Kommt darauf an wieviel dir die WfbM an Sonderzuwendung zahlt und was da noch an Einkommensermittlung (§ 82 SGB XII) von dem Grundsicherungsamt anerkannt wird.
Posts by Wasiss
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Danke an Turtle1972 und yamato,
dem Sozialamt ist es bekannt, dass ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt habe (sowohl von mir und auch von meinen getr. lebenden Ehemann).
Wasiss
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Zu meiner Situation:
- ich beziehen seit 2017 SGB XII (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung)
- ich arbeite in einer Werkstatt für behindert Menschen (WfbM)
- mein getrennte lebender Ehemann (Rentner) zahlt für mich den Unterhalt an das Sozialamt
- nun habe ich mich dazu entschlossen (weil leider keinen Änderung in Sicht), einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellt
Zu meiner Frage:
Wenn mir die DRV meinen Antrag genehmigt, kann mein getrennt lebender Ehemann den für mich zu viel bezahlt Unterhalt bei Sozialamt zurück fordern?
Schon mal schönen Dank im voraus für eure Hilfe.
MfG
Wasiss
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Quote from Wasiss;293720
Was du bei Amazon VERKAUFT'S aber :cool:
Das war eine Satzaussage! -
Was du bei Amazon VERKAUFT'S aber :cool:
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Dann die Alte! Muss die Neue noch renovieren
vielen Dank Turtle -
Hallo,
meine Sohn ist auszogen,
ich habe eine neue Wohnung angemietet, zum 01.08.2014 (Jobcenter Genehmigung liegt vor 350 € mit HZ-Kosten),
gekündigt habe ich die Alte Wohnung aber zum 31.08.2014, (380 € plus HZ-Kosten)
Eine Monatsmiete zahl ich aus eigener Tasche!Nun weiß ich aber nicht, ob das Jobcenter die Alte Miete bezahlt oder für die Neue Wohnung?
LG Wasiss
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Wenn die Kinder in der Zeit unbeaufsichtig sind, möchte ich mal hören, was hier dann geschrien wird. Das ist Verletztung der Aufsichtspflicht!
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Schadensersatz ist kein Einkommen, sondern nur eine Vermögensumwandlung!
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Hallo,
[FONT="]So schnell geht das nicht, wenn du als Betreuung ernannt worden bist, dann entscheidet zuerst ein Richter, ob dein Partner die Betreuung nicht mehr benötigt. [/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Aber wieso willst du denn die Betreuung aufheben? Wenn du bei der KK und beim Sozialamt noch so viel zu erledigt hast, bist du (als Betreuung) auf der sicheren Seite und kann´s Unterschrift geben. Solange er nicht aus der Pflege raus kommt, würde ich dir empfehlen, dass nicht zu machen.[/FONT]
[FONT="] [/FONT]
[FONT="]Also zuerst Sozialamt, dann Krankenkasse![/FONT] -
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Quote
was mache ich jetzt ?
Ehrlich sein, und ein Darlehn (im Notfall) beantragen!
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Ich habe hier noch nicht gelesen, wie viel m² die Wohnung hat.
Also, das heraus mit der Sprache, gibt 1-Zimmer-Wohnungen mit 75 m²
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Das liegt an euren Vermieter!...ob du da raust kommst, oder nicht
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Ich wüsste schon wo der TE etwas Nachholbedarf hätten :cool:
Sehe das genauso wie Homer450!
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Hier gehts um die Wohnsitzreglung für Soldaten
Koalition streitet um Wohnsitzregeln für Soldaten | tagesschau.de -
Quote from Vegas;279943
Er wohnt da, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat. Und das ist ja jetzt die Kaserne.
Nur wenn sie länger als 6 Monat in der Kaserne stationiert sind!
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Quote from Pikachu;279901
Aber mal davon abgesehen: schon mal überlegt dass es auch Leute geben soll die unter einer Rechtschreibschwäche leiden?
Wenn man das weiß, kann man sich das im Word (o. ä.) vorschreiben und da hat man Gleichzeit die Grammatik drin
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Das bezweifel ich auch, nach dem was der TE an ALG I bekommt.
der_trompete
Merke: Man kann nicht mehr Steuer raus gekriegen, wie man Eingezahlt hat -
Quote from Joseki;277719
Ergänzende Frage zur Tochter:
Je nach Höhe der Ausbildungsvergütung, zählt da auch die "Hinzuverdienstberechnung" - 1. 100 € frei, was darüber ist 20%? Oder wie wird das in solchen Fällen aktuell gehandhabt?
Auszubildener sieht vom ALG 2 ausgeschlossen