Genau, da steht : "Betreuen Sie aufsichtsbedürftige Kinder oder pflegebedürftige Personen, muss die weitere Betreuung
sichergestellt sein, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen."
Aber da steht nicht " .....vom 1.Tag ihrer Arbeitslosigkeit muss eine durchgehende Betreuung durch andere Personen gewährleistet sein."
Es ging nicht darum das eine Beschäftigungsaufnahme nicht stattfinden soll, sondern lediglich um die Frage ob man diesen Termin verschieben könnte WENN eben für diesen einen Tag so schnell keine Lösung gefunden werden kann.
Die Antwort war "Nein", weil die nicht vorhandene Kinderbetreuung kein Grund sei. Und somit MUSS sie jemanden finden und hingehen.
Für diese Information ( und nach nichts andrem habe ich gefragt) habe ich mich bedankt, ebenso für die Information das man auch berufsfremde Angebote annehmen muss und beides weitergeleitet.
Daraus hast du dann Betrugsabsicht und Gott weiß was gemacht.
Alle Fakten sind dem Amt bekannt, auch das man einen Krippenplatz erst mit Abschluss eines Arbeitsvertrages bekommt.
Sie steht mindestens 20 Wochenstunden zur Verfügung - wie es der Bemessungsgrundlage entspricht - und ist bereit auch mehr zu arbeiten, daher das Angebot der Vollzeitstelle.
Das sie ab dem 1.7.2014 also dem 1. Tag ihrer Arbeitlosigkeit/ ALG1 Bezug u.a. verpflichtet ist werktäglich einmal den Briefkasten zu leeren, erreichbar zu sein und sich spätestens an diesem Tag arbeitslos melden müsste, wenn nicht schon geschehen - streitet ja niemand ab.
Wenn jemand betrügen will dann gibt er wohl kaum dem Amt alle Informationen und fragt auch noch hier nach wie es rechtlich richtig ist.
MfG
hexep