Wenn es keine Klinik sein soll dann bleibt nur die Übernahme durch das Bonusprogramme der Krankenkasse.
Wichtig ist das du auch nach §43 SGB V die Beratungen beantragst.
Bzw normalerweise beantragt dies der Ernährungsberater. Dazu muß er fachlich zertifiziert sein.
Dabei ist es unerheblich ob du das jetzt als Therapie bezeichnest und diese im § Jargon als Beratungen benannt werden.
Bei diesen Diagnosen bezuschusst Ihre Krankenkasse fünf individuelle Einzelberatungen, BKK oft bis 10 Sitzungen
Die gesetzlichen Krankenkassen bezuschussen fünf individuelle Einzelberatungen (nach § 43 SGB V) bei folgenden Diagnosen:
Nahrungsmittelallergien und Unverträglichkeiten:
Fruktose-Malabsorption, Laktose-Intoleranz, Histamin-Intoleranz
Krankheiten der Verdauungsorgane:
Morbus Crohn, Colitis ulcerosa, Divertikulose, Zöliakie (Glutenunverträglichkeit), Gallensteine (auch nach einer Operation), Bauchspeicheldrüsenerkrankungen, Fettleber, Magen- Darmbeschwerden Magenschleimhautentzündung (Gastritis), Reflux, Reizdarmsyndrom, Verstopfung (Obstipation), Durchfall (Diarrhoe)
Essstörungen:
Magersucht, Bulimie und Binge Eating
Gewichtsproblemen:
Übergewicht bzw. Adipositas BMI > 30
Untergewicht und Essstörungen BMI < 18
Stoffwechselstörungen:
Diabetes mellitus,
Fettstoffwechsel (Cholesterin, Triglyceride), erhöhte Harnsäurewerte,
erhöhte Leberwerte
Herz- Kreislauferkrankungen:
Herzinfarkt, Schlaganfall, Bypass-Operationen,
Bluthochdruck
Bezuschusst, also ein Eigenanteil ist dabei zu zahlen.