselbständigen vom Selbständigen.
Hilf mir mal auf die Sprünge, Spejbl. Ich kann den Text auf dem kleinen Stück Papier nicht lesen.
Ehe die Verwunderung darüber vielleicht überschwappt, wie man innerhalb eines Jahres aus paarMarkFuffzig einen sechsstelligen Überschuss erzielt, habe ich ein wenig im Internet geblättert.
Was Rolf777 da in einem anderen Forum über seine Situation erzählt hat, klingt mir eher nach einer Erbschaft als nach wundersamer Geldvermehrung.